Änderungen für Tierhalter

Neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung tritt jetzt in Kraft

Mehr Platz für die Sau und zugleich ausreichend Schutz für die Ferkel zu bieten, ist nur eine der Herausforderungen der neuen Verordnung. (c) imago-images/countrypixel.de
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Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gilt ab kommenden Dienstag. Damit ändert sich vor allem für Sauenhalter eine Menge.

Offiziell sind es gleich zwei neue Verordnungen, die heute (8. Februar) im Bundesgesetzblatt verkündet wurden. Somit treten morgen, einen Tag der nach der Verkündung, die Siebte und Achte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Kraft. Diese neuen Regelungen für die Schweinehaltung betreffen vor allem Sauenhalter. Für sie gelten zum Teil Übergangszeiten, die am Dienstag beginnen.

Harte Einschnitte mit Übergangsfristen

Diese neuen Regelungen bezeichnete das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) in seiner aktuellen Mitteilung als „großen Fortschritt für den Tierschutz in Deutschland“ . Zugleich werde damit Rechts- und Planungssicherheit für die Tierhalter geschaffen. „Diese Anforderungen setzen neue Maßstäbe und dürften innerhalb der EU richtungsweisend sein“, kommentiert das BMEL. Zu den wesentlichen Änderungen gehören:

  • Verbot der Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum nach einer Übergangszeit von acht Jahren;
  • mehr Platz für Sauen im Zeitraum nach dem Absetzen bis zur Besamung (mind. 5 m² je Sau) nach einer Übergangszeit von acht Jahren;
  • maximal fünf Tage Kastenstandhaltung von Sauen im Abferkelbereich zum Schutz der Ferkel nach einer Übergangszeit von 15 Jahren.

Wie Praktiker mit der Verordnung umgehen können

Parallel dazu werden Ausführungshinweise veröffentlicht, die die Vorgaben für die praktische Umsetzung konkretisieren. „Diese Änderungen verlangen vor allem den Sauenhaltern einiges ab“ schreibt Dr. Eckhard Meyer, Experte für Schweinehaltung im Lehr- und Versuchsgut Köllitsch des LfULG Sachsen, dazu in einem aktuellen Beitrag der Bauernzeitung. Damit die beabsichtigte Verbesserung im Tierschutz noch Raum für eine wirtschaftliche Schweinehaltung lassen, gelte es jetzt, konstruktiv und im Sinne des Gesetzes mit diesen Vorgaben umzugehen, so Meyer weiter.

Eine Gruppe von Fachleuten aus anderen Bundesländern, der Meyer angehört, hat deshalb Hinweise erarbeitet, wie Tierhalter jetzt mit den neuen Vorgaben umgehen können. In einem exklusiven Beitrag für die Bauernzeitung hat der Schweinefachmann aus Köllitsch erläutert, welche Möglichkeiten vor allem Sauenhalter jetzt haben und was sie bei anstehenden Umbauten beachten sollten. red


Moderne Abferkelbuchten sollen viel Platz bieten und zugleich die Ferkel vor dem Erdrücken schützen.

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