Nachbesserungen am EEG: Biobranche mit konkreten Forderungen an die künftige Regierung
Mit dem neuen Biomassepaket gibt es zwar Fortschritte, aber auch Herausforderungen im EEG. Nach der Bundestagswahl appelliert das Hauptstadtbüro Bioenergie an die künftige Regierung, die Bioenergie durch konkrete Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu stärken. Erfahren Sie mehr über die dringenden Handlungsfelder und Vorschläge!
Nach der Bundestagswahl steht der Regierungswechsel an. Erste Sondierungsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD laufen bereits. Das war Anlass genug für das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB), getragen vom Bundesverband Bioenergie, dem Deutschen Bauernverband, dem Fachverband Biogas und dem Fachverband Holzenergie, an die künftigen Regierungsparteien zu appellieren, ihre Koalitionsverhandlungen auch mit konkreten und kurzfristig wirksamen Maßnahmen für eine Stärkung der Bioenergie zügig und erfolgreich voranzutreiben.
Bioenergie: Weiterhin unverzichtbar
„Biogas, Holzenergie und Biokraftstoffe sind ein zentrales Element für eine sichere und klimaneutrale Energieversorgung Deutschlands und unverzichtbar für kosteneffizienten Klimaschutz und soziale Akzeptanz“, betont Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros.
„Der politische Handlungsbedarf bei der Bioenergie ist enorm. Es braucht von der nächsten Bundesregierung nicht nur ein klares politisches Bekenntnis zur Holzenergie, zu Biogas und Biokraftstoffen als essenzielle erneuerbare Energien, sondern ein sofortiges Maßnahmenpaket für die Bioenergie. Die zehn wichtigsten Handlungsfelder und konkrete Vorschläge haben wir vorgelegt. Deren Umsetzung sollte schon im Koalitionsvertrag verankert und zügig nach der Regierungsbildung angegangen werden.“
Nachbesserungen am EEG: Übergangsregeln gefordert
Sehr dringend sind kurzfristige Nachbesserungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). „Mit dem im Januar vom Bundestag verabschiedeten ‚Biomassepaket‘ wurden im EEG zwar wichtige Verbesserungen für die Strom- und Wärmeerzeugung aus Biogas und Holzenergie vorgenommen, doch wurden gleichzeitig ambitionierte Anforderungen an den Anlagenbetrieb eingeführt, die für manche Anlagen ohne einen Übergangszeitraum nicht umsetzbar sind oder zum Teil auch über das Ziel hinausschießen.“
Hier wie in vielen anderen EEG-Regelungen zur Bioenergie bestehe dringender Handlungsbedarf. So brauche es Übergangsregeln für bestehende Anlagen, deren EEG-Vergütung bereits 2025 oder 2026 ausläuft, Verbesserungen, die besonders Kleinanlagen, güllebetonte Biogasanlagen und wärmegeführte Anlagen betreffen sowie Anhebung der EEG-Ausschreibungsvolumina für die Jahre ab 2027. Laut der Verbände sollte auch die unsinnige Diskriminierung bestimmter Substrate durch den erneut abgesenkten Maisdeckel überdacht werden.
Nachbesserungen am EEG: Garant für Energiewende
Darüber hinaus sei die Bioenergie Garant einer kosteneffizienten und sozial akzeptierten Energie- und Wärmewende. Unverzichtbar sei die Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen für alle erneuerbare Energiearten in allen zukünftigen Gesetzestexten. Eine einseitige Priorisierung von Elektrolyse-Wasserstoff oder Diskriminierung von Holzenergie und Biogas, zum Beispiel bei regulatorischen Anforderungen, Anreizsystemen, der kommunalen Wärmeplanung oder in den Förderprogrammen für Wärmenetze und industrielle Prozesswärme, dürfe es nicht geben.
Bioenergie: Jobs im Dorf
Zudem dürfte nicht vergessen werden, dass die Bioenergie nach wie vor ein gewaltiger Innovations- und Jobmotor im ländlichen Raum sei. Sie sichere wichtige heimische Wertschöpfung und zahlreiche Arbeitsplätze in den Dörfern. Rostek forderte von der nächsten Bundesregierung nicht nur ein klares politisches Bekenntnis zur Holzenergie, zu Biogas und Biokraftstoffen als essenzielle erneuerbare Energien, sondern auch ein aktives und wirkungsvolles Handeln gegen Betrug bei Importen und ausländischen Klimaschutzprojekten! „Betrugsfälle müssen konsequent aufgeklärt und der entgangene Klimaschutz nachgeholt werden“, schließt Rostek.
Das Positionspapier mit den zehn Empfehlungen der Bioenergiebranche für die nächste Legislaturperiode steht auf der HBB-Hompage.

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