Neue Düngeverordnung in Sachsen-Anhalt

(c) Sabine Rübensaat
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Mit der am 2. Juni 2017 in Kraft getretenen Düngeverordnung treten auch auf die Landwirte in Sachsen-Anhalt umfangreiche Änderungen und Neuerungen in Kraft.

von Detlef Finger

Bernburg. Am 2. Juni 2017 ist die novellierte Düngeverordnung (DüV) in Kraft getreten. Sie bringt auch für die Landwirte in Sachsen-Anhalt umfangreiche Änderungen und Neuerungen. Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG), der Bauernverband und der Bauernbund Sachsen-Anhalt hatten dazu im Juni an landesweit elf Orten Informationsveranstaltungen für die Praxis durchgeführt. Wie die LLG dazu mitteilte, wurden die weit mehr als 1 000 Teilnehmer umfassend über die Änderungen für das Aufbringen von Düngemitteln unterrichtet. In der sich anschließenden Diskussion habe es neben Verständnisfragen auch Anfragen zur praxisnahen Umsetzung gegeben. Hinweise und Unklarheiten seien notiert worden. Alle Fragen, auch die, die derzeit noch bundesweit zu regeln seien, sollen zeitnah für die Praktiker in Form eines Frage-Antwort-Kataloges auf der Internetseite der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau veröffentlicht werden.

Weitere Informationen habe es zudem zu zwei derzeit noch in Umsetzung befindlichen Programmen zur Düngebedarfsermittlung bzw. Nährstoffbilanzierung gegeben, welche dem Nutzer ab Jahresende zur Verfügung stehen sollen. Diese Programme würden derzeit in einer Mehrländerkooperation entwickelt. Abschließendes Thema seien die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der überbetrieblichen Verwertung von Wirtschaftsdüngern gewesen. Die Betrachtung habe dabei vor allem auf der bereits seit dem Jahr 2010 geltenden Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung des Bundes und der geplanten Landesverordnung für Wirtschaftsdünger sowie dem dazu parallel einzuführenden Meldeprogramm gelegen.

Die Vorträge der Informationsveranstaltungen sind ebenso wie weitere sachdienliche Hinweise zur Düngeverordnung im Internet verfügbar unter llg.sachsen-anhalt.de/aktuelles/