Sachsen-Anhalt

Landesdüngeverordnung: Sechs Betriebe klagen

Mit der Landesdüngeverordnung sind Bewirtschaftungseinschränkungen in den roten Gebieten verbunden. (c) Imago - Countrypixel
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In Sachsen-Anhalt gehen sechs Betriebe mit einer Normenkontrollklage gegen die Ausweisung der roten Gebiete im Rahmen der Landesdüngeverordnung vor.

Sechs Landwirtschaftsbetriebe aus Sachsen-Anhalt gehen gerichtlich gegen die Landesdüngeverordnung (Landes-DüV) vor. Darüber informierten heute der Bauernbund Sachsen-Anhalt und der Bauernverband Sachsen-Anhalt in einer zwischen sämtlichen involvierten Berufsverbänden abgestimmten Pressemitteilung. Danach hat das halbe Dutzend Agrarbetriebe mit unterschiedlicher Verbandszugehörigkeit am Mittwoch dieser Woche beim Oberverwaltungsgericht Magdeburg Normenkontrollklage gegen die Ausweisung der sogenannten roten Gebiete im Land eingereicht. Letztere erfolgte übrigens auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) des Landes.

bewirtschaftsauflagen sind Kritikpunkt

„Die Antragsteller haben erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Daten und der hydrogeologischen Annahmen“, heißt es in der Klageschrift. Diese setzte die renommierte Potsdamer Rechtsanwaltskanzlei HSA Rechtsanwälte Hentschke & Partner Part mbB aufgesetzt. Grundlage hierfür ist ein unabhängiges Fachgutachten des in Berlin ansässigen Ingenieurbüros Hydor Consult GmbH.

Die klagenden Betriebe wehren sich insbesondere gegen die mit der Ausweisung der roten Gebiete verbundenen Bewirtschaftungsauflagen. Wegen der zu hohen Nitratbelastung an für die Betriebe relevanten Grundwassermessstellen dürfen die Landwirtinnen und Landwirte beispielsweise nur noch 80 % des ermittelten Düngerbedarfs aufwenden. Diesen benötigen die Nutzpflanzen aber zur Sicherung des Ertrages und der Qualität der Früchte zur Erzeugung hochwertiger Lebensmittel.

Betriebe, die jahrelang eine beispielhafte Stickstoffbilanz mit sehr geringen Stickstoffüberschüssen aufweisen und damit nachweislich grundwasserschonend wirtschaften, haben darüber hinaus keine Möglichkeit, sich von den Auflagen der Unterdüngung der Feldkulturen zu befreien. Damit einhergehen unter anderem erhebliche Ertragseinbußen und finanzielle Verluste.


(c) Sabine Rübensaat

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Betriebe unterstützen Gutachten und klage

Mehr als 190 Landwirtinnen und Landwirte waren übrigens schon im Vorfeld der jetzigen Klage gegen Festlegungen in der Landesdüngeverordnung einem Aufruf des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt, des Bauernbundes Sachsen-Anhalt, der Freien Bauern Deutschland GmbH und der Interessengemeinschaft Sachsen-Anhalt von Land schafft Verbindung (LsV) gefolgt. Der Zusammenschluss der Landwirtschaftsbetriebe in Sachsen-Anhalt, vertreten durch die Agrardienste Sachsen-Anhalt GmbH, eine Tochtergesellschaft des Landesbauernverbandes), hat sich Zugang zu den Umweltinformationen verschafft, die der Gebietsausweisung zugrunde liegen.

Die Betriebe unterstützen finanziell das Fachgutachten der Berliner Umweltingenieure von Hydor Consult. Durch dieses konnte eine landesweite Überprüfung der Gebietsausweisung vorgenommen und konnten insgesamt 179 Messstellen des Ausweisungsmessnetzes AVV untersucht werden. Die Betriebe unterstützen ebenso das weitere Klageverfahren.

Verursacher von Nitrateinträgen evaluieren

Die fachliche korrekte Umsetzung der Landesdüngeverordnung wird seit Längerem kontrovers diskutiert. Auch in anderen Bundesländern hatten und haben sich Landwirtschaftsbetriebe zu rechtlichen Schritten entschieden. Dies ist unter anderem in Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen und Bayern der Fall.

Parallel mahnt derzeit die Europäische Kommission eine konsequentere Umsetzung der Nitratrichtlinie zum Schutz des Grundwassers an. Das lehnen die Landwirte auch grundsätzlich nicht ab, betont die Verbändegemeinschaft. Aber: Ziel der Normenkontrollklage ist, dass Nitratbelastungen des Grundwassers, sofern sie wissenschaftlich korrekt nachweisbar sind, und auch deren Verursacher fachlich korrekt evaluiert werden.

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