Landwärme in Not: Nächstes Unternehmen stellt Insolvenz-Antrag
Der Biomethanversorger Landwärme hat einen Insolvenzantrag gestellt. Ein sogenanntes Eigenverwaltungsverfahren wurde eingeleitet. Es ist das nächste Unternehmen aus der Landwirtschaft, das wirtschaftliche Probleme hat. Was bedeutet das? Geht der Betrieb weiter? Mehr dazu lesen Sie hier.
Von Claudia Duda
Die Hiobsbotschaften von Unternehmen aus der Landwirtschaft gehen weiter. Dieses Mal ist der Biomethanversorger Landwärme betroffen. Wie eine Unternehmenssprecherin am Mittwoch (14.8.) mitteilte, hat das Erneuerbare-Energien-Unternehmen dazu gemeinsam mit seiner Muttergesellschaft LW Capital GmbH ein sogenanntes Eigenverwaltungsverfahren eingeleitet.
Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung behält die Geschäftsführung die Kontrolle über das Unternehmen. Ziel ist es, den Betrieb unter Aufsicht eines Sachverwalters eigenständig zu sanieren und Schulden abzubauen.
Betrieb an den Standorten Berlin und München
Während dieses Verfahrens will die Landwärme GmbH ihren Geschäftsbetrieb an den beiden Standorten Berlin und München in vollem Umfang fortsetzen, heißt es in der Pressemitteilung.
Die Landwärme GmbH wolle im Zuge des Eigenverwaltungsverfahrens die Folgen des seit Anfang 2023 andauernden Preisverfalls bei THG-Quoten überwinden und die dafür notwendigen Sanierungsmaßnahmen umsetzen. Die Gehälter der insgesamt 140 Landwärme-Mitarbeitenden seien zunächst über die Bundesagentur für Arbeit gesichert. Die anderen Konzerngesellschaften der Landwärme-Gruppe oder deren Beteiligungen sind von dem eingeleiteten Verfahren nicht betroffen.
Grund für die Probleme
Als Grund für die wirtschaftlichen Probleme nennt das Unternehmen den Preisverfall für THG-Quoten, der durch falsch deklarierten Biodiesel und zahlreiche andere mutmaßliche Betrugsfälle bei „Upstream-Emission-Reduction-Projekten“ (UER-Projekten) verursacht worden sei. Dabei gehe es um Betrug mit der Treibhausgasminderung im Verkehr. Allein durch die Fälschungen bei UER-Projekten sei der gesamten Branche ein Schaden von geschätzt 4,5 Milliarden Euro entstanden. Leidtragende sei zum einen die Branche rund um die erneuerbaren Energien, zum anderen die Bemühungen zur CO2-neutralen Energieerzeugung.
Aufgrund der Eigenverwaltung bleibe die unternehmerische Verantwortung in den Händen von Geschäftsführer Zoltan Elek, der gemeinsam mit der für die Dauer des Verfahrens eingesetzten Sanierungsgeschäftsführerin Dr. Anna Katharina Wilke die Neuaufstellung selbst steuert soll.
Anordnung des Gerichtes
Sanierungsgeschäftsführerin Dr. Wilke sagte nach der Anordnung des Gerichts: „Das Eigenverwaltungsverfahren gehört zu den erfolgreichsten Instrumenten des deutschen Sanierungsrechts. Das Verfahren bietet der Landwärme GmbH einen bewährten rechtlichen Rahmen, um bei laufendem Geschäftsbetrieb ihre Strukturen und ihre Finanzierung zügig neu zu ordnen.“
Das Unternehmen Landwärme war erst im Mai durch das Wirtschaftsmagazin Capital und das Statistik-Portal Statista für seine unternehmerische Innovationsfähigkeit prämiert worden. Aus über 1900 geprüften Firmen war das Unternehmen erneut unter den Bestbewerteten in der Kategorie „Energie & Umwelt“.
Landwärme handelt und vertreibt Biomethan in allen Mengen und Qualitäten für unterschiedlichste Anwendungen im In- und Ausland: ob zur Stromerzeugung, als Ökogas, Bio-CNG oder Bio-LNG. Der Biomethanversorger ist gleichermaßen für Erzeuger, Käufer und Verkäufer tätig.
Auch Verbio muss Einbußen hinnehmen
Es gibt bereits erste Reaktionen aus der Politik: Nach Ansicht des Vorsitzenden des Parlamentskreises „Regenerative Kraftstoffe“ im Bundestag, Christian Hirte (CDU) „könnte das Nichtstun der Regierung bei der Bekämpfung von Betrugsfällen in China ein Hauptgrund für die Schwierigkeiten des Unternehmens sein.“
Nicht nur die Landwärme GmbH sei betroffen, heißt es in der Mitteilung. Auch andere Branchengrößen wie Verbio mussten derbe Einbußen in Milliardenhöhe hinnehmen. Allein bei Verbio verringerte sich der Unternehmenswert um ca. 2,5 Mrd. Euro. Die ganze Branche ächzt unter dem Preisverfall, den Hirte als ein „hausgemachtes Problem des Bundesumweltministeriums“ bezeichnete.
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