Symbolbild © IMAGO / Andreas Vitting

Thüringer Kulap ab Juli beantragen

Im Juli startet Thüringen mit der Antragstellung für das neue Kulap, trotz aller Unsicherheiten. Hierzu müssen Landwirte erstmals das neue Antragsportal PORTIA nutzen.

Von Frank Hartmann

Ab Juli können Thüringer Agrarbetriebe Anträge für das neue Förderprogramm KULAP 2022 (Kulturlandschaftsprogramm im ELER der Zweiten Säule) stellen. Das Verfahren endet am 2. September, teilte das Landwirtschaftsministerium in Erfurt mit. Die Anträge gelten für den neuen, fünfjährigen Verpflichtungszeitraum der Agrar-Umwelt-Klima-Maßnahmen ab dem 1. Januar 2023 sowie den Ökolandbau der GAP-Förderperiode 2023 bis 2027.

Mit dem Kulap startet das zentrale neue Thüringer Agrarportal PORTIA. Wichtig: Zur Registrierung braucht es einen elektronischen Personalausweis. © TLLLR

Antragsverfahren startet mit vorbehaltlich möglicher Änderungen

Die neuen Thüringer Maßnahmenpläne für die GAP nach 2022 sind Teil des deutschen Strategieplanes, dessen Genehmigungsprozess sich verzögerte. Deshalb startet man das Antragsverfahren zunächst vorbehaltlich möglicher Änderungen, so das Ministerium. So könnten sich Landwirte auf das neue Programm einstellen. Die beantragten Maßnahmen würden nach der Genehmigung des Strategieplanes bewilligt. Grundlage für die Kulap-Antragstellung bildet daher der Entwurf der Förderrichtlinie und die entsprechenden Anlagen.

Es sei ein ungewöhnlicher Schritt, eine Förderrichtlinie zu veröffentlichen, bevor sie final erarbeitet ist. „Aufgrund des verzögerten Entscheidungsprozesses auf EU-Ebene haben wir uns jedoch dazu entschlossen. Wir wollen den Arbeitsprozess transparent machen und so den Agrarbetrieben frühzeitig die Möglichkeit geben, sich über die neuen Förderkonditionen zu informieren und bei Interesse genug Zeit für die Antragsstellung zu haben“, erklärte Fachministerin Susanna Karawanskij (Linke). Schrittweise würden die Bestandteile der Förderrichtlinie veröffentlicht.

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Kulap-Antragstellung erstmals auf PORTIA

Die Kulap-Antragstellung erfolgt erstmals auf dem neuen zentralen Thüringer Informations- und Antragsportal PORTIA. Wie das Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) erläuterte, will die Agrarverwaltung den Betrieben sukzessive alle Dienstleistungen auf einer Plattform anbieten: von den Antragsverfahren bis hin zu Karten und Kulissen, betriebsindividuellen Geodaten oder Tierregister. Eine wichtige Voraussetzung – bereits für die bevorstehende Kulap-Antragstellung – ist, dass alle Antragsteller und diejenigen, die sich mit der Antragsbearbeitung befassen, über einen elektronischen Personalausweis verfügen. Eine Antragstellung ist ausschließlich mit der Online-Ausweisfunktion (elD-Funktion) des Personalausweises möglich.

Für umfangreiche freiwillige Umweltschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft erhielten 2021 etwa 1.700 Thüringer Agrarbetriebe über 42 Millionen Euro Ausgleichsleistungen. Bei der Kulap-Antragstellung stehen Landwirte in diesem Jahr vor einer besonderen Herausforderung. Denn sie müssen die Maßnahmen zum einen aus dem neuen Kulap auswählen. Zum anderen gilt es, die Kombinationsmöglichkeiten mit den optionalen Eco-Schemes (Ökoregeln) unter Beachtung der obligatorischen Konditionalitäten (das neue „Greening“) der Ersten Säule (GAP 2023), die final noch nicht feststehen, dabei zu beachten.


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