Wölfe-Hotspots mit erweiterten Optionen

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Brandenburg will künftig den Abschuss von Wölfen in Gebieten mit überdurchschnittlich hohen Wolfsrissen („Hotspots“) vereinfachen. Das sieht der Entwurf der neuen Wolfsverordnung für Brandenburg vor, die vorvergangenen Mittwoch im Agrarausschuss des Potsdamer Landtags vorgestellt wurde.

Von Heike Mildner

Dr. Frank Reichel, Abteilungsleiter Naturschutz im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), erläuterte den „erweiterten Handlungsansatz“: Demnach müssen dann nicht alle Schafhaltungen in einem solchen Gebiet den höchsten Schutzstandard erreichen, damit gehandelt werden kann. Die Gebiete sollen durch das Landesamt für Umwelt (LfU) anhand der Risszahlen im Vergleich zum Mittel der letzten sechs Monate bestimmt werden. Nach wie vor muss nachgewiesen werden, dass der empfohlene Herdenschutz überwunden wurde. Wenn der jedoch nach Einschätzung des LfU nicht flächendeckend möglich ist oder keine Abhilfe schaffen würde und es keine andere Lösung zur Abwendung weiterer Schäden gibt, soll geschossen werden dürfen.

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Außerdem werde die neue Wolfsverordnung Fälle einbeziehen, bei denen Weidetiere durch die Wölfe aus der Umzäunung herausgedrängt und dann gerissen werden. Ein Vorschlag, wie der vom Aktionsbündnis Forum Natur (AFN), nach dem in Brandenburg 80 Wölfe jährlich zum Abschuss freigegeben werden sollten, sei nicht rechtskonform, betonte Reichel. Auch der Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg lehnt diesen Vorschlag in einer Stellungnahme ab. Er plädiert für „schnellere Entnahme von problematischen Wölfen“ und stabile Finanzierung des Herdenschutzes.

An der Vorstellung der neuen Verordnung in der Grundsatzarbeitsgruppe Wolf des Ministeriums am 8. Februar nahmen die im Forum Natur Brandenburg organisierten Landnutzerverbände nicht teil. Sie hatten im Oktober 2020 die Arbeitsgruppe aus Protest verlassen. Bis zum 8. März haben die Verbände nun Zeit für eine Stellungnahme.

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