Keine Landwirtschaft: Bauernverband MV kritisiert Pläne für Naturschutzgebiet Peenetal
Der Bauernverband MV lehnt die Pläne um das Naturschutzgebiet im Peenetal in seiner Gesamtheit ab. Werde alles so umgesetzt, wie derzeit geplant, könne hier in Zukunft keine Landwirtschaft mehr stattfinden, kritisiert Karsten Trunk, Präsident des Bauernverbandes MV.
Mit rund 7.000 ha soll im Peenetal Deutschlands größtes Naturschutzgebiet (NSG) entstehen und zum Großteil Acker- und Grünlandflächen einschließen. Im Rahmen der geplanten Ausweisung des NSG mit dem Namen „Peenetal von Anklam bis Peenestrom und Haff“ konnten erneut Stellungnahmen zu einem überarbeiteten Verordnungsentwurf aus dem Jahr 2021 bei der Obersten Naturschutzbehörde von MV abgegeben werden. Laut Landwirtschaftsministerium MV gingen 13 Stellungnahmen ein, die unterschiedliche Themenbereiche und Betroffenheiten beinhalten. Nun sollen alle vorgebrachten Bedenken und Anregungen für das Unterschutzstellungsverfahren von der Obersten Naturschutzbehörde geprüft werden.
Bauernverband MV warnt: Keine Berücksichtigung der Landwirte
Mit Blick auf das geplante NSG hat unter anderem auch der Bauernverband MV eine Stellungnahme abgegeben und lehnt den neuen Verordnungsentwurf in Gänze ab. „Wenn das Naturschutzgebiet in dieser Form ausgewiesen wird, kann im Peenetal bald keine Kuh mehr weiden und kein Acker bestellt werden“, warnt Karsten Trunk, Präsident des Bauernverbandes MV.
Die Ausdehnung, der Schutzzweck und die Verbote lassen aus Sicht der Landwirtinnen und Landwirte nur einen Schluss zu: „Hier soll künftig keine Landwirtschaft mehr stattfinden“, so Karsten Trunk. „Denn nach diesen Vorgaben kann kein Betrieb mehr wirtschaftlich arbeiten.“ Bereits im Rahmen einer Verbändebeteiligung im Jahr 2021 hatte der Bauernverband MV ebenso wie andere betroffene Akteure deutliche Kritik an der Ausweisung des NSG geübt und zahlreiche Nachbesserungen eingefordert. Kein einziger Punkt sei im überarbeiteten Entwurf berücksichtigt worden, kein Verbot und keine Entscheidung abgewogen oder erläutert.
Naturschutz-gerecht Bewirtschaften
Auch der Wasser- und Bodenverband (WBV) „Untere Peene“ hatte bei der im Jahr 2021 durchgeführten „Beteiligung der Träger öffentlicher Belange“ Stellung zur geplanten NSG-Ausweisung genommen. „Aber anscheinend wurde unseren Argumenten so gut wie keine Bedeutung beigemessen“, so Jens Uhthoff, Geschäftsführer des WBV. Denn die erheblichen Bedenken, die der WBV schon damals gehabt habe, seien in dem aktuellen Verordnungsentwurf ebenfalls nicht berücksichtigt worden.
„Bereits jetzt wirtschaften die Landwirte im Peenetal angepasst an die besonderen Gegebenheiten, setzen Agrarumweltmaßnahmen um, engagieren sich im Life-Projekt und stellen Flächen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes zur Verfügung. Dafür erhalten sie einen finanziellen Ausgleich, der essenziell für ein auskömmliches Wirtschaften ist“, so Trunk. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz seien solche vertraglichen Vereinbarungen einer Schutzgebietsausweisung vorzuziehen.
„Ob das Schutzgebiet fachlich erforderlich ist, ist damit mehr als fraglich“, kritisiert der Präsident. Freiwilliger Vertragsnaturschutz werde ad absurdum geführt, wenn Landwirten per Ordnungsrecht die Landwirtschaft untersagt werde und die Gesellschaft keine Gegenleistung mehr erbringe. „Das ist höchst problematisch und stellt für uns die Frage in den Raum, ob wir Vertragsnaturschutz überhaupt noch unterstützen können, wenn der Staat nach Belieben eine einseitige Verpflichtung ohne finanziellen Ausgleich daraus macht“, so der Präsident.
Nutzung für Landwirtschaft fast unmöglich
Die schützenswerte Natur im Peenetal habe sich in den vergangenen Jahren trotz oder sogar aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung erhalten und entwickelt. Auch dieser Umstand werde bei der geplanten Ausweisung des NSG weder berücksichtigt noch honoriert. In der Verordnung werde die Ausübung der Landwirtschaft streng reglementiert und mit weitreichenden, sehr spezifischen Auflagen versehen, die eine landwirtschaftliche Nutzung unpraktikabel bis unmöglich machen, kritisiert auch Jens Uhthoff.
„Wenn bereits in der NSG-Verordnung für reguläre landwirtschaftliche Nutzflächen derartig restriktive Nutzungseinschränkungen bzw. -auflagen festgelegt sind, die ansonsten bei der Inanspruchnahme von Förderprogrammen für naturschutzgerechte Land- und Forstnutzung verlangt werden, so wird den Landwirten der Zugang zu diesen Förderprogrammen wahrscheinlich unmöglich gemacht. Niemand zahlt für die Einhaltung von Förderauflagen, die bereits rechtlich vorgeschrieben sind. Sollte der Zugang zu Fördermitteln durch die NSG-Verordnung verwehrt sein, ist eine dauerhafte extensive Nutzung wirtschaftlich unmöglich“, heißt es in der aktuellen Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Peene“.
Keine festen Zeitabläufe geplant
Bei einer dauerhaften unrentablen Bewirtschaftung der Flächen werde es zu einer „Abwanderung“ von landwirtschaftlichen Unternehmen kommen. Dies bedeute eine Verlagerung der Kosten für den WBV auf die in der Region lebenden Bürger. Grundsätzlich sehe der WBV die Notwendigkeit einer so umfangreichen Unterschutzstellung als nicht gegeben an und lehne daher das Vorhaben ab.
Die über viele Generationen gewachsene Kulturlandschaft sei geprägt durch eine hohe Artenvielfalt, deren Schutzwürdigkeit völlig außer Frage stehe. Zum einen bestehe aber schon jetzt ein hoher Schutzstatus durch die bereits erfolgten Ausweisungen von Schutzgebieten. Zum anderen sei es gerade die derzeitige Bewirtschaftung, welche diese Kulturlandschaft erhalte und damit Grundlage für diese Artenvielfalt sei, betont der WBV-Geschäftsführer.
„Kein 100%iger Konsens“ möglich
Der Verordnungsentwurf beinhaltet in seiner aktuellen Version keinen Zeitplan für die Umsetzung des NSG. Denn das Ergebnis der Prüfung der gesamten Stellungnahmen durch die Oberste Naturschutzbehörde werde im Rahmen eines Erörterungstermins oder schriftlich den einzelnen Adressaten mitgeteilt. Erst im Anschluss daran könne eine Zeichnung der Verordnung durch den Landwirtschaftsminister und die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes MV erfolgen, heißt es aus dem Landwirtschaftsministerium.
Es sei davon auszugehen, dass auch mit der Einarbeitung einzelner Hinweise in die Verordnung kein 100%iger Konsens mit allen Beteiligten gefunden werden könne. Ziel sei es, eine größtmögliche Akzeptanz des Naturschutzgebietes vor Ort zu erreichen. Das Prüfverfahren werde noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Eine Terminierung sei aufgrund der Komplexität der Sachverhalte und der begrenzten personellen Ressourcen für diese Aufgabe nicht möglich.
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