Insektenschutzpaket ist auf dem Weg
Der Entwurf für das Insektenschutzgesetz wurde heute im Kabinett verabschiedet. Wie es nun weitergehen soll, geht aus einer Erklärung der Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann (CDU) an ihre Parteikollegen in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hervor.
Heute Vormittag wurde der Entwurf des Insektenschutzgesetzes verabschiedet. Am Dienstag gab es eine Fraktionssitzung der CDU/CSU, bei der die anstehende Verhandlung des Insektenschutzgesetzes (Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes) viel Raum eingenommen hat. In einem Schreiben, das der Bauernzeitung vorliegt, wendet sich MdB Gitta Connemann an ihre Parteikolleginnen und -kollegen der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag.
Darin schreiben Gitta Connemann und ihr Parteikollege Albert Stegemann (Vorsitzender der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft): „Naturschutz geht nur mit der Landwirtschaft. Leider ist das nicht der Ansatz des Bundesumweltministeriums. Dieses setzt in seinem Gesetzentwurf für eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes auf Eingriffe wie pauschale Unterschutzstelllungen von Streuobstwiesen und Co. Anwendungsverbote z.B. in FFH-Gebieten – und das ohne verlässliche Regelungen für die weitere Förderung oder finanziellen Ausgleich.”
Weiter heißt es darin „Unsere Bundesministerin Julia Klöckner hat für Verbesserungen gekämpft. In der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung wird es zahlreiche Ausnahmen geben. Dies ist ihr Verhandlungserfolg. Aber im Entwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes bleiben zentrale Punkte, die wir so nicht mittragen können. Darüber haben wir gestern Abend im Anschluss an die Fraktionssitzung auf ihre Einladung mit unserer Bundeskanzlerin gesprochen und uns auf folgendes aus unserer Sicht sehr gutes Vorgehen verständigt.”
Vorgehen zur Verhandlung des „Insektenschutzgesetzes“
In dem Schreiben teilen Connemann und Stegemann mit, sich auf Folgendes Vorgehen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel geeinigt zu haben.
- „Das Paket steht heute (Mittwoch, 10. Februar) auf der Tagesordnung des Kabinetts. So kann das BMU die erhandelten Verbesserungen in der Pflanzenschutz- Anwendungsverordnung nicht mehr einseitig aufkündigen.
- Unsere Bundesministerin Julia Klöckner gibt in Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt die beiliegende Protokollerklärung ab.
- Diese enthält die großen Punkte, die aus Sicht unserer Fraktion für das weitere Gesetzgebungsverfahren zum Bundesnaturschutzgesetz unerlässlich sind. Diese sind:
- Festschreibung Kooperationspflicht (Vertragsnaturschutz mit Landnutzern) in FFH- und Naturschutzgebieten;
- die gesetzliche Absicherung eines Rechtsanspruchs auf Entschädigung;
- die gesetzliche Absicherung der Länderöffnungsklauseln;
- Ausnahmen für PSM-Anwendungsverbote in Naturschutzgebieten.
- In der kommenden Sitzungswoche lädt die Kanzlerin alle Bauernverbände und Agrarminister zu einer Videokonferenz ein.
- Wir haben als Fraktion im anstehenden Gesetzgebungsverfahren die Rückendeckung des Bundeskanzleramtes für unsere Punkte.
- Es gibt noch weitere offene Punkte auch bei der Pflanzenschutz- Anwendungsverordnung, die die Länder im Bundesrat federführend behandeln müssen wie z.B. Ausnahmen für Grünland in FFH-Gebieten oder eine vollständige Entfristung von Ackerland in FFH-Gebieten.”
Protokollerklärung zum Entwurf des dritten Gesetzes zur ÄnDerung des Bundesnaturschutzgesetzes (Insektenschutzgesetz)
Zu dem heute beschlossenen Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes („Insektenschutzgesetz“) gibt Bundeslandwirtschaftsministerin mit ihrem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) folgende Erklärung zu Protokoll. „Mir ist es wichtig, dass kooperativen Lösungen vor Ort der Vorzug vor Ordnungsrecht gegeben wird. Viele Länder haben hier bereits sehr sinnvolle Regelungen getroffen, die wir durch Bundesrecht nicht in Frage stellen wollen. Wo Ordnungsrecht unumgänglich ist, muss für Land- und Forstwirte eine finanzielle Förderfähigkeit erhalten bleiben.
Folgende Punkte müssen daher aus meiner Sicht im parlamentarischen Verfahren geprüft und abgesichert werden:
- Gesetzliche Absicherung und dauerhafte Ermöglichung bzw. Priorisierung von kooperativen Lösungen, beispielsweise im Wege des Vertragsnaturschutzes mit Landnutzern, in FFH- und Naturschutzgebieten.
- Gesetzliche Absicherung der Abweichungsmöglichkeiten für Länder im Wege von Unberührtheits- und Länderöffnungsklauseln.
- Sicherstellung eines finanziellen Ausgleichs bzw. Förderfähigkeit für Land- und Forstwirte bei ordnungsrechtlichen Maßnahmen.
- Gesetzliche Regelungen, die so gestaltet sind, dass auch in Naturschutzgebieten Landwirtschaft möglich ist und Schäden z.B. durch invasive Arten abgewendet werden können.”
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