Düngelandesverordnung für unwirksam erklärt
In einem „Musterverfahren“ zu mehreren Normenkontrollanträgen hat das Oberverwaltungsgericht Greifswald die Düngeverordnung von 2019 und 2020 in Mecklenburg-Vorpommern für unwirksam erklärt. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
Von Gerd Rinas
Greifswald. Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Greifswald hat die Düngeverordnung MV vom 23. Juli 2019 und die geänderte Fassung vom 20. Dezember 2020 für unwirksam erklärt. Das teilte das Gericht den Rechtsvertretern von Landwirtschaftsbetrieben schriftlich mit, die Normenkontrollanträge gegen die Düngelandesverordnung von 2019 und 2020 eingereicht hatten. Gegen das Urteil ist keine Revision zugelassen.
bundesweit Erstmals argumenten von landwirten gefolgt
Damit folgte bundesweit erstmals ein Gericht den Argumenten von Landwirten, die sich gegen die aus ihrer Sicht nicht sachgemäße Ausweisung roter Gebiete mit nitratbelastetem Grundwasser zur Wehr setzen. Vor dem OVG Greifswald sind seit 2020 zwölf Normenkontrollanträge im Auftrag von über 180 Landwirten in Mecklenburg-Vorpommern anhängig. Das Gericht hatte zwei Anträge von Landwirtschaftsbetrieben auf Rügen und im Landkreis Nordwestmecklenburg gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern, „endvertreten durch den Minister für Landwirtschaft und Umwelt“ als „Musterverfahren“ identifiziert.
Ausweisung roter gebiete: Zahlreiche Kritikpunkte
An zwei mündlichen Verhandlungstagen erörterte das Gericht mit Klagevertretern der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe und des Schweriner Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt verschiedenste Aspekte der Düngeverordnung MV wie z. B. die Einrichtung von Messstellen. Klagevertreter hatten während des Verfahrens zahlreiche Kritikpunkte an der aktuellen Düngelandesverordnung und der Ausweisung roter Gebiete vorgetragen. Vertreter des Landwirtschaftsministeriums hatten den Argumenten widersprochen. Das Gericht hatte sich zu Einzelfragen in der öffentlichen Verhandlung nicht geäußert.
Urteilsbegründung liegt nun vor
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zwar ist eine Revision nicht zugelassen. Das Land kann gegen das Urteil aber wohl noch mit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht vorgehen, hieß es aus Justizkreisen. Die Erfolgsaussichten seien aber statistisch sehr gering. Die Urteilsbegründung liegt seit Freitag (12. November) vor.
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Landwirt: „Lagen nicht ganz falsch“
In einer ersten Reaktion zeigten sich betroffene Landwirte bestätigt. „Wir haben uns dem Normenkontrollverfahren angeschlossen, weil es bei der Festlegung der roten Gebiete in unserer Region Ungereimtheiten gab. Ich nehme jetzt zur Kenntnis, dass unsere Kritik an der Düngelandesverordnung vom Gericht geteilt wird. Also lagen wir mit unserer Einschätzung offensichtlich nicht ganz falsch“, sagte Michael Drews, Vorstandsvorsitzender der Agrargenossenschaft Köchelstorf eG im Landkreis Nordwestmecklenburg, der heute von seinem Rechtsanwalt von dem Urteil erfuhr.
Auch der Rechtsbeistand der Rügener Landwirte, Dr. Robert Krüger von der Kanzlei Geiersberger Glas & Partner, Rostock, zeigte sich zufrieden. „Ich freue mich, dass die sehr intensive fachliche und rechtliche Aufarbeitung der roten Gebiete mit den beteiligten Landwirtschaftsbetrieben erfolgreich war. Das Gerichtsurteil belegt, dass es lohnenswert ist, die Entscheidungen des Landes im Bereich der Landwirtschaft kritisch zu hinterfragen.“
Ministerium: Konsequenzen unklar
Aus dem Landwirtschaftsministerium hieß es am Freitag, dass es vom Gericht zu dem Urteil bisher nur eine mündliche Auskunft gebe und außerdem noch keine Begründung vorliege. Deshalb könne das Ministerium nicht einschätzen, welche Konsequenzen sich aus dem Urteil ergeben, so eine Sprecherin.
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