QS beendet Zusammenarbeit mit RVZ: Was bedeutet das für Landwirte?
Unstimmigkeiten auf Lieferscheinen: Die RVZ wurde von QS gesperrt. Informieren Sie sich über die Sanktionsverfahren und deren Auswirkungen auf die Branche.
Der QS-Sanktionsbeirat hat in einer kurzfristigen Sondersitzung am 25. Februar 2025 das Sanktionsverfahren gegen die RVZ-Raiffeisen Viehzentrale GmbH (RVZ) abgeschlossen. Grund für das Verfahren waren mehrere gravierende Unregelmäßigkeiten bei der Lieferung von Rindern, die von QS (Qualität und Sicherheit GmbH) festgestellt wurden. Die RVZ habe im Rahmen des Verfahrens die Möglichkeit zur Stellungnahme, heißt es von QS auf Anfrage der Bauernzeitung.
Konsequenzen für RVZ und verbundene Unternehmen
Auf Empfehlung des Sanktionsbeirats beendet QS die Zusammenarbeit mit der RVZ und den konzernverbundenen Unternehmen NVG-bovex GmbH, probovi GmbH und Anilog GmbH.
- Die RVZ ist seit dem 3. März 2025 für die Stufe Tiertransport im QS-System gesperrt.
- Die Zulassung der Unternehmen Anilog GmbH, NVG-bovex GmbH und probovi GmbH endet zum Ablauf des 30. Juni 2025.
- Die RVZ ist noch bis zum 25. April 2025 als landwirtschaftlicher Bündler zugelassen.
RVZ nimmt Stellung
In einem Schreiben an Kunden und Geschäftspartner hat die Raiffeisen Viehzentrale GmbH (RVZ) auf die Mitteilung der QS Qualität und Sicherheit GmbH reagiert. In einer Mitteilung vom 26. Februar 2025 hieß es, dass dies mit sofortiger Wirkung für die RVZ gilt, während für Bündler eine Frist bis Ende April und für den Transportbereich bis Ende Juni 2025 vorgesehen ist. Der Ausschluss basiere auf Widersprüchlichkeiten bei Lieferungen im Bereich Großvieh, die zwischen November 2023 und Januar 2024 aufgetreten sind.
Laut RVZ geht es um Widersprüchlichkeiten in den Lieferpapieren der früheren Gesellschaft RVG, die nach der Fusion mit der VZ Südwest in der RVZ aufgegangen ist. Im oben genannten Zeitraum sei es in der damals verantwortlichen RVG offensichtlich zu widersprüchlichen Angaben auf Lieferscheinen gekommen – konkret stimmten Angaben bei Lieferung von Schlachtbullen nicht mit den dazugehörigen Lieferpapieren überein, gibt RVZ zu.
Unstimmigkeiten auf Lieferscheinen
Die RVZ habe umgehend nach Bekanntwerden der Problematik eine unabhängige Prüfung durch ein externes Wirtschaftsprüfungsunternehmen sowie eine interne Überprüfung ihrer Systeme veranlasst. Dabei sei festgestellt worden, dass es in dem betreffenden Zeitraum tatsächlich zu Unstimmigkeiten auf Lieferscheinen gekommen ist. Um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden, habe die RVZ ihr Qualitätsmanagement überarbeitet und Schulungen zu den internen Abläufen initiiert.
Aktuell sei die RVZ bis auf Weiteres handlungsfähig und arbeitsfähig. Sowohl als Bündler, als auch in der Logistik verfüge man weiterhin über eine QS-Zertifizierung und werde alle Verpflichtungen gegenüber Kunden und Partnern sowie Einsender erfüllen können, so die RVZ.
Auswirkungen auf Landwirte und Tiertransportunternehmen
Landwirtschaftliche Betriebe und gebündelte Tiertransportunternehmen, die bisher über die RVZ am QS-System teilnehmen, sollen sich frühzeitig um die Bündelung durch einen anderen zugelassenen QS-Bündler bemühen, heißt es bei QS. Andernfalls gefährden sie ihren Status als QS- und gegebenenfalls ITW-Betrieb, teilt QS mit. Eine Liste der zugelassenen Bündler ist auf der QS-Webseite unter www.q-s.de einsehbar.
Auswirkungen auf andere Unternehmen
Auch andere Unternehmen, die im Rahmen des QS-Systems geschäftliche Beziehungen mit der RVZ oder den genannten Tochterunternehmen unterhalten, sind von den Konsequenzen betroffen.
QS-Bündler Tierproduktion im Osten
QS-Bündler Tierproduktion im Osten sind die LMS Agrarberatung (MV), der pro-agro-Verband (BB), der Landeskontrollverband (ST), der Landesbauernverband (SN) und die TBV-Service und Marketing GmbH (TH) sowie einige Verbände und Unternehmen: Biopark-Marktgesellschaft (MV), Plukon Agri Deutschland GmbH (MV), Fläminger Entenspezialitäten GmbH & Co. KG (ST), Wimex Agrarprodukte Import & Export GmbH (ST).
Keine öffentliche Stellungnahme von QS zu Details
RVZ habe im vertraglich vorgesehenen Sanktionsverfahren bei QS Einspruch eingelegt und stehe mit QS in Gesprächen. „Unser Ziel ist es, gemeinsam mit QS gute Lösungen für die Zukunft zu finden, um auch nach Ablauf der von QS genannten Fristen weiter unsere volle Geschäftstätigkeit aufrechterhalten können“, heißt es in der Stellungnahme von RVZ. QS nimmt zu weiteren Details der Vorwürfe, die zur Sperrung geführt haben, öffentlich nicht Stellung, heißt es auf Anfrage.
QS: Prüfsystem für Lebensmittel
Das QS-Prüfsystem für Lebensmittel ist der führende Standard für Lebensmittelsicherheit in Deutschland. Es steht für Qualitätssicherung vom Landwirt bis zur Ladentheke. Das QS-System definiert nach eigenen Angaben die Anforderungen an Lebensmittelsicherheit und Qualitätssicherung entlang der gesamten Wertschöpfungsketten für Fleisch, Obst, Gemüse und Kartoffeln.
Das sagt der ISN
Der ISN – Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e.V. teilte mit: „Im Rinderbereich haben höhere Haltungsstufen seit 2023 eine enorme Nachfrage erfahren. Mit einem Ausschluß aus dem QS-System schwebt ein sehr scharfes Schwert über der Branche, sollte es zu Unregelmäßigkeiten auf den jeweiligen Ebenen kommen.“ Andererseits gelte es aber auch, eine Verhältnismäßigkeit im Auge zu behalten. „Nach Angaben der RVZ sollen bei gut 1.100 Bullen falsche Angaben zur Haltungsform gemacht worden sein. Das ist selbstredend lückenlos aufzuklären!“ Ein solcher Vorfall dürfe aber nicht zum Anlass genommen werden, bäuerliche (genossenschaftliche) Vermarktungsstrukturen zu zerschlagen.

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