VTG-Jahrestagung

Flurneuordnung weiterhin nötig

Die Tagung fand unter Beachtung der 2G-Regel in kleinem Rahmen statt. Wichtige Beschlüsse konnten damit in Präsenz gefasst werden. (c) Dr. Harald Lütkemeier
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Auf seiner Jahrestagung zeigte der Verband der Teilnehmergemeinschaften die aktuell bestehenden Probleme bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der ländlichen Infrastruktur auf.

Von Dr. Harald Lütkemeier

Der Verband der Teilnehmergemeinschaften Sachsen-Anhalt (VTG) zog Mitte November in Bernburg-Strenzfeld Bilanz seiner Arbeit im zurückliegenden Jahr. VTG-Vorsitzender Ekkehard Horrmann skizzierte zunächst jedoch die aktuelle Situation. Danach sei die stetig steigende Mitgliederzahl mit nunmehr 208 Teilnehmergemeinschaften (TG) auch ein Zeichen des Bedarfs an Flurneuordnung, etwa zur Lösung von Landnutzungskonflikten, zum Verbessern ländlicher Infrastruktur, für Maßnahmen gegen Wind- und Wassererosion, zum Erhalt der Kulturlandschaft und für vieles mehr.

Flurneuordnung: Bürokratie abbauen

Die Flurneuordnung fördere das bürgerliche Engagement. Ohne den Verband wären die meisten Projekte aber nicht mehr umsetzbar, denn die Umsetzung der Maßnahmen erfordere im finanziellen wie im bautechnischen Bereich qualifiziertes Fachpersonal, so Horrmann. Vom Verband würden deshalb vielfältige Wege erprobt, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Horrmann kritisierte, dass hierzulande Verfahren stocken, weil der Aufwand pro Maßnahme immer größer werde, die Personaldecke in den Landwirtschaftsämtern dünn sei und gleichzeitig die Bürokratie ausufere. Hemmend wirkten auch die angespannte finanzielle Situation in den Betrieben, mangelnde Eigenanteile und hohe Ausschreibungskosten. Viele Verfahrenszeiträume seien zu lang, es gelte, die Verfahren schneller zu Ende zu bringen.

Ekkehard  Horrmann
Ekkehard Horrmann (c) Detlef Finger

Horrmann forderte die Fortführung des Dialogs mit dem nunmehr zuständigen neuen Wirtschafts- und Landwirtschaftsministerium zur zügigeren Bearbeitung der Verfahren.

Der Vorsitzende dankte zugleich den Mitarbeitern des Verbandes und der Behörden sowie den vielen Ehrenamtlichen in den Teilnehmergemeinschaften für ihr besonderes Engagement. Es gelte, den VTG als Bindeglied zwischen Verwaltung, Teilnehmergemeinschaften und Wirtschaft weiterhin zukunftsfähig zu entwickeln. VTG–Geschäftsführer Joachim Hartmann berichtete, dass im Verband für das Jahr 2021 rund 16 Mio. Euro Ausführungskosten (Umsatz) zu Buche stehen. Zehn neue Teilnehmergemeinschaften seien hinzugekommen. Die Liquidität des Verbandes sei derzeit mit ca. 950.000 Euro Eigenmitteln gesichert. Aufgrund geringerer Einnahmen seien für einen ausgeglichenen Jahresabschluss entsprechende Mittel aus den Rücklagen vergangener Jahre eingesetzt worden.


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Umlage erhöht

Die geprüfte und genehmigte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wurde einstimmig beschlossen, ebenso der Haushaltsplan für das Jahr 2022. Auch die Erhöhung der Verbandsumlage (Beitrag) von derzeit fünf auf acht Prozent aufgrund wesentlich gestiegener Aufwendungen für die Umsetzung der Maßnahmen erfuhr nach intensiver Diskussion ausnahmslos Zustimmung.

Der Geschäftsführer machte ferner den zunehmenden Aufwand für das Finanzierungsmanagement und nicht zuletzt den langen Zeitraum von fünf bis sechs Monaten (vor drei Jahren noch etwa 80 Tage) vom Beginn der Planung bis zur Bauausführung deutlich. „Es muss alles im ersten Halbjahr vorbereitet sein, um die zur Verfügung stehenden Mittel auch im gleichen Jahr umsetzen zu können,“ schlussfolgerte er und machte die vielen Unwägbarkeiten sehr eindrucksvoll sichtbar.

Joachim Herrmann
Joachim Herrmann

Eine breite Diskussion gab es schließlich zur Änderung der Satzung hinsichtlich der Beschlussfassungen des Verbandes bei außergewöhnlichen Notsituationen und zur Unterhaltung des ländlichen Wirtschaftswegenetzes.

Verbandsvorsitzender Ekkehard Horrmann, selbst Landwirt, forderte am Ende der Tagung seine Berufskollegen auf, gemeinsam mit den Landeigentümern die bedeutsamen Ziele der Flurneuordnung zu realisieren. Auch gelte es, das Solidar- und Kooperationsprinzip von Landwirtschaft und Kommune weiter auszubauen.


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