Düngelandesverordnung nimmt letzte Hürde

In den roten Gebieten ist die Düngemenge auf 20 % unter den Bedarf der Kultur zu senken. Kulturen, die nach dem ersten Februar bestellt werden, dürfen nur gedüngt werden, wenn auf diesen Flächen im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde. (c) Sabine Rübensaat
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In Mecklenburg-Vorpommern hat das Kabinett der Landesregierung die von Landwirtschafts- und Umweltminister Till Backhaus vorgelegte Düngelandesverordnung beschlossen. Damit kann sie wie vorgesehen am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Von Gerd Rinas

Mecklenburg-Vorpommern ist nach Thüringen und Sachsen-Anhalt das dritte ostdeutsche Bundesland, dass eine neue Düngelandesverordnung verabschiedet hat. Sie tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und löst eine Verordnung vom Juli 2019 ab. Die neue Richtlinie umfasst eine Übersichtskarte der nach der Binnendifferenzierung neu festgelegten roten Gebiete und listet jeden Feldblock auf, der als nitratbelastet gilt. Minister Backhaus zeigte sich zuversichtlich. Mit moderner Landwirtschaft würde es gelingen, auf den betroffenen 13 % der landwirtschaftlichen Fläche die Nährstoffe zu reduzieren und die Nitratbelastung im Grundwasser zu senken.

„Vorschrift korrekt ausgelegt“

Den Vorwurf, bei gesetzlichen Vorgaben Spielräume zugunsten der Landwirte nicht genutzt zu haben, wies der Minister erneut zurück. Sein Argument: Auch das Bundesumweltministerium habe attestiert, dass das Schweriner Ministerium die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung (AVV) korrekt ausgelegt habe. „Die Düngelandesverordnung wird im kommenden Jahr evaluiert. Sollte sich daraus Änderungsbedarf ergeben, wird sie Anfang 2022 angepasst“, sagte der Minister zu.

Unterdessen macht der Bauernverband MV aus seiner Enttschäuschung keinen Hehl. „Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen zählen die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern deutschlandweit zu den Verlierern der neuen Düngeverordnung. Das können wir nicht akzeptieren“, kommentierte Präsident Detlef Kurreck kurz vor der Verabschiedung der Landesrichtline. Nur die Landwirte in Sachsen hätten mit 14,5 % Flächen in roten Gebieten im ostdeutschen Vergleich ähnlich schlechte Voraussetzungen.

Verband und LSV verschärfen Forderungen

Gleichzeitig verschärften der Verband und die Initiative „Land schafft Verbindung“ MV ihre Forderungen an das Schweriner Ministerium. Das Messstellennetz soll nun schon bis zum 30. Juni 2021 evaluiert werden. Danach sollen nur noch „hydrogeologisch repräsentative“ Messstellen in ausreichender Anzahl für die Neuausweisung der roten Gebiete genutzt werden. Die Landwirtevertreter verlangen außerdem, dass die Gebietskulisse jährlich überprüft wird. Wenn die Daten es zuließen, müssten die betroffenen Flächen aus den roten Gebieten herausgenommen werden. Gefordert werden zudem einzelbetriebliche Ausnahmen von den Auflagen. Wenn Landwirte belegten, dass sie gewässerschonend wirtschafteten, dürften sie nicht mit Einschränkungen konfrontiert werden, forderte Kurreck. Eine ganze Reihe von Betrieben habe erst nach der Herbstaussaat erfahren, dass sie in roten Gebieten wirtschafteten, sagte Toni Reincke von LSV MV. „Für diese Betriebe muss es bei der Düngung Sonderregelungen bis zur nächsten Ernte geben. Sonst zahlt wieder einmal der Landwirt alleine die Zeche.“