Fischseuche aus Dänemark eingeschleppt
Der Erreger einer Fischseuche ist in einem fischhaltenden Betrieb im sachsen-anhaltischen Salzlandkreis festgestellt worden. Letztmalig gab es 2013 einen Ausbruch im Land.
Von einer Fischseuche ist ein fischhaltender Betrieb im mittleren Sachsen-Anhalt betroffen. Im Juni 2021 wurde in dem Betrieb im Salzlandkreis der Erreger der Infektiösen Hämatopoetischen Nekrose (IHN) der Salmoniden nachgewiesen. Darauf wies heute das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) hin. Dem Amt zufolge ist dies der erste Fall in Sachsen-Anhalt seit acht Jahren. Der letzte Seuchenfall hierzulande datiert aus dem Jahr 2013.
Erstmalig festgestellt worden war der Ausbruch der Fischseuche nach Angaben des LAV zunächst Mitte Mai in einer Forellenfarm in Dänemark. Bis heute ermittelten die dortigen Behörden sechs Fischzuchten und einen Angelteich, die mit der Fischseuche infiziert sind. 64 Angelteiche stehen weiterhin unter Verdacht. Zuvor galt ganz Dänemark als frei von dieser Fischseuche. Durch regen Handel zwischen dänischen und deutschen Betrieben hat das Virus nun offenbar auch seinen Weg nach Deutschland gefunden.
Fischseuche betrifft vor allem Lachsartige
Bei dem Erreger handelt es sich demnach um ein behülltes Einzelstrang-RNA-Virus der Familie der Rhabdoviren. Diese befällt vorwiegend Lachsartige, zum Beispiel Lachse und Regenbogenforellen. Aber auch andere Fischarten können das Virus übertragen, ohne selbst daran zu erkranken. Die IHN-Fischseuche verursacht weltweit in Fischzuchtanlagen große wirtschaftliche Schäden. Ebenso können auch wild lebende Fische betroffen sein. Deshalb zählt diese Krankheit weltweit zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Für den Menschen ist der Erreger allerdings ungefährlich.
Hohe Verluste durch die Fischseuche treten vor allem bei sehr jungen Fischen auf. Erwachsene Fische können die Infektion demgegenüber überstehen und als Überträger erneut Viren ausscheiden. Neben Fisch zu Fisch-Kontakt und infizierten Fischeiern kann auch Wasser aus infizierten Anlagen bei der Übertragung eine Rolle spielen, ebenso kontaminierte Geräte und Parasiten.
Klinisch auffällig sind insbesondere sich absondernde Fische, Dunkelfärbungen der Haut, Glotzaugen sowie durch Blutarmut hervorgerufene blasse Kiemen und andere blasse Organe. Zudem können feine Blutungen in Darmfett, Muskulatur und Flossenansätzen der Fische auftreten. Im chronischen Stadium kann es zu zentralnervösen Störungen mit ungewöhnlichen Schwimmbewegungen kommen.
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Nachweis der Fischseuche erfolgt im Labor
Für den Nachweis des Erregers der Fischseuche sind lebende, stark erkrankte Fische am geeignetsten. Diese sollten gekühlt in das Landesamt für Verbraucherschutz transportiert werden. Auch frisch tote Fische, die unter 10 °C gekühlt, aber möglichst nicht gefroren sind, eignen sich für die Diagnostik. Diese erfolgt mittels eines molekularbiologischen Verfahrens und parallel dazu über die Virusanzucht in Fischzellkulturen. Da diese Virusisolierung nur bei Wassertemperaturen von 8 bis 15 °C sicher möglich ist, kann eine Infektion über die Sommermonate unerkannt bleiben und erst im Herbst bei wieder sinkenden Wassertemperaturen zur klinischen Ausprägung gelangen.
Bei Verdacht auf die Fischseuche sollte unmittelbar Kontakt mit dem zuständigen Veterinäramt des jeweiligen Landkreises aufgenommen werden. Für all diejenigen, die mit Salmoniden arbeiten, Hobbyangler eingeschlossen, sollte besondere Vorsicht und erweiterte Hygiene gelten.