Genehmigung für Hähnchenmast aufgehoben

Symbolfoto (c) imago images / Science Photo Library
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Das Verwaltungsgericht Schwerin hat die Genehmigung von zwei Hähnchenmastställen mit je 39.900 Tierplätzen wegen Verstößen gegen das Immissionsschutz-Verfahrensrecht aufgehoben. Die Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht nachgeholt werden.

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat heute die vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg an die Agrar GmbH Wardow und die Agrar GmbH Kobrow erteilten Genehmigungen für je eine Hähnchenmastanlage mit bis zu 39.900 Mastplätzen aufgehoben. Das Gericht machte Verstöße gegen das immissionsschutzrechtliche Verfahrensrecht geltend.

Die beiden Gesellschaften planten zwei fast identische Mastställe in 16 m Abstand voneinander auf einem Grundstück in Wardow bei Laage. Das Gericht betrachtete die Ställe wegen des Umweltgefährdungspotenzials und einheitlicher Kontrollmöglichkeiten der Investoren als eine Anlage. Deren Genehmigung hätte in einem anderen Verfahren, vor allem mit Beteiligung der Öffentlichkeit, entschieden werden müssen, so das Gericht.

„Grundsätzlich anderes“ Projekt

Nach dessen Auffassung, könnten die Genehmigungen auch nicht durch eine nachgeholte Öffentlichkeitsbeteiligung „geheilt“ werden – selbst „wenn diese keine umweltrelevanten Beeinträchtigungen“ ergäbe. Der Grund:  Bei den bisher genehmigten zwei Projekten der Einzelgesellschaften handele es sich um „ein grundsätzlich anderes Vorhaben als das möglicherweise rechtmäßig zu genehmigende“.

Auf die zwischen den Beteiligten umstrittenen zahlreichen Einzelfragen des Biotopschutzes, vor allem der Gefährdung durch den Eintrag von Stickstoffverbindungen, des Artenschutzes sowie des Tierschutzes kam es, so das Gericht, für die Entscheidung danach nicht an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald einlegen. Der BUND MV zeigte sich nach dem Urteil optimistisch, dass die „Massentierhaltungsanlage“ auch im nächsten Verfahrensschritt nicht gebaut werden darf.

Stallbaugenehmigung zum wiederholten Mal aufgehoben

 Der Stallbau sei vor sechs Jahren beantragt und vor vier Jahren genehmigt worden, sagte Christian Heine, Geschäftsführer der Agrar GmbH Wardow, gegenüber der Bauernzeitung. Der Landwirt wies  Spekulationen zurück, unrechtmäßig gehandelt zu haben.  „Gutachten und Auflagen beurteilen die beiden Ställe immissionstechnisch wie eine Anlage“, betonte Heine. Man werde sich nun mit seinem Rechtsbeistand über das weitere Vorgehen beraten. Mit dem Stopp der zwei Hähnchenmastställe hebt das Verwaltungsgericht Schwerin zum wiederholten Mal nach Klage des BUND MV eine zuvor von der  Fachbehörde nach Prüfung aller gesetzlichen Voraussetzungen erteilte Stallbaugenehmigung auf. ri