Freie Fahrt für Hühnermobile
Eine Änderung der Bauordnung ermöglicht das baugenehmigungsfreie Aufstellen von Hühnermobilen in Sachsen-Anhalt. Im Landtag wurde dazu ein Gesetzentwurf beschlossen, der einen Zusatz enthält.
Mobile Hühnerställe (auch Hühnermobile genannt) können in Sachsen-Anhalt künftig aufgestellt werden, ohne zuvor ein Genehmigungsverfahren nach Baurecht durchlaufen zu müssen. Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung der Bauordnung des Landes wurden ortsveränderliche Geflügelställe in die Liste jener Gebäude aufgenommen, deren Errichtung, Änderung oder Aufstellung verfahrensfrei ist.
Hühnermobile Bis 120 Kubikmeter
Die Mobilställe finden sich unter § 60 der Bauordnung im Absatz 1 in dem neu eingefügten Punkt f. Dort sind sie wie folgt definiert: „Ortsveränderlich genutzte und fahrbereit aufgestellte Geflügelställe zum Zweck der Freilandhaltung oder der ökologisch-biologischen Geflügelhaltung, wenn diese einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, auf einer landwirtschaftlichen Fläche aufgestellt werden und jeweils nicht mehr als 120 m³ Brutto-Rauminhalt sowie eine Auslauffläche haben, die mindestens 7 m² je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt beträgt.“
Der von den regierungstragenden Fraktionen CDU, SPD und Grünen vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung war Anfang Mai erstmals im Landtag beraten worden. Dieser enthielt allerdings noch nicht den Passus zu den verfahrensfreien Mobilställen für Geflügel. Der fand seinen Eingang in den Gesetzestext erst im weiteren Verlauf der Befassung im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr.
Die Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen diente in erster Linie dazu, das Landesbaurecht in bestimmten Punkten an die Musterbauordnung anzupassen. Darauf hatten sich die Länder im Jahr 2019 im Rahmen der Bauministerkonferenz verständigt. Zuvorderst ging es hierbei darum, Verfahrenserleichterungen beim Mobilfunkausbau und bei der Elektromobilität zu schaffen, wie der Minister für Landesentwicklung und Verkehr, Thomas Webel, damals im Parlament erläuterte.
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In der Beschlussempfehlung des zuständigen Landtagsausschusses, die am 14. Oktober in Magdeburg in zweiter Lesung im Parlament beraten und letztlich mehrheitlich beschlossen wurde, waren die mobilen Geflügelställe als verfahrensfreie Bauvorhaben enthalten. Sie entsprechen nach Lesart der Grünen im Landtag Ställen für maximal 350 Hühner. Fraktionsvorsitzende Cornelia Lüddemann begrüßte es, dass damit diese „ökologische Form der Tierhaltung“ gefördert werde.
Vereinfacht seit 2018
Bereits seit August 2018 kam im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr eine vereinfachte Regelung zur Zulassung mobiler Hühnerställe zur Anwendung. Jene sah vor, dass eine Baugenehmigung gleichzeitig für mehrere zur Nutzung vorgesehene Standorte auf einem Betriebsgelände erteilt werden kann. Diese entfaltete zudem eine Dauerwirkung, konnte also auch in den Folgejahren weitergenutzt werden. Für den Bauantrag war in der Regel kein Bauvorlagenberechtigter erforderlich. Weiterhin waren für das Einreichen des Bauantrages regelmäßig keine bautechnischen Nachweise vorzulegen. Die Prüfung des Bauantrages reduzierte sich somit grundsätzlich auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Standorte.