Coronahilfen: Schweinehalter müssen sich weiter gedulden
Die Bundesregierung hat den Weg für Coronahilfen für Schweinehalter als Härtefallregelung frei gemacht. Finanzierung und Bedingungen sollen in MV jetzt festgelegt werden. Wann das Geld ausgezahlt wird, ist aber noch nicht abzusehen.
Von Gerd Rinas
Die Bundesregierung hat in der vorigen Woche in Existenznot geratenen Schweinehaltern schnelle und unbürokratische Unterstützung zugesichert. Betriebe müssen nicht mehr nachweisen, dass ihre Umsatzeinbrüche „ausschließlich“ auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind. Künftig soll der Nachweis ausreichen, dass Umsatzeinbußen „weit überwiegend“ coronabedingt sind. In diesen Fällen wird der Antrag auf Corona-Überbrückungshilfe in Härtefallregelungen der Länder überführt, teilte das Bundesagrarministerium mit.
Umsatzeinbrüche auf Corona-Pandemie zurückzuführen
Wann in Mecklenburg-Vorpommern aus dem Härtefallfonds Geld an Schweinehalter fließen wird, ist noch nicht abzusehen. Nachdem der Bund den Ländern nun Handlungsspielraum eröffnet habe, können Finanzierungsvolumen geklärt und Förderbedingungen für Härtefallhilfen festgelegt werden, verlautete am Dienstag dazu lediglich aus dem Schweriner Wirtschaftsministerium. Wirtschafts- und Landwirtschaftsministerium stimmten eine entsprechende Regelung ab.
Ohne dies werden die Corona-Überbrückungshilfen nicht als Härtefallhilfen zur Auszahlung kommen, gab der Bauernverband MV zu bedenken und mahnte an, zügig die Voraussetzungen zu schaffen. Nach vorläufigen Angaben aus dem Landesförderinstitut in Schwerin sind in dem Corona-Hilfsprogramm „Überbrückungshilfe III“ von schweinehaltenden Betrieben in MV rund 17 Mio. Euro beantragt worden. Voraussetzung für die Zahlung der Coronahilfen für Schweinehalter war der Nachweis, dass Umsatzeinbrüche „ausschließlich“ auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind. Ob und in welchem Umfang bisher aus diesem Programm Hilfen gezahlt wurden, blieb aus dem Wirtschaftsministerium zunächst unbeantwortet.
Schweinehaltung: gravierender Strukturwandel
„Auch wenn sich der Schlachtschweinemarkt in den vergangenen Wochen sehr positiv entwickelt hat, kommen unsere Betriebe nicht aus dem Krisenmodus. Beispiellos erhöhte Kosten für Futtermittel, Strom, Heizung und Treibstoff fressen die gestiegenen Erlöse vollständig auf. Die Lage bleibt extrem angespannt“, berichtet Dr. Jörg Brüggemann, Leiter des landesweiten Schweinekontroll- und Beratungsrings. Vor diesem Hintergrund sei eine rasche Auszahlung der Corona-Überbrückungshilfen dringend geboten. „Ohnedies ist die Liquidität der meisten Unternehmen stark gefährdet“, betonte Brüggemann. Als Konsequenz hätten bereits erste Betriebe die Einstellung ihrer Produktion eingeleitet.
Von den rund 120 Betrieben im Land, die noch kommerziell Schweine halten, sind besonders diejenigen betroffen, die die Verluste nicht wenigstens vorübergehend in anderen Betriebszweigen auffangen können. „Dazu kommen jetzt noch massive Unsicherheiten infolge des Ukraine-Krieges. Wir müssen davon ausgehen, dass der Bestandsabbau dramatisch weitergeht und die Branche vor dem gravierendsten Strukturwandel der letzten Jahrzehnte steht“, warnte der Experte.
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Wer bekommt eine Härtefallhilfe?
Im Härtefallfonds muss das Land 50 % der notwendigen Finanzmittel einstellen, die andere Hälfte kommt vom Bund. Dass die Länder diese Hilfen kofinanzieren müssen, war lange bekannt, so der Bauernverband. Härtefallhilfen richteten sich an solche Unternehmen, bei denen die bestehenden Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen nicht greifen. „Das jeweilige Bundesland prüft den Einzelfall und entscheidet nach eigenem Ermessen, wer eine Härtefallhilfe erhält. Wie das Land diesen Ermessensspielraum ausschöpft, wird ein Indikator dafür sein, ob die besonders von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie betroffenen Landwirte im vieharmen Mecklenburg-Vorpommern politisch überhaupt noch gewollt sind, sagte Bauernverbandssprecherin Bettina Schipke.