Zwölf Euro sind nicht zu stemmen!

(c) Sabine Rübensaat
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Im Interview mit Uwe Kühne, Geschäftsführer der Agrargesellschaft Friedrichsthal mbH und Chef des Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes Thüringen, stellten wir Fragen zu den neuen Mindestlohnplänen und deren Folgen.

Von Frank Hartmann

Herr Kühne, die Bundesregierung will im Oktober den Mindestlohn auf zwölf Euro festlegen. Was heißt das für die Thüringer Agrarbetriebe?
Auf uns würden enorme Belastungen zukommen. Die meisten Betriebe wissen nicht, wie sie das stemmen sollen. Das trifft besonders Tierhalter und all jene, die auf Saisonarbeitskräfte angewiesen sind, also Anbauer von Obst, Gemüse und Sonderkulturen.

■ Uwe Kühne führt die Geschäfte  der Agrargesellschaft  Friedrichsthal mbH  und ist Chef des Landund Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes Thüringen
Uwe Kühne führt die Geschäfte der Agrargesellschaft Friedrichsthal mbH und ist Chef des Land-und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes Thüringen (c) TBV

Worauf gründet Ihr Urteil ?
Angesichts niedriger Erzeugerpreise, enormen Kostensteigerungen bei den Betriebsmitteln und der Aussicht auf deutlich geringere EU-Beihilfen ab 2023, gibt es die wirtschaftliche Lage der meisten Betriebe einfach nicht her. Wenn man die zwölf Euro mit all ihren ‚Nebenwirkungen‘ kalkuliert, kostet das über den Daumen zusätzliche 100 Euro pro Hektar; personalintensive Betriebszweige liegen klar darüber. Bekanntermaßen können wir Landwirte höhere Kosten nicht auf den Verkaufspreis der Produkte umlegen. Und: Wenn wir dieses Jahr die zwölf Euro bekommen, heißt es ja nicht, dass die Mindestlohnkommission in den nächsten Jahren keine weiteren Erhöhungen festlegt.

Wie sehen denn die ‚Nebenwirkungen‘ aus?
Der Mindestlohn berührt ja unser ganzes Lohngefüge: Die Lohngruppe eins des Tarifvertrages ist der Mindestlohn, der 75 Prozent des Ecklohns in der Lohngruppe fünf beträgt. Wir empfehlen den tarifgebundenen Betrieben stets, die prozentualen Abstände zwischen den Lohngruppen aufrecht zu halten. Dies bedeutet: Steigt der Mindestlohn, steigt auch das Niveau aller anderen Lohngruppen. Hinzu kommt ein höherer Arbeitgeberanteil: Bei zwölf Euro sind das knapp 2,70 Euro. Nicht zu vergessen: Die Festlegung der Mindestlohnkommission, binnen eines Jahres den Stundensatz von 9,60 auf 10,45 Euro in diesem Sommer anzuheben, stellt bereits einen Kraftakt dar. Wir reden allein hier über eine Lohnsteigerung von nahezu neun Prozent.

Beschäftigung
20.700 Beschäftigte zählt die Thüringer Landwirtschaft. Darunter sind u. a.: 1.100 Betriebsinhaber im Haupt- und 1.700 im Nebenerwerb; 1.400 Familienarbeitskräfte; rund 1.000 Betriebsleiter bzw. mitarbeitende Gesellschafter in Juristischen Personen und Personengesellschaften; 4.100 Saisonkräfte (290 Betriebe); 2.500 Mitarbeiter (davon 1.800 teilbeschäftigt) in Betriebszweigen wie Energie (400 Betriebe), Direktvermarktung (410 Betriebe) oder Dienstleistung (450 Betriebe). Laut Agrarstatistik gibt es insgesamt 9.300 vollbeschäftigte, ständige Arbeitskräfte. Red


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Wie kommen die Betriebe aus dem Dilemma heraus?
Am einfachsten wäre es, wenn wir Landwirte besser verdienen würden. Dann könnten wir höhere Löhne, die wir unseren Mitarbeitern wirklich gönnen, auch zahlen. Das bleibt aber wohl eine Illusion. Bei Kosteneinsparungen sehe ich kaum Reserven. Wir haben in den vergangenen Jahren massiv rationalisiert. Unsere Personalsituation bewegt sich längst an der Grenze. Als Landesverband stützen wir unseren Bundesverband, der im gesamtdeutschen Arbeitgeberverband an einer rechtlichen Überprüfung dieser Mindestlohnpläne mitwirkt. Wir glauben, dass die Bundesregierung widerrechtlich in die Tarifautonomie eingreift. Dass es irgendwann die zwölf Euro geben wird, ist sicher. Aber wir können nicht akzeptieren, dass dies auf einen Schlag passiert.

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