Investitionsförderung in Brandenburg

19 Millionen Euro für Tierwohl und Umwelt

Symbolbild (c) Sabine Rübensaat
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Das Landwirtschaftsministerium stellt den Betrieben zusätzliche Mittel zur Förderung von Investitionen im Bereich Tierwohl sowie Klima- und Umweltschutz in Höhe von insgesamt 19 Mio. € zur Verfügung.

Die Richtlinie zur Einzelbetrieblichen Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (EBI) in Berlin und Brandenburg wurde zuvor grundlegend überarbeitet. Insbesondere Maßnahmen für die Bewässerung sowie für mehr Tierwohl beim Stallbau werden besser gefördert. Investitionsbereite Unternehmen können ab sofort Anträge bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg einreichen.

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Investitionsförderung in Brandenburg: Welche Projekte sind förderfähig?

Dem Ministerium zufolge wurden für Investitionen in die Bewässerung die Fördersätze um zehn auf nun 30 % angehoben. Förderfähig sind Bewässerungssysteme, die wasserarme und effiziente Ausbringungstechniken mit einer Wassereinsparung von mindestens 15 % aufweisen.

Zudem sollen Stallneubauten mit 40 % Förderzuschuss unterstützt werden, wenn die Tiere letztlich mehr Platz haben. Mit der Neuregelung werden auch weitere Investitionen in den Umwelt- und Klimaschutz wie für Festmistlagerstätten oder Kot-Harn-Trennungssysteme mit einem Fördersatz von 40 % unterstützt.

Bis zu 100 % förderfähig sind „nichtproduktive Investitionen zur Emissionsminderung“ wie Abluftreinigungsanlagen oder Abdeckungen von Lagerstätten für flüssige Wirtschaftsdünger. Die Antragstellung für diese Runde läuft bis zum 18. Dezember, eine weitere soll im ersten Halbjahr 2023 bekanntgegeben werden. red/AGE