Rundholzkartell: Schadensersatzklage auf 800 Millionen Euro

Das Bündeln von Holz kleiner Waldbesitzer durch den Landesforst ist der Sägeindustrie ein Dorn im Auge. ©Sabine Rübensaat
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Thüringen zählt zu einer Handvoll Bundesländer, die auf insgesamt 800 Millionen Euro verklagt werden. Teile der Sägeindustrie glauben, durch überhöhte Holzpreise geschädigt worden zu sein.

Von Frank Hartmann

Thüringen wird mit einer Schadensersatzklage wegen gebündelten Holzverkaufs in Höhe von 40 Mio. Euro konfrontiert. Gegenüber fünf Bundesländern – neben Thüringen sind das Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen – macht der börsennotierte Finanzkonzern „Burford Capital“ Ansprüche von zusammen rund 800 Mio. Euro geltend.

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Ursprünglich 84,5 Mio. Euro Schadensersatz

Laut dem Agrarministerium in Erfurt hat der international tätige Prozessfinanzierer von einigen wenigen in Thüringen tätigen Sägewerken Schadensersatzansprüche wegen der gebündelten Holzvermarktung abgekauft. Agrarstaatssekretär Torsten Weil kritisierte das Geschäftsgebaren scharf: „Gemeinsam mit den privaten und kommunalen Waldbesitzenden arbeitet die Landesforstanstalt intensiv daran, die klimabedingten Waldschäden und den Waldumbau zu meistern. Wir brauchen alle Ressourcen zur Waldrettung und nicht für ein Klageverfahren, mit dem ein Finanzkonzern seine Rendite erhöhen will.“ Ursprünglich stand im Falle Thüringens eine Summe von 84,5 Mio. Euro im Raum.

Kartellamt ermittelte

Hintergrund sind Ermittlungen des Bundeskartellamts in den Jahren 2001 bis 2009. Die Wettbewerbsbehörde vertrat die Auffassung, dass die gebündelte Vermarktung von Rundholz aller Waldeigentumsarten durch die Landesforstverwaltungen in den genannten Ländern nicht dem Wettbewerbsrecht entspreche. Unter Erteilung von Auflagen und Berichtspflichten war das Verfahren abgeschlossen worden. Die Thüringer Landesforstverwaltung, so das Agrarministerium, sei dem in vollem Umfang nachgekommen.

SchadensersatzKlage WEGEN ÜberhöhteR Holzpreise

Ungeachtet dessen startete Ende 2014 ein neues Verfahren gegen die Holzvermarktungspraxis in Baden-Württemberg. Dieses wurde auf andere Länder ausgeweitet. Daraus leiten sich auch die Schadensersatzforderungen und die Klage ab. Mit der gebündelten Holzvermarktung sollen überhöhte Holzpreise für die Sägeindustrie einhergegangen sein.

Stärkung forstlicher Zusammenschlüsse

Weil kündigte an, dass sich Thüringen „mit aller Entschiedenheit“ gegen die Schadensersatzklage des Prozessfinanzierers rechtlich zur Wehr setze. In der aktuell schwierigen Waldsituation sei eine beihilfekonforme Unterstützung der Waldbesitzenden weiterhin dringend nötig. Mit der Stärkung der Eigenständigkeit der privaten und körperschaftlichen Forstbetriebe habe man überdies einen wichtigen und richtigen Weg eingeschlagen. „Wir stärken die Forstlichen Zusammenschlüsse und bauen damit die Eigenvermarktungsprojekte im Privat- und Körperschaftswald weiter aus. Das stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes für die gesamte Forst- und Holzbranche.“ red

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