Fleischbranche: Schutz vor dem Coronavirus

Symbolfoto (c) Gerd Rinas
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Schlacht- und Fleischverarbeiter in Mecklenburg-Vorpommern wollen ihre Mitarbeiter vor Infektionen mit dem Coronavirus schützen. Dazu gab die Branche heute eine freiwillige Selbsterklärung ab. Doch eine Angabe fehlt darin.

Entzerrte Pausenzeiten, zusätzliche Pausenräume, begrenzte  Aufenthalte in Umkleideräumen, abgeteilte Arbeitsplätze, markierte Abstände für die Mitarbeiter – die sieben größten Unternehmen der Schlacht- und Fleischverarbeitungsbranche in Mecklenburg-Vorpommern haben heute eine freiwillige Selbsterklärung unterschrieben. Darin legen die Firmen dar, wie ihre Mitarbeiter und Standorte coronafrei bleiben sollen.

Gegen COronavirus in der Fleischbranche: eXTRA Desinfektionsspender und „Astrohauben“

Nach der Erklärung verfügt jedes Unternehmen über einen Pandemieplan. Hygienekonzepte wurden erweitert und werden überwacht. zum Schutz der Mitarbeiter vor Infektionen mit dem Coronavirus seien in allen Betrieben in M-Vs Fleischbranche umfassende Abstands- und Desinfektionsregeln eingeführt sowie zusätzliche Desinfektionsspender zur Verfügung gestellt worden. Wo es die Abläufe erlaubten, würden Mitarbeiter mindestens 1,5 m Abstand halten. Bei nicht vermeidbaren Kontakten werden Mund-Nase-Masken, sogenannte Astrohauben getragen. Türklinken und Handläufe werden mehrmals täglich gereinigt, Firmenfahrzeuge, die Mitarbeiter befördern, nach jeder Tour.

Der Erklärung zufolge, werden Mitarbeiter jeden Tag zu ihrem Gesundheitszustand befragt. Seit dem 25. Mai wird zudem täglich Fieber gemessen. Ab 38 Grad müssen sich Mitarbeiter beim Betriebs- oder Hausarzt vorstellen. Ab diesem Datum wurden neu eingestellte Mitarbeiter sowie Urlauber und erkrankte Personen aus dem Ausland freiwillig getestet, wenn sie länger als sieben Tage abwesend waren.

Fleischbranche: Keine Massenunterkünfte für Mitarbeiter

Wie aus der Erklärung hervorgeht, ist die Fleischbranche in MV von mittelständischen Unternehmen geprägt. Massenunterkünfte gebe es hier nicht. Die Mitarbeiter wohnten mit zwei bis sechs Personen in Wohnungen mit mehreren Zimmern. Für Wohnungen von Werkvertragsmitarbeitern würde die Gefährdung nach einem Arbeitsschutzstandard beurteilt. Für Corona-Verdachtsfälle hält man Isolierzimmer bzw. -wohnungen vor. Die Betriebe verpflichten sich, die Wohnsituation der Mitarbeiter zu kontrollieren und zu dokumentieren. In der Erklärung wird darauf hingewiesen, dass viele ausländische Mitarbeiter im Nordosten fest angestellt seien, ihren Erstwohnsitz im Land hätten und in eigenen Wohnungen lebten.


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Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Till Backhaus begrüßte die Selbsterklärung der Unternehmen als Konzept, die Corona-Pandemie zu bewältigen. Es soll ständig überprüft werden. Nach Backhaus‘ Angaben gibt es bisher keinen Corona-Infizierten in der hiesigen Fleischwirtschaft. In der Selbsterklärung werden keine Angaben zu bisherigen Corona-Tests in den Unternehmen gemacht.

Federführend an der Erklärung hat die Marketinggesellschaft der Agrar- und Ernährungswirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns e.V. mitgewirkt. Die Erklärung unterzeichneten: Die Rostocker  Wurst- und Schinkenspezialitäten; Blömer Fleisch; Fleischwerk EDEKA Nord; LFW Ludwigsluster Fleisch und Wurstspezialitäten; Mecklenburger Landpute; Danish Crown Teterower Fleisch und Plukon Brenz. ri