Landwirte in Sachsen-Anhalt bekommen die Direktzahlungen noch vor Weihnachten überwiesen. (c) Sabine Rübensaat

Direktzahlungen: Geld wird noch vor Weihnachten ausgezahlt

Gute Nachrichten für Bauern in Sachsen-Anhalt: Bereits ab dem 22. Dezember wird das Geld für die Direktzahlungen ausgegeben. Das sind etwa 258 Millionen Euro.

Von Detlef Finger

Für die Landwirtinnen und Landwirte in Sachsen-Anhalt gibt es kurz vor Weihnachten noch eine freudige Nachricht. Trotz des schwierigen Starts der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) können die EU-Direktzahlungen im Land noch in diesem Jahr ausgeschüttet werden. Anders als in einigen anderen Bundesländern können die Betriebe in Sachsen-Anhalt ab dem 22. Dezember 2023 mit Direktzahlungen von insgesamt rund 258 Millionen Euro auf ihren Konten rechnen. Das sagte Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze (CDU) am Freitag (22.12.2023).

In Anbetracht der schwierigen wirtschaftlichen Lage in vielen Betrieben infolge des Ukraine-Krieges und der aktuellen Herausforderungen durch die Energiekrise sei es besonders wichtig, die Agrarbetriebe bestmöglich zu unterstützen, so der CDU-Politiker. „Die Direktzahlungen werden noch in diesem Jahr auf den Konten der Landwirtinnen und Landwirte verbucht sein. Vor dem Hintergrund der geplanten Abschaffung der Steuervergünstigungen für Agrardiesel und der Kfz-Steuerbefreiung durch die Bundesregierung freue ich mich ganz besonders, unseren Landwirten weiterhin Planungssicherheit bieten zu können. Wir halten unser Wort“, so Minister Schulze weiter.

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Sein besonderer Dank galt den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten. Diese hätten durch ihren hohen persönlichen Einsatz die pünktlichen Auszahlungen unter den neuen Rahmenbedingungen für die Direktzahlungen ermöglicht.

Direktzahlungen an etwa 4.000 Betriebe

Die Direkzahlungen werden über die Bundeskasse an etwa 4.000 landwirtschaftliche Betriebe in Sachsen-Anhalt überwiesen. Davon sind etwa 43 Millionen Euro den sogenannten Ökoregelungen zuzuordnen. Erstmalig erfolgt auch die Auszahlung einer gekoppelten Einkommensstützung für Mutterschafe und -ziegen sowie Mutterkühe in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro.

Für Landwirte in benachteiligten Gebieten ist eine Ausgleichszulage vorgesehen, die in diesem Jahr circa 5,5 Millionen Euro beträgt.

Die Direktzahlungen sind ein entscheidendes Element der EU-Agrarförderung und dienen der Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe. Diese Zahlungen sollen die Auswirkungen der Agrarpreisschwankungen abfedern. Ab 2023 gibt es in Deutschland ein neues Umsetzungsmodell für Direktzahlungen. Dieses sieht eine Kombination aus garantierten Stützungszahlungen und freiwilligen Maßnahmen (Ökoregelungen) sowie eine gekoppelte Einkommensstützung für Tiere vor.

Direktzahlungen: Mehrere Elemente

Die Direktzahlungen umfassen:

  • Einkommensgrundstützung
  • Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit
  • Ergänzende Einkommensgrundstützung für Junglandwirte
  • Gekoppelte Einkommensstützung (für Mutterschafe/-ziegen und Mutterkühe)
  • Unterstützung für freiwillig übernommene Verpflichtungen zur Einhaltung von Regelungen für Klima und Umwelt (sieben freiwillige Ökoregelungen)