ASP: Für den Seuchenfall vorsorgen
Sachsen-Anhalt bietet Schweinehaltern ein ASP-Früherkennungsprogramm an. Teilnehmende Betriebe können sich damit Vorteile für den Fall eines Seuchenausbruchs beim Schwarzwild verschaffen.
Schweinehaltende Betriebe in Sachsen-Anhalt können seit Mai 2020 ein ASP-Früherkennungsprogramm etablieren. Dieses Programm kann es ihnen ermöglichen, im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen eine Ausnahmegenehmigung zum Verbringen ihrer Tiere ohne aufwendige Einzeltieruntersuchungen zu erhalten. Diese Ausnahmegenehmigung im Tierseuchenfall bleibt jedoch immer eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Behörde, teilte das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) Sachsen-Anhalt jetzt mit.
Ministerieller Erlass regelt Details
Die Detailregelungen für Sachsen-Anhalt sind in einem Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt festgelegt. Bestandteil dieser Regelungen sind vom Fachbereich Veterinärmedizin des LAV erarbeitete Empfehlungen zur Probenentnahme. Sie sind auf der Homepage des LAV abrufbar. Die notwendigen Laboruntersuchungen zum Nachweis der Freiheit von ASP erfolgen im Fachbereich Veterinärmedizin des LAV. Durch die Schweinehalter sind pro Kalenderwoche mindestens die ersten beiden über 60 Tage alten verendeten Hausschweine beproben zu lassen. Die Proben werden im LAV mittels PCR auf das Vorhandensein des ASP-Genoms untersucht.
Risikobasierter Ansatz geeignet
Geeignet und empfohlen für die Untersuchung werden Herzblut oder alternativ ein blutgetränkter Tupfer. Sowohl Blutproben als auch deutlich bluthaltige Tupfer können von maximal fünf Tieren gemeinsam als ein Pool untersucht werden. Durch die Untersuchung von verendeten Tieren, welche im positiven Fall sehr hohe Viruslasten im Blut aufweisen, kann die etwas geringere Empfindlichkeit der Pooluntersuchung in Kauf genommen und somit die Untersuchung von Blut bzw. Bluttupferproben für 12 € pro Einzelprobe durchgeführt werden.
Da die Afrikanische Schweinepest als Tierseuche in infizierten Tieren einen schweren, in der Regel tödlichen Verlauf nimmt, sich innerhalb eines Bestandes aber in der Regel langsam ausbreitet, ist dieser risikobasierte Ansatz sehr gut geeignet, um mit ausreichender Sicherheit die Freiheit von ASP in teilnehmenden Betrieben zu gewährleisten.
Für Betriebe im ASP-Risikogebiet
Diese regelmäßige Durchführung einer Früherkennung bereits in Zeiten vor Ausbruch der ASP bei Wildschweinen eröffnet schweinehaltenden Betrieben die bereits genannte lohnende Perspektive. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, erleichtert eine Ausnahmegenehmigung für den Transport ihrer Tiere zu erhalten. Dies gilt für den Fall, dass ihr Betrieb nach der amtlichen Feststellung des Ausbruches der ASP bei Wildschweinen in einem dann einzurichtenden Restriktionsgebiet liegt.