Nachhaltigkeit im Fokus

Trinkwasserschutz in MV: Das sind die Pläne für die Landwirtschaft

Die Unterzeichnenden der Kooperationsvereinbarung (v. l.): Frank Lehmann, Vorstandsvorsitzender der Kooperationsgemeinschaft Wasser + Abwasser, Renate Brügge, Abteilungsleiterin Wasser im Landwirtschaftsministerium MV, Karsten Trunk, Präsident des Bauernverbandes MV, Dr. Torsten Birkholz, Geschäftsführer der BDEW-Landesgruppe Norddeutschland. © Bettina Schipke

Die Landesregierung MV möchte den Trinkwasserschutz stärken. Dafür wird auf Kooperation der Landwirte gesetzt. Wie mehr Nachhaltigkeit erreicht werden soll und welche Maßnahmen auf die Landwirtschaft zukommen:

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Eine Kooperationsvereinbarung zum verbesserten vorsorgenden Trinkwasserschutz in Mecklenburg-Vorpommern wurde am vergangenen Montag von Vertretern des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, Landesgruppe Norddeutschland, der Kooperationsgemeinschaft Wasser und Abwasser MV sowie des Bauernverbandes MV im Wasserwerk der Zukunft Malchin unterzeichnet.

Nachhaltiger Umbau stehe im Vordergrund

Danach können Landwirte künftig auf freiwilliger Basis mit ihrem regionalen Wasserversorger Vereinbarungen über zusätzliche Schutzmaßnahmen auf den rund 6.000 ha Ackerflächen im Land, die sich in den Trinkwasserschutzzonen (TWSZ) II befinden, aushandeln. Dabei gilt es, für beide Seiten eine akzeptable und wirtschaftliche Lösung zu finden.

Laut Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) stehe im Vordergrund ein nachhaltiger Umbau der Bewirtschaftung in den TWSZ II. Zugleich solle sichergestellt werden, dass für hieraus resultierende Erschwernisse, die durch die angepasste Landbewirtschaftung entstehen können, ein angemessener Ausgleich erfolge. Nur das führe zu einer Planungssicherheit und zu wirtschaftlichen Perspektiven für die Landwirtschaftsbetriebe.

Finanzielle Anreize für gemeinsame Projekte

„Mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung setzen wir Landwirte ein klares Zeichen für den Trinkwasserschutz“, sagte Karsten Trunk, Präsident des Bauernverbandes MV, bei der Unterzeichnung des Papiers. In der Vergangenheit sei der Trinkwasserschutz im Land ausschließlich über das Ordnungsrecht geregelt worden. „Mit der Option freiwillige Kooperationsvereinbarungen abzuschließen, beschreiten wir auf gleich zwei Feldern Neuland“, betonte Trunk. So habe das Land erstmals Fördermittel ausgeschrieben, um die sich Wasserversorger und Landwirte mit gemeinsamen Pilotprojekten zum Trinkwasserschutz bewerben können. Neu sei auch, dass Landwirte auf Augenhöhe individuelle Vereinbarungen mit den Wasserversorgern verhandeln können, die die unterschiedlichen Strukturen der Wasserfassungen und Trinkwasserschutzgebiete berücksichtigen.

Maßnahmen für Umnutzung landwirtschaftlicher Flächen

In den vergangenen zwei Jahren wurde mithilfe von Arbeitsgruppen eine Auswahl an „Bausteinen“ für die zu schließenden Verträge erarbeitet. Darin werden mögliche Maßnahmenvorschläge dargestellt, die die verschiedensten Gegebenheiten im Land berücksichtigen, eine Landbewirtschaftung ermöglichen und zugleich dem Trinkwasserschutz dienen. Dazu zählen folgende freiwillige Maßnahmen:

  • Umwandlung von Acker in Dauergrünland und dafür die Umwandlung von Dauergrünland in Acker an anderer Stelle,
  • Umwandlung von Acker in Wald,
  • Umstellung auf ökologische Bewirtschaftung bei entsprechender betrieblicher Voraussetzung,
  • Bewirtschaftung mit an Trinkwasserschutzzielen angepasster Intensität in Pflanzenschutz und Düngung,
  • Unterstützung bei der Fortführung bzw. Weiterentwicklung bestehender Betriebskonzepte
  • finanzieller Ausgleich zugunsten beteiligter Betriebe für Anforderungen, die die ordnungsgemäße land- oder forstwirtschaftliche Nutzung eines Grundstücks einschränken.

Land beteiligt sich an Kosten

Es ist vorgesehen, den Maßnahmenkatalog im Laufe der Zusammenarbeit um weitere konkrete Vorschläge zu erweitern. Einen ersten Zuwendungsbescheid erhielt der Wasserzweckverband Malchin/Stavenhagen. 231.000€ beträgt die Zuwendung, aus der Tätigkeiten der lokalen Partnerschaft für den Trinkwasserschutz in den nächsten drei Jahren finanziert werden können. Das Land beteiligt sich mit 70% an den Kosten aus dem Wasserentnahmeentgelt.

Minister Backhaus appellierte an die Wasserversorgungsunternehmen und Landwirtschaftsbetriebe, diesen vom Land finanziell unterstützten Weg künftig verstärkt einzuschlagen. „Wir wollen nicht zulassen, dass Wasserwerke künftig Chemiebetriebe sein müssen, um schädliche Stoffe aus dem Wasser zu entfernen und ein Kunstwasser herstellen müssen, das wohl trinkbar, aber kein Genuss mehr ist. Noch haben wir es in der Hand, beobachtete Trends aufzuhalten. Die Wasserwerke der Zukunft sollen sauberes, klares und ohne wesentliche Aufbereitung trinkbares Wasser liefern.“ Nur so könne das Trinkwasser der Zukunft aus der eigenen Region kommen und bezahlbar bleiben.

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