Coronavirus

Coronavirus: Kinderbetreuung – aber nicht für alle

Kita zu - und nun? (c) imago images/Christian Ohde
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Polizisten, Ärzte, Krankenschwestern – sie haben in Notsituationen wie aktuell mit dem Coronavirus Anspruch auf Betreuung ihrer Kinder. Auch für Landwirte gilt das – jedoch nicht in allen Bundesländern.

Von Frank Hartmann

Spätestens heute haben alle Länder damit begonnen, Kindergärten und Schulen für die nächsten vier Wochen zu schließen. Allein für Eltern bzw. Alleinerziehende, die in Bereichen der „kritischen Infrastruktur“ tätig sind, wird in dieser Zeit eine Notbetreuung der Kinder sichergestellt. Dazu zählen in aller Regel Branchen wie Feuerwehr oder Polizei, das Gesundheitswesen oder die öffentliche Versorgung. 

In den Landwirtschaftsbetrieben laufen derzeit die Feldarbeiten auf Hochtouren. In den Milchvieh-, Schweinhaltungs- oder Geflügelbetrieben (Link) rüsten sich die Verantwortlichen für den Ernstfall. Fallen Mitarbeiter aus, steht die Versorgung der Tiere auf dem Spiel.

Die Regelungen in den Ländern

In Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg hat man das erkannt. Während Schwerin festgelegt hat, dass Menschen in der „Produktion und Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Lebens“ in einer wichtigen Infrastruktur arbeiten, sind es in Brandenburg ausdrücklich die „Land- und Ernährungswirtschaft, der Lebensmitteleinzelhandel und die Versorgungswirtschaft“. Wer hier tätig ist, kann seinen Nachwuchs also weiterhin betreuen lassen.

In Sachsen-Anhalt war die Landwirtschaft zunächst nicht in der entsprechenden Verfügung genannt worden. Das ergab eine Anfrage der Bauernzeitung. Inzwischen hat die Staatskanzlei reagiert: Die Landiwrtschaft seit Dienstag ebenfalls zur kritischen Infrastruktur, so dass Landwirte nun auch Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kinder zusteht.

Ebenso verhält es sich in Thüringen. Der Thüringer Bauernverband bemühte sich, eine Lösung im Sinne der in der Landwirtschaft tätigen Eltern zu erzielen. Das Agrarministerium in Erfurt erklärte auf Anfrage der Bauernzeitung, dass die Landwirtschaft eine relevante Berufsgruppe sei. Am späten Dienstagnachmittag präzisierte dann das Kultusministerium in Erfurt, dass „Betriebe mit größeren Tierbeständen“ zur „kritischen Infrastruktur“ zählten. Für eine Notbetreuung der Kinder müssen beide Elternteile in einer Branche der „kritischen Infrastruktur“ arbeiten und zum „betriebsnotwendigen Personal“ gehören. Vorzulegen ist eine Arbeitgeberbescheinigung. 

Sachsen legte am Montagnachmittag seine Regeln für die Kinderbetreuung vor. Danach zählt im Freistaat die „Ernährungswirtschaft“ zu den „Sektoren der Kritischen Infrastruktur“ – wie das Sozialministerium bestätigte, schließt dies die Landwirtschaft ein. Allerdings fordert der Landesbauernverband die explizite Nennung der Landwirtschaft als „Sektor der Kritischen Infrastruktur“, da es in der Praxis offenbar Probleme mit der Anerkennung gibt.

Letzte Aktualisierung: 17.3. 2020, 14:53 Uhr


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