Düngelandesverordnung MV: Verfahrensschritte nicht eingehalten
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat heute sein Urteil zur Düngelandesverordnung MV begründet. Erforderliche Verfahrensschritte wurden nicht eingehalten, weshalb das OVG die Düngelandesverordnung für unwirksam erklärt hat.
Von Gerd Rinas
Die Düngelandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (DüLVO) ist unwirksam, weil bei der Zuordnung landwirtschaftlicher Flächen zu nitratbelasteten Gebieten Verfahrensschritte nicht eingehalten wurden, die nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung nitratbelasteter Gebieten (AVV GeA) erforderlich wären. Das teilte heute das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald als Begründung zu seinem Urteil zur Düngelandesverordnung MV mit. Das OVG hatte am 5. 11. 2021 verkündet, dass die Düngelandesverordnung MV unwirksam sei.
Düngelandesverordnung MV: Keine Prüfung mit Stützmessstellen
Laut Gericht hätte das Land an sogenannten Stützmessstellen (Grundwassermessstellen) „zwingend“ prüfen müssen, ob die Verfahren zur Zuordnung landwirtschaftlicher Flächen zu nitratbelasteten (roten) Gebieten plausibel sind. Diesen Verfahrensschritt habe das Land aber nicht durchgeführt. Die Plausibilätsprüfung dürfe aber nicht unterbleiben, auch nicht aus dem Grund, weil es in Mecklenburg-Vorpommern keine Stützmessstellen gebe.
rechtliche Grundlage der Düngelandesverordnung MV reicht nicht aus
Ohne Plausibilitätsprüfung seien das Verfahren zur Regionalisierung und die ermittelten Gebiete nicht ausreichend. Auf den Ergebnissen der Regionalisierung (Binnendiffereinzierung) bauen weitere Verfahrensschritte auf, nach denen mit Nitrat belastete Gebiete ausgewiesen und einzelne Feldblöcke zugewiesen werden. Diese Verfahrensschritte seien mangels Plausibilisierung ohne rechtlich ausreichende Grundlage vorgenommen worden, so das Gericht.
Düngelandesverordnung für unwirksam erklärt
In einem „Musterverfahren“ zu mehreren Normenkontrollanträgen hat das Oberverwaltungsgericht Greifswald die Düngeverordnung von 2019 und 2020 in Mecklenburg-Vorpommern für unwirksam erklärt. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. mehr
backhaus: Am Ende ein Pyrrhussieg
Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus räumte ein, das Verfahren vor dem OVG verloren zu haben. „Was für die Landwirte wie ein Erfolg aussieht, ist am Ende aber ein Pyrrhussieg“, sagte er nach einer ersten Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung zur Düngelandesverordnung MV. Denn in dem Urteil werde nicht beanstandet, dass die vom Land zur Ausweisung roter Gebiete herangezogenen 552 Grundwassermessstellen ungeeignet wären. Bemängelt worden sei lediglich, dass zur Plausibilisierung des Messnetzes keine sogenannten Stützmessstellen herangezogen wurden.
LandwirtschaftsMinisterium: Stützmessstellen keine Pflicht
Anders als das Gericht, sieht das Ministerium sich dazu aber nicht verpflichtet. Die Einbeziehung von Stützmessstellen liege nach den Rechtsvorschriften des Bundes im Ermessensspielraum der Länder, hieß es aus Schwerin. „Nur durch das Verfahren, das wir angewendet haben, konnte eine Regionalisierung bzw. Binnendifferenzierung bei der Ausweisung der roten Gebiete erreicht werden“, argumentierte Minister Backhaus.
Für neue Düngelandesverordnung: Dialogforum mit dem Bauernverband
Mit dem OVG-Urteil sei aber genau das eingetreten, was man vermeiden wollte. Denn nach Bundesrecht müssen die roten Gebiete nun neu ausgewiesen und bekanntgemacht werden. Danach könnten statt wie bisher 13 % künftig bis zu 85 % der landwirtschaftlichen Fläche in Mecklenburg-Vorpommern zu roten Gebieten erklärt werden. Backhaus kündigte am Abend im NDR an, Landesbauernpräsident Detlef Kurreck zu einem Dialogforum einzuladen und bis Vegetationsbeginn im nächsten Frühjahr eine neue Düngelandesverordnung MV auf den Weg zu bringen.
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