Änderung Tierschutztransportverordnung

28-Tage-Regel für Kälbertransporte gilt

Ab Ende nächsten Jahres dürfen Kälber in Deutschland erst nach 28 Lebenstagen transportiert werden. Damit verdoppelt sich die Zahl der Bullenkälber auf den Betrieben, weil sie zwei Wochen länger zu betreuen sind. (c) Fritz Fleege
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Die Änderungen der Tierschutztransportverordnung treten am 1. Januar in Kraft. Milchviehbetrieben bleibt noch ein Jahr Zeit, die Zahl ihrer Kälberplätze zu erweitern.

Von Frank Hartmann

Am 1. Januar 2022 treten die Änderungen der Tierschutztransportverordnung in Kraft. Die umstrittenen Regelungen wurden am 30. November im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Nach einer Übergangszeit von einem Jahr ist der Transport von Kälbern innerhalb Deutschlands dann erst ab dem 28. Lebenstag erlaubt. Bis zum 31. Dezember 2022 gilt noch die bisherige 14-Tage-Regel.

Bauern- und Zuchtverbände übten scharfe Kritik

Auf Initiative Niedersachsens hatte Ende Juni eine knappe Ländermehrheit im Bundesrat für die kleine, aber folgenschwere Änderung im Verordnungsentwurf des Bundesagrarministeriums votiert. Bauern- und Zuchtverbände übten scharfe Kritik, weil ein derart massiver Eingriff ohne jegliche Anhörungsverfahren auf den Weg gebracht worden war. Zudem handle es sich um einen nationalen Alleingang, der zu Wettbewerbsnachteilen führe.

Konsequenz aus der Regelung ist, dass Milchviehbetriebe die Zahl ihrer Kälberplätze zwischen 50 und 100 % erweitern müssen. Praktiker wie Fachberater rechnen mit zusätzlichen Aufzuchtkosten je Kalb von 50 bis 70 Euro. Kaum ein Betrieb geht davon aus, die Mehrkosten vom Viehhändler oder Mastbetrieb entlohnt zu bekommen, gleichwohl die Tiere dann gut 20 kg mehr auf die Waage bringen. Nach Schätzungen summiert sich die Zahl der in Rede stehenden Bullenkälber bundesweit auf etwa 750.000 pro Jahr.

Ausnahmen von 28-Tage-Regel möglich

Ausgenommen von der 28-Tage-Regel sind Kälbertransporte, sofern sie innerbetrieblich notwendig sind oder mit einer Entfernung von maximal 50 km stattfinden. Letzteres gilt für die eigenen Tiere in eigenen Transportmitteln. Für Transit-Transporte, die Deutschland queren, gilt die 28-Tage-Regel ebenso nicht. Übrigens: Die entsprechende EU-Verordnung legt fest, dass Kälber ab ihrem 10. Lebenstag transportfähig sind.

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