Thüringen

Nitrat-Messstellen: Im Zweifel überprüfen

Bis zum 10. April können Thüringer Landwirte ihre Zweifel oder Fragen zu Messstellen anmelden. © Sabine Rübensaat
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Thüringer Landwirte in roten Gebieten, die den Nitrat-Messstellen in ihrem Areal nicht trauen, können diese jetzt melden. Überprüft wird zudem, welche Brunnen sich als zusätzliche Messstellen eignen.

Von Frank Hartmann

Es war ein wichtiges Ergebnis des Thüringer Dialogforums zwischen Landwirtschaft und Landesregierung zu Grundwasser, roten Gebieten und der Düngeverordnung am 20. Februar in Erfurt: Die Behörden wollen Transparenz und für die Landwirte Klarheit zu den Nitratmessstellen im Land schaffen. Ziel ist es, die Informationsflüsse zu den Messstellen zu optimieren, das Messstellennetz zu prüfen, gegebenenfalls zu korrigieren oder um geeignete zusätzliche  landwirtschaftlich repräsentative Messstellen Dritter zu ergänzen.

Anfang März konstituierte sich die Ad-hoc-Arbeitsgruppe mit Vertretern des Thüringer Umweltministeriums, des Landesumweltamtes (TLUBN) sowie den landwirtschaftlichen Interessenverbänden: Thüringer Bauernverband (TBV), „Land schafft Verbindung – Deutschland“ (LsV Thüringen) und Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL-Mitteldeutschland).

Neue Karte zum Messnetz

Zu dieser ersten Sitzung der Arbeitsgruppe präsentierten die Fachleute des Landesumweltamtes eine neue Arbeitskarte. Die Arbeitskarte steht jedem frei zur Verfügung und soll als erste Informationsquelle zur Überprüfung dienen. Darin enthalten ist das gesamte Messstellennetz mit einer separaten Ebene der Messstellen, die für das Ausweisungsverfahren der roten Gebiete genutzt wurden. Es besteht die Möglichkeit, Daten über eine Messstelle durch Anklicken aufzurufen. Den Umgang mit der Arbeitskarte erläutert ein von TBV erstelltes Handout.

Zwei Formulare

Die Arbeitskarte soll für die Landwirte Grundlage sein, um Fragen zu oder Zweifel an Messstellen zu äußern. Dazu wurde ein Datenblatt erarbeitet, in welches u. a. Hinweise zur Historie der Messstellenumgebung (Altlastenverdachtsfläche; Gülleberegnung) eingetragen werden können. Ein zweites Formular dient der Abfrage von potenziellen zusätzlichen Messstellen in den nitratbelasteten Gebieten. Das Landesumweltamt wird prüfen, ob die gemeldeten betrieblichen Brunnen bzw. Messstellen Dritter in das Thüringer Messnetz mit aufgenommen werden können.

Nur wenig Zeit

Der TBV stellt im Rahmen der Ad-hoc-Arbeitsgruppe für alle Landwirte im Land seine Infrastruktur zur Verfügung. Der Rücklauf der Informationen aus den Betrieben muss kurzfristig erfolgen. Der TBV sichtet die Datenblätter und leitet sie hiernach gesammelt an die Umweltverwaltung weiter. Die ausgefüllten Datenblätter sind bis spätestens 10. April 2020 an folgende Adresse zu senden: E-Mail messtellenpruefung.th@tbv-service.de. Fragen beantwortet André Rathgeber, Tel. (0361) 2 62 53-206. Alle Hinweise und Datenblätter finden sich auch auf der TBV-Homepage.