Kyritz: Kommune will mitbestimmen

(c) Sabine Rübensaat

Die Stadt Kyritz knüpft die Verpachtung ihrer Landwirtschaftsflächen künftig an Kriterien für die Vergabe und Bewirtschaftung. Kevin Specht hat als Mitarbeiter der Stadtverwaltung die Ausschreibung bearbeitet.

Von Heike Mildner

Sie sind in der Stadtverwaltung Kyritz Sachbearbeiter für Stadtentwicklung und Bauen. Das klingt so gar nicht nach Landwirtschaft …
Der Fachbereich Liegenschaften ist dem Amt für Stadtentwicklung und Bauen angegliedert. Zu meinen Aufgaben dort gehört auch die Verpachtung der kommunalen Flächen.
Seit April 2020 beschäftige ich mich mit der Verpachtung und Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen der Stadt Kyritz. Ich habe mir zunächst einen Überblick verschafft, um welche Flächen es sich handelt. Das ist oftmals gar nicht so einfach. Was auf dem Papier steht, ist das eine, das andere, die Flächen, ihren Pächter und ihren Bewirtschafter ausfindig zu machen. Oft sind Pächter und Bewirtschafter nicht identisch, weil Flächen über einen sogenannten Pflugtausch ihren Bewirtschafter gewechselt haben, ohne dass uns das angezeigt wurde. Wenn wir künftig die Verpachtung an bestimmte Auflagen knüpfen wollen, muss klar sein, wer welches Flurstück bewirtschaftet. Sonst kann man das ja nicht kontrollieren.

Kevin Specht mit der Karte der zu verpachtenden Flächen.
Kevin Specht mit der Karte der zu verpachtenden Flächen.

Was wollen Sie bei der Verpachtung in Kyritz erreichen?
Wir möchten, dass die Flächen nachhaltig bewirtschaftet werden. Die natürlichen Ressourcen, die uns zur Verfügung stehen, müssen schonend behandelt werden, damit sie auch von künftigen Generationen genutzt werden können.

Eine Arbeitsgruppe, an der auch Landwirte beteiligt waren, hat unter diesem Gesichtspunkt Vergabe- und Bewirtschaftungskriterien für unsere Flächen erarbeitet.

Eine entsprechende Beschlussvorlage wurde formuliert, in den Ortsbeiräten und Ausschüssen vorgestellt und diskutiert und am 2. Dezember von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Was ist darin geregelt?
Wer künftig Flächen der Stadt pachten möchte, muss die im Pachtvertrag vereinbarten Kriterien hinsichtlich der Bewirtschaftung einhalten.

Der Landwirt füllt ein entsprechendes Bewerbungsformular aus, das dann von uns mit einem Bewertungsbogen nach einem nachvollziehbaren Punktesystem bewertet wird. Nicht nur der Pachtzins spielt eine Rolle, sondern auch Ökologie und Soziales, wie die Förderung von Junglandwirten (Kasten). Außerdem gibt es in den Pachtverträgen Festlegungen zur Bewirtschaftung, so zum Beispiel, dass kein Glyphosat auf unseren Flächen ausgebracht werden darf und eine dreigliedrige Fruchtfolge einzuhalten ist.

Aber für eine bodenschonende Wirtschaftsweise kann der Einsatz von Mitteln wie Glyphosat mitunter nützlich sein …
Das kann ich leider nur schwer beurteilen, da ich in dieser Hinsicht kein Fachmann bin. Aus diesem Grunde haben wir ja auch die bereits erwähnte Arbeitsgruppe gebildet und uns der entsprechenden Fachkompetenz bedient.

Wir haben uns in allen Gremien ausführlich darüber beraten und abschließend gab es einen demokratischen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. Jeder Landwirt kann selbst entscheiden, ob er sich auf diese Flächen bewirbt bzw. ob er die vorgegebenen Kriterien einhalten kann.

Um wie viel Land geht es?
Der Stadt Kyritz gehören etwa 80 Hektar. Meist sind es Splitterflächen wie ehemalige Wege etc., aber es gibt auch einige zusammenhängende Flächen. Wir haben sie in elf Losen mit mindestens fünf bis maximal zehn Hektar zusammengefasst. Sie werden für sechs Jahre verpachtet – mit der Option auf Verlängerung, wenn sich die Pächter an unsere Vorgaben halten.

VERGABEKRITERIEN

■ Ökologischer Landbau
■ Vertragsnaturschutz, Biotopschutz und Biotopverbund
■ Freiwillige Agrarumweltmaßnahmen
■ Trink- und Grundwasserschutz
■ Soziale Aspekte, besonderer sozialer Einsatz wie Mitgliedschaft in der Feuerwehr
■ Ausbildungsplätze
■ Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
■ Regionaler Bezug
■ Neugründung eines Betriebes, Junglandwirt, Förderung kleiner Betriebsgrößen
■ Tierschutz

Wie soll das praktisch funktionieren? Wenn sich beispielsweise ein sechs Meter breiter Streifen über einen 50-ha-Schlag zieht …
Das müssen wir dann im Detail noch besprechen und mit den Landwirten in den Dialog gehen. Der Pachtvertrag bietet ja jedem Landwirt auch die Möglichkeit, einen Pflugtausch mit einem anderen Landwirt einzugehen.
Die vertraglich vereinbarten Vorgaben sind vom Tauschpartner dann ebenfalls einzuhalten. Gegebenenfalls müssen wir einzelne Flurstücke innerhalb der gebildeten Lose tauschen. Letztlich müssen wir es auch kontrollieren können.

Wie weit sind Sie mit der Umsetzung?
Die alten Pachtverträge, die bisher immer unbesehen um ein Jahr verlängert worden waren, wurden von uns gekündigt. Jeder hatte bis zum 30. Mai die Möglichkeit, sich auf die neu gebildeten Lose zu bewerben. Insgesamt haben wir elf Pachtangebote erhalten. Aktuell sind wir mit der Sichtung bzw. Auswertung der Unterlagen beschäftigt.