Umsetzung der Düngeverordnung

Minister: Sächsisches Messnetz ist verlässlich

Die staatlichen Messstellen in Sachsen sind aus Sicht des Landwirtschaftsministers verlässlich. (c) Sabine Rübensaat
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Sachsens Landwirtschaftsminister Günther hält das Nitratmessnetz im Freistaat für verlässlich. Kritik an konkreten Messstellen werde man jedoch nachgehen, sagte er im Interview mit der Bauerzeitung.

Von Karsten Bär

Die rund 600 staatlichen Nitratmessstellen in Sachsen sind laut Wolfram Günther (Grüne) „geprüft, zuverlässig und werden fachkundig betrieben“. Dies betonte der Landwirtschaftsminister im Interview mit der Bauernzeitung (Ausgabe 15 Süd, S. 10). Kritik an einzelnen Messstellen werde man jedoch nachgehen.

Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther.
Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther. (c) Karsten Bär

Eine Anpassung des Grundwassermessnetzes sehe auch der Koalitionsvertrag vor. Daher habe er bereits im Dezember das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) beauftragt, das Messnetz zu analysieren und den Entwicklungsbedarf für das Landesmessnetz Grundwasser daraus abzuleiten. Die 37 Landesmessstellen, die für die EU-Nitratberichterstattung herangezogen werden, könne der Freistaat indes nicht eigenmächtig ändern.

Rote Gebiete mit einheitlicher Methode ausweisen

Seine Kritik an den Vorgaben der novellierten Düngeverordnung (DüV), die er als „sehr schematisch und fachlich angreifbar“ bezeichnet, erneuerte Günther. Die Frage, warum Sachsen im Bundesrat den Entwurf nicht abgelehnt habe, beantwortete er jedoch ausweichend.  Grundwasserschutz sei wichtig, aber er müsse gemeinsam mit der Landwirtschaft erreicht werden.

Jetzt gehe es darum, dass Bund und Länder eine einheitliche Methodik zur Ausweisung der roten Gebiete erarbeiten. Dass hierfür nunmehr drei Monate mehr Zeit zur Verfügung stehen, erlaube es, „geordneter zum Ergebnis zu kommen, als es ohne Fristverlängerung möglich gewesen wäre“, so der Minister.

Auch die Anpassungen am Düngeberatungsprogramm BESyD an die neuen Aufzeichnungspflichten und Vorgaben der DüV, die fachliche Information über das LfULG und die Abstimmung der Dünge- und Anbauplanungen der Landwirte sei in sechs Monaten kaum zu schaffen gewesen. „Zumal wir durch Corona viele zusätzliche Aufgaben haben, konkret: unsere Landwirtschaftsbetriebe, unsere Regionalerzeuger und Direktvermarkter dabei zu unterstützen, so gut wie möglich durch diese Zeit zu kommen“, wie Günther betonte.

Investieren, um Folgen der Düngeverordnung zu mindern

Als Möglichkeiten, der verschärften Düngeverordnung zu begegnen und ihre Folgen abzumildern, nannte Günther die vom Freistaat ausgereichte Förderung von Investitionen in  die Lagerkapazität von Wirtschaftsdüngern, in Flüssigdungaufbereitung oder Technik zur effizienteren Ausbringung von Dünger, etwa mit Sensortechnik.

Auch mit dem vom Landesamt angebotenen erweiterten Düngeberatungsprogramm BESyD könnten wirtschaftliche Nachteile in den roten Gebieten minimiert werden.