Wirtschaftsdüngerdatenbank eröffnet
Schwerin. Die Wirtschaftsdüngerdatenbank Mecklenburg ist in Betrieb gegangen und für Unternehmen zugänglich, die gesetzlichen Meldepflichten unterliegen, teilte das Agrarministerium mit. Die Datenbank ist das Ergebnis einer im Oktober 2016 erlassenen Landesverordnung, die die Datenverwaltung vereinfachen und betriebliche Auswertungen ermöglichen soll.
von Gerd Rinas
Die Landesverordnung konkretisiert die Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger des Bundes. Danach ist jeder Betrieb, egal ob Landwirt, gewerblicher Tierhalter oder Biogasanlagenbetreiber, der mehr als 200 t Wirtschaftsdünger im Kalenderjahr abgibt, befördert, aufnimmt oder verwertet, dazu verpflichtet, Aufzeichnungen zu führen und Melde- und Mitteilungspflichten nachzukommen.
Mit der neuen Landesverordnung muss nun monatsweise, also zwölfmal im Jahr, „Bericht erstattet“ werden. Laut Düngegesetz gehören zu den Wirtschaftsdüngern sowohl tierische Ausscheidungen (z. B. Hühnertrockenkot, Festmist, Gülle, Jauche) als auch pflanzliche Stoffe (z. B. Gärreste). Jedes landwirtschaftliche Unternehmen muss sich mit seiner betrieblichen Kennung aus der Agrarverwaltung (InVeKoS/HIT-Nummer plus dazugehörigen PIN) in die Wirtschaftsdüngerdatenbank über die Internetseite – www.lms-beratung.de landw. Fachrecht & Beratung Sachgebiete Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung – einloggen und die erforderlichen
Aufzeichnungen und Meldungen erledigen. Nichtlandwirtschaftliche Unternehmen, wie z. B. Betreiber von Biogasanlagen, müssen eine Betriebsnummer unter lfb@lms-beratung.de beantragen. Weiterführende Informationen sind ebenfalls unter der angegebenen Internetseite abzurufen.
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Damit Aufzeichnungen und Meldungen störungsfrei abgearbeitet werden können, gab es bereits erste Schulungen für Nutzer. Bis Ende Januar werden weitere regionale Schulungen durch die Betreiber der Wirtschaftsdüngerdatenbank folgen. Anmeldungen sind noch kurzfristig unter lfb@lms-beratung.de möglich.