Blick aus der Luft über die Feldflur im Saalekreis zur Rapsblüte. (c) Landgut Krosigk

Flurneuordnung auf einem Sechstel der Landesfläche

Über fast 300.000 Hektar Fläche erstrecken sich die Verfahrensgebiete für Flurbereinigungen und freiwillige Landtausche sowie beschleunigte Zusammenlegungen in Sachsen-Anhalt.

Von Detlef Finger

Zum Jahreswechsel 2019/2020 wurden in Sachsen-Anhalt 358 Verfahren der Flurneuordnung bzw. Flurbereinigung mit zusammen 298.000 ha bearbeitet. Das entspricht rund 15 % der Landesfläche. Etwa 10 % der Bevölkerung werden von diesen Verfahren mehr oder weniger tangiert. Die Verfahren sichern die Verbesserung der Agrarstruktur, die gemeindliche Entwicklung, den Naturschutz und nicht zuletzt die Verwirklichung großer Infrastrukturmaßnahmen (Bau von Autobahnen, Bundesstraßen, Bahntrassen und Deichrückverlegung).

Mit den Verfahren sollen konkurrierende Nutzungsansprüche an den Grund und Boden aufgehoben, bedarfsgerechte Grundstücke ausgewiesen und landeskulturelle Nachteile behoben werden. Das Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) sichert hierbei transparente Entscheidungsfindungen, etwa über die gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkung der Vorstände der Teilnehmergemeinschaften bei den in den Verfahren aufzustellenden Wege- und Gewässerplänen.

Ortsverbindungsstraße durch die Feldflur (c) Detlef Finger

Neue Verfahren zur Flurneuordnung

In der aktuellen ELER-Förderperiode seit 2014 haben die zuständigen Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) in Sachsen-Anhalt für 35 Wege- und Gewässerpläne die Plangenehmigungen erlassen. Die Ämter bewilligten zur Ausführung der Maßnahmen rund 52,6 Mio. Euro Fördermittel von EU, Bund und Land . Damit konnten rund 250 km ländliche Wege ausgebaut sowie etwa 40 km Windschutzstreifen, Baumreihen und Hecken angelegt werden.

Windräder an einem Feldweg in der Flur (c) Detlef Finger

Bereits jetzt sind – bis zum Jahr 2023 – die Anordnungen von 58 neuen Flurneuordnungsverfahren mit einer Fläche von 62.300 ha und 17.500 Teilnehmern vorgesehen. Darunter sind zum Beispiel Unternehmensflurbereinigungsverfahren im Rahmen der Nordverlängerung der Bundesautobahn A14, freiwillige Landtausche sowie beschleunigte Zusammenlegungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz. Ein weiteres wichtiges Tätigkeitsfeld der Flurneuordnung wird die Begleitung von Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und des Hochwasserschutzes sein.

21 Mio. Förderung für Flurbereinigung

Im vor Kurzem verabschiedeten Doppelhaushalt des Landes Sachsen-Anhalt für die Jahre 2020 und 2021 sind insgesamt 21 Mio. Euro an Mitteln für die Förderung der Flurbereinigung eingestellt.

Ein bewährter Dienstleister auf diesem Gebiet ist der Anfang Oktober 1999 in Magdeburg als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründete Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) Sachsen-Anhalt.

Der VTG unterstützt die gewählten, ehrenamtlich tätigen Vorstände der Teilnehmergemeinschaften beim Umsetzen von Maßnahmen innerhalb von Flurbereinigungs- und Bodenordnungsverfahren. Insgesamt 30 Teilnehmergemeinschaften schlossen sich damals zusammen mit dem Ziel, mit dem Verband hierfür ein möglichst effektives, wirtschaftliches Instrument zu schaffen.

Der oberste Grundsatz war dabei von Anfang an, dass die Entscheidungskompetenz immer bei den Akteuren vor Ort verbleibt. Ursprüngliche Kernaufgabe des Verbandes war es, die zentrale Kassen- und Buchführung für die Teilnehmergemeinschaften abzuwickeln. Die hauptamtliche Geschäftsstelle der VTG mit Sitz in Schönebeck/Elbe entwickelte sich über nunmehr 20 Jahre zu einem immer breiter aufgestellten Dienstleistungszentrum für seine TG. Ende 2019 zählte der Verband 207 Mitglieder.