EU-Direktzahlungen: Kappung im Osten kein Tabu mehr?
Bislang wehrten sich die ostdeutschen Länder entschieden dagegen, Direktzahlungen für größere Betriebe zu kürzen. Der Grund für den Sinneswandel bei der Kappung dürften zwei Rechenexempel sein.
Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus hat Diskussionsbereitschaft erkennen lassen, was die Kappung von Direktzahlungen im Zuge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Für die ostdeutschen Länder sei die Kappung bisher immer ein politisches Tabu gewesen, erklärte der SPD-Politiker gestern anlässlich eines Treffens der ostdeutschen Agrarminister in Berlin. Gleichzeitig müsse zur Kenntnis genommen werden, dass durch die besondere Förderung der ersten Hektare viel mehr Geld aus dem Osten abfließe, und zwar zu Lasten fast aller Betriebe. „Wir müssen also mal über das Schlachten dieser heiligen Kuh nachdenken“, so der Minister.
Erste Hektare ziehen Mittel aus dem Osten ab
Brandenburgs Landwirtschaftsminister Axel Vogel (Grüne) hatte schon vor Monaten bei einem Treffen mit dem Bauernbund Brandenburg gegen die Förderung der ersten Hektare in ihrer jetzigen Form gewettert. Sie führe dazu, dass erhebliche Mittel aus Brandenburg in westdeutsche Bundesländer abflössen, stellte er fest. Vogel sprach sich damals zwar für eine Kappung, allerdings unter Anrechnung der Arbeitskräfte, aus. Er forderte aber, die Obergrenze für die Förderung der ersten Hektare nicht an der bundesweiten Durchschnittsfläche eines landwirtschaftlichen Betriebes auszurichten, sondern landesspezifisch. Das wären im Fall Brandenburgs 245 Hektar. (In der ersten Fassung des Beitrages hieß es, Minister Vogel habe sich gegen die Kappung ausgeprochen. Das war nicht korrekt.)
Offenbar werden die Aussichten für den Erfolg eines solchen Vorschlages unter Vogels ostdeutschen Amtskolleginnen und -kollegen als gering eingeschätzt. In dem Ziel, insgesamt mehr EU-Direktzahlungen im eigenen Land zu halten, dürften sich jedoch alle einig sein. Insofern könnte am Ende eine einfache Rechnung den Ausschlag geben, je nachdem, wie die Kappung konkret ausgestaltet würde. Unter Umständen könnte es für die ostdeutschen Länder lukrativer sein, Kürzungen bei größeren Betrieben hinzunehmen, wenn im Gegenzug keine Mittel mehr für die Förderung der ersten Hektare abfließen.
Ostländern droht Einbruch bei Eler-Mitteln
Derzeit sieht der Zuschlag für kleine und mittlere Betriebe so: Alle Betriebe erhalten für die ersten 30 Hektar zusätzlich etwa 50 Euro pro Hektar, für weitere 16 Hektar etwa 30 Euro pro Hektar. Damit werden kleine und mittlere Betriebe bis 95 Hektar nach Einschätzung des Bundeslandwirtschaftsministeriums spürbar besser gestellt.
Einen „Deal“ brauchen die ostdeutschen Länder aber auch anderer Stelle. Für ihre Offenheit gegenüber der Kappung könnten sie auch eine kulante Regelung für die künftige Verteilung der Eler-Mittel für den ländlichen Raum erwarten. Denn einige westdeutsche Länder hatten Ende Juni auf einer eigens einberufenen Sonder-Agrarministerkonferenz gefordert, 30 Jahre nach der Wiedervereinigung einen neuen Verteilschlüssel einzuführen. Nach ihm gibt der Bund die EU-Mittel für den ländlichen Raum an die Bundesländer aus. Danach würde zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommern statt wie bisher rund zehn Prozent nur noch zwei Prozent des deutschen Anteils an der Zweiten Säule der GAP erhalten. Thüringen würde von rund sieben Prozent auf unter drei Prozent fallen. Gewinnen würden an erster Stelle Nordrhein-Westfalen sowie Baden-Württemberg und Hessen. Für Bayern, ein entschiedener Befürworter der Kappung, bleibe der Anteil auch beim neuen Schlüssel fast gleich.
EU-Direktzahlungen: Mitglieder können Kappung einführen
Der Druck gerade auf MV ist also groß, hier Entgegenkommen aus dem Westen zu erreichen. Backhaus stellte daher klar: Die ab 2022 neugestaltete Verteilung der Eler-Mittel dürfe nicht einseitig zu Lasten Ostdeutschlands gehen. Trotz politischer Unterschiede müsse dieses Ziel gemeinsam verfolgt werden, appellierte er an seine Amtskollegen.
Die ostdeutschen Landesbauernverbände lehnen sowohl die Kappung als auch die Degression von Direktzahlungen strikt ab. Diese Haltung teilt der Deutsche Bauernverband (DBV) in seinem im Januar vorgelegten Positionspapier zur GAP-Reform. Die elf grünen Landesminister für Landwirtschaft und Umwelt hatten sich im Mai in einem Schreiben an EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski und Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius für die Kappung ausgesprochen.
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Beim Gipfeltreffen zum künftigen EU-Haushalt hatten sich die Staats- und Regierungschefs darauf verständigt, keine verpflichtenden Kappung einzuführen. Den Mitgliedstaaten soll es aber in der nächsten GAP-Periode freistehen, sie einzuführen. Diese Vorentscheidung löste im Europäischen Parlament teils Entrüstung aus. Der Agrarsprecher der Grünen im EU-Parlament, Martin Häusling, warf dem Rat vor, unberechtigterweise legislativen Prozessen vorgegriffen, die eigentlich noch in der Hand des Parlaments lägen. Er kündigte „massiven Gegenwind“ an.
Backhaus: Mit der BVVG weiterhin uneinig
Beim ihrem Treffen in Berlin sprachen die ostdeutschen Agarminister auch wieder über die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG). Deren Flächen möchten die Ostländer bekanntlich gern unentgeltlich übertragen bekommen. Laut Backhaus lehnt das zuständige Bundesfinanzministerium die Forderung immer noch ab. Es sei aber bereit, sich über die Privatisierungspraxis zu verständigen, um den Zielsetzungen „Agrarstruktur und Umweltschutz“ besser gerecht zu werden. Die ostdeutschen Minister seien sich einig, dieses Thema „mit Nachdruck“ weiterzuverfolgen. (mit AgE, aktualisiert)