Windräder in Brandenburg: Solange die Pläne der regionalen Planungsgemeinschaften nicht gültig sind, können Investoren gegen das Votum vor Ort Tatsachen schaffen. (c) Heike Mildner

Kritik an Windrädern: Neues Gesetz ignoriert lokalen Widerstand

Energiewende gegen den Willen der Bürger? In Brandenburg entscheiden Investoren über die Zukunft der Gemeinden. Das BImSchG ermöglicht eine beschleunigte Genehmigung von Windrädern, auch gegen den Widerstand der Bevölkerung.

Von Heike Mildner

Das „Bundesimmissionsschutzgesetz“ ist nicht nur ein Wortmonster. In Brandenburg ermöglicht es nach seiner Novellierung Anfang Juli, regionale Planungen zur Konzentration von Windenergieanlagen auszuhebeln. Der Wille demokratisch gewählter Vertreter bleibt vielerorts auf der Strecke und hinterlässt bei den Betroffenen das Gefühl, zentral getroffenen Entscheidungen ohnmächtig gegenüberzustehen. Ein Gefühl, das älteren Ostdeutschen vertraut ist.

Landesamt für Umwelt soll in drei Monaten entscheiden

Ihre Planungskompetenz in puncto Windenergie haben die Gemeinden an fünf regionale Planungsgemeinschaften abgetreten. Und Ärger gab es mit den Windrädern schon immer. Nun hat dieser Ärger jedoch vor allem dort eine neue Eskalationsstufe erreicht, wo es keinen gültigen Plan für die Windvorranggebiete gibt – also derzeit in drei der fünf Regionen. Dort können Investoren Anträge im Rahmen eines privilegierten Bauvorhabens stellen, die vom Landesamt für Umwelt (LfU) innerhalb von drei Monaten entschieden werden sollen. Entsprechend kurz ist die Frist für die Gemeinde, Stellung zu nehmen. Und selbst wenn sie dagegen votiert, muss der Bau genehmigt werden, wenn nicht rechtzeitig noch eine Rotbauchunke auftaucht.

Windpark in Oder-Spree: Sechs neue Windräder

Ein Beispiel: das Territorium der Planungsgemeinschaft Oderland-Spree. Dort gebe es laut Märkischer Oderzeitung nun Anträge, die sich auf 5,5 % der Fläche beziehen und somit die Ziele des „Super-Turbo“ für Winderzeugung an Land – 1,8 % bis 2027 und 2,2 % bis 2032 – schon jetzt übertreffen. Vor Ort sieht das so aus: Sechs neue Windräder sollen ab 2026 als Phalanx der Energiewende das Naturschutzgebiet „Lietzener Mühlental“ vom dahinter liegenden Forstgebiet trennen. Das beantragte die MLK Brandenburg Windpark Entwicklungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Jacobsdorf.

Gemeindevertreter stimmten Gegen Windräder

Am 15. und 17. Oktober hatten die Gemeindevertreter von Lietzen und Falkenhagen die Beschlussvorlagen auf dem Tisch. Die demokratisch gewählten Vertreter beider Gemeinden sprachen sich einstimmig gegen den Bau dieser Windräder aus. Ihr Votum zählt indes wenig. Eine Ablehnung werde geprüft und bei Nichterfüllung von städtebaulichen Belangen das Einvernehmen der Gemeinde ersetzt, sodass ein Genehmigungsbescheid erstellt werden kann, heißt es formelhaft in der Beschlussvorlage. In Falkenhagen wurde umgehend eine Bürgerversammlung einberufen. Deutlich wurde: Keiner will die neuen Windräder – bis auf den Investor, die Eigentümer des Landes und die Bundesregierung, die ihren Energiewendeplänen damit wieder ein Stück näher käme.

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