Rindertuberkulose im Milchviehbestand
Am 13. Oktober ist ein Fall der Rindertuberkulose (MTBC) in einer Rinderhaltung im Wartburgkreis amtlich festgestellt worden.
Bei dem in Thüringen an Rindertuberkulose erkrankten Tier handelt es sich um eine Milchkuh. Die Fleischuntersuchung im Schlachthof stellte auffällige Veränderungen an den Lymphknoten fest. Daraufhin wurden Organproben zur Untersuchung eingesandt. Das Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) wies am 11. Oktober mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR) eine Infektion mit dem Mycobacteriumuberculosis-Komplex nach, was das Nationale Referenzlabor für MTBC am Friedrich-Loeffler-Institut hiernach bestätigte.
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Rindertuberkulose in Thüringen: Betrieb bis auf Weiteres für Milchabgabe gesperrt
Alle tierseuchenrechtlichen Maßnahmen sowie epidemiologische Ermittlungen wurden durch das zuständige Veterinäramt eingeleitet. Dazu gehört etwa die Untersuchung des gesamten Viehbestands. Die Auswertung der Daten lag zum Redaktionsschluss noch nicht vor. Bis auf Weiteres kann der gesperrte Betrieb keine Milch abliefern. Betroffene Tiere müssen gekeult werden.
Rinder-TBC kann als Zoonose auch auf andere Haustiere und den Menschen übertragen werden. Deutschland ist seit 1997 anerkannt frei von Tuberkulose. Dennoch treten vereinzelte Fälle auf. Seit 2007 waren es knapp 300.