Klagegemeinschaft gegen Düngeverordnung gegründet

In Westewitz haben SLB-Präsident Torsten Krawczyk, der sächsische LsV-Vorsitzende Paul Kompe und der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen, Dr. Hartwig Kübler, den Gesellschaftervertrag der Klagegemeinschaft unterzeichnet. (c) SLB
News
Artikel teilen

Landwirtschaftliche Verbände in Sachsen haben einen weiteren Schritt zur Vorbereitung einer Klage gegen die Sächsische Düngerechtsverordnung vollzogen. Der Sächsische Landesbauernverband  (SLB), der Verein Land schafft Verbindung Sachsen (LsV) und der Verein Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen wollen als Klagegemeinschaft einen Normenkontrollantrag einreichen.

Am Dienstag (13. April) haben die Vorsitzenden der beteiligten Verbände in Westewitz den Gesellschaftervertrag für die „Klagegemeinschaft sächsische Landwirte GbR“ unterzeichnet. Die Klagegemeinschaft soll einen Normenkontrollantrag gegen die Sächsische Düngerechtsverordnung (SächsDüReVO) betreuen und durchführen. Ziel ist es, die Ausweisung der Gebiete mit erhöhter Nitratbelastung („rote Gebiete“) auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Daneben strebt die Klagegemeinschaft an, in einem Eilverfahren die Einschränkungen der Verordnung vorläufig aufzuheben, um die betroffenen Betriebe von ungerechtfertigten Belastungen zu befreien.

neues Gutachten soll grundlage liefern

Bisher haben sich 187 Betriebe zur Teilnahme an der Klage bereit erklärt. Sie bewirtschaften insgesamt rund 162.500 ha Fläche, davon 62.731 ha im sogenannten „roten Gebiet“ mit verschärften Einschränkungen. Das ist fast die Hälfte der gesamten Fläche von Nitratgebieten.

Grundlage für die Klage wird ein weiteres Fachgutachten des Berliner Hydrologen Dr. Hannappel und seiner Hydor Consult GmbH sein, das auf die neue Düngeverordnung ausgerichtet ist. Hierzu hat die Klagegemeinschaft die erforderliche Abfrage von Umweltdaten nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) veranlasst. Bis 12. Juni muss die Behörde die Daten bereitgestellt haben. Anhand des Fachgutachtens wird die beauftragte Anwaltskanzlei die rechtlichen Angriffspunkte entwickeln.

Klagegemeinschaft bleibt für weitere Betriebe offen

Um die Kosten und das Prozessrisiko abzudecken, haben die beteiligten Verbände eine Beitragsordnung zur Finanzierung des Normenkontrollantrages gegen die SächsDüReVO beschlossen. Sie legt fest, wie sich teilnehmende Landwirtschaftsunternehmen an den Kosten beteiligen.

Die Klagegemeinschaft weist darauf hin, dass Landwirtschaftsbetriebe nach wie vor ihre Bereitschaft zur Klagebeteiligung bei den Verbänden erklären können. Möglich sei auch eine solidarische Beteiligung von Unternehmen an dem Klageverfahren, die derzeit noch nicht von der Ausweisung eines roten Gebietes in ihrem landwirtschaftlichen Betrieb betroffen sind.