Agrarantrag: Infos erstmals als Video-Chat

Symbolbild/Fotocollage (c) Sabine Rübensaat
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Das Agrarministerium in Schwerin hat die Unterlagen für den EU-Agrarantrag 2020 an die Antragsteller versandt. Auf Neuerungen wird erstmals in einem Videeo-Chat hingewiesen. Das Online-Antragsverfahren wird voraussichtlich nach Ostern freigeschaltet werden.

Aufgrund der Kontaktbeschränkungen wird dafür ein Video-Chat eingerichtet, der die Neuerungen im „Agrarantrag 2020 – online“ vorstellt und Fragen der Teilnehmer beantwortet. Der Video-Chat wird am 9. April ab 10 Uhr durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Mittleres Mecklenburg durchgeführt und etwa zwei Stunden dauern.

Alle Antragsteller erhalten die nötigen Informationen sowie den Link zu diesem Video-Chat in einem Serienbrief zum Agrarantrag 2020, der noch in dieser Woche (14. KW) verschickt wird, teilt das Agrarministerium mit.  Außerdem sind diese Informationen sowie der Link auf der Webseite „Agrarantrag MV“ hinterlegt. Der Video-Chat soll auch im Nachgang der Veranstaltung im Netz abrufbar sein.

Online-Antragsverfahren: 66 Berater sind schon geschult

Vor dem Kontaktverbot sind 66 Berater (insbesondere Bauernverband, LMS Agrarberatung und private Berater) sowie 28 Mitarbeiter der StÄLU und der Biosphärenreservate zum Online-Antragsverfahren geschult worden. An diese können sich Antragsteller wie in den Vorjahren (telefonisch bzw. per Mail) zur Einzelberatung wenden. Offen ist, ob die bisherige Antragsfrist – der 15.Mai – ver­längert wird. Die EU-Kommission hatte am 17. März beschlossen, den Mitgliedstaaten eine Fristverlängerung um einen Monat zu gewähren. In Deutschland läuft dazu eine Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Die Entscheidung steht noch aus.

Backhaus: Prämien-Auszahlung im Dezember hat oberste Priorität

Für Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Backhaus hat absolute Priorität, dass die Auszahlung der Flächenprämien in MV im Dezember gewährleistet werden kann. Sollte es von der EU jedoch keine wesentlichen Erleichterungen bei den Kontrollvorgaben vor der Auszahlung geben, wäre dieses Auszahlungsziel bei einer Fristverschiebung vermutlich nicht zu halten, hieß es aus dem Schweriner Landwirtschaftsministerium. Dazu laufen Abstimmungen zwischen Bundeslandwirtschaftsministerium und EU-Kommission.

„Sollten aus Brüssel keine verbindlichen Zusagen kommen, wird Mecklenburg-Vorpommern für die Beibehaltung der regulären Antragsfrist 15. Mai plädieren“, sagte Backhaus. Nach Einschätzung des Ministeriums sei eine fristgerechte Antragstellung möglich. Außerdem gebe die Beibehaltung der regulären Frist den Landwirten ein Mehr an Sicherheit für die pünktliche Auszahlung der Flächenprämien.

Bauernverband: Antragsfrist verlängern

Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern hat „mit Erleichterung“ zur Kenntnis genommen, dass im Schweriner Agrarministerium Wege gefunden wurden, die Schulungen für die Online-Antragstellung trotz Corona-Kontaktsperre durchzuführen. Der Verband begrüßte auch die Zusage von Minister Backhaus, die Auszahlung der Flächenprämien im Dezember gewährleisten zu wollen.

„Allerdings fordern wir das Ministerium auf, die Verschiebung der regulären Antragsfrist nochmals zu prüfen und den Landwirten in Mecklenburg-Vorpommern – unabhängig von den durch die EU festgelegten Kontrollvorgaben – in der derzeit schwierigen Situation mehr Zeit einzuräumen, ihre Anträge für Direktzahlungen zu stellen“, sagte Bauernpräsident Detlef Kurreck. Ein Festhalten an der regulären Antragsfrist 15. Mai 2020 würde viele Landwirte vor Probleme stellen. ri


Die Anmeldung zum Video-Chat und den Live-Stream gibt es unter: www.lw2030.de/agrarfoerderung-2020/