Gutachten besagt: Jede zweite Nitratmessstelle nicht repräsentativ
Ein Gutachten hat Nitratmessstellen in Mecklenburg-Vorpommern überprüft. Demnach entspreche jede zweite Messstelle nicht den gesetzlichen Anforderungen. Der Landesbauernverband fordert, die Ausweisung roter Gebiete „fundiert“ zu überarbeiten.
Laut einem Gutachten des Berliner Büros Hydor Consult GmbH erfüllt mehr als jede zweite Grundwassermessstelle in Mecklenburg-Vorpommern (54 %), an der zwischen 2014 und 2019 erhöhte Nitratwerte festgestellt wurden, nicht die gesetzlichen Anforderungen. Wie der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern, der das Gutachten in Auftrag gab, heute (5.11.) mitteilt, hat Hydor Consult 103 Grundwassermessstellen des Wasserrahmenrichtlinien-Messnetzes untersucht. Die Daten für die Analyse seien vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie zur Verfügung gestellt worden. Die Analyse belege, dass 56 der 103 untersuchten Messstellen hydrogeologisch nicht repräsentativ seien. Die Messstellen seien zum Teil nicht tief genug ausgebaut oder zögen ihre Wasserproben nicht aus dem vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Grundwasserleiter.
Nitratmessstellen: Erhöhte Werte Nicht nur aus landwirtschaftlicher Nutzung
Nach Angaben des Verbandes ermittelte das Gutachten außerdem bei 82 Messstellen unter Berücksichtigung der Grundwasserströmung die Ursprungsbereiche des beprobten Grundwassers. Bei 15 Messstellen (18 %) wurde festgestellt, dass die Nitratgehalte nicht nur mit landwirtschaftlicher Nutzung in Zusammenhang gebracht werden können. In acht Fällen wurden sogar konkrete andere Quellen, wie z. B. Deponien, identifiziert.
Der Bauernverband MV sieht sich in seiner Kritik am Messstellennetz zur Beurteilung der Wasserqualität im oberflächennächsten Grundwasserleiter bestärkt. „Die Studie zeigt sehr deutlich die Mängel des aktuellen Messstellennetzes in Mecklenburg-Vorpommern auf“, sagte Präsident Detlef Kurreck. Sie mache klar: „Die Daten auf deren Basis die Bewirtschaftungsauflagen in den sogenannten roten Gebieten festgelegt werden, sind nicht valide“.
Aussagefähigkeit der Messstellen muss unangreifbar sein
Der Bauernverband fordert deshalb eine fundierte Überarbeitung der Gebietsausweisung. Gerade wegen der Bedeutung jeder einzelnen Messstelle für Bewirtschaftungsauflagen in den roten Gebieten müsse deren Aussagekraft absolut unangreifbar sein. Der Verband erwarte vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt in Schwerin, dass bei der Gebietsausweisung zur neuen Landesdüngeverordnung die in der bundesweiten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) möglichen Regelungen ausgeschöpft werden. Die Landesdüngeverordnung soll im Januar 2021 in Kraft treten.
Backhaus: Kritik am Messnetz ist unseriös
Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Till Backhaus bezeichnete die Kritik am Landes-Messstellennetz als unseriös. Das vom Bauernverband MV in Auftrag gegebene Gutachten lege offenbar nahe, dass Nitratmessstellen in MV nicht den rechtlichen Anforderungen entsprächen und die Ausweisung der roten Gebiete auf falschen Grundlagen beruhe. Backhaus wies diese Annahme zurück und forderte den Bauernverband auf, das Gutachten zugänglich zu machen. „Dem Ministerium liegt es derzeit nicht vor.“ Die Anforderungen an die Messstellen würden von der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung bestimmt. „Unsere Messstellen genügen diesen Anforderungen“, betonte der Minister. red/ri