Geflügelpest im Landkreis Wittenberg ausgebrochen: Was Geflügelhalter jetzt wissen müssen
Ein Ausbruch der Geflügelpest hat den Landkreis Wittenberg (Sachsen-Anhalt) in Alarmbereitschaft versetzt. Mehr als 28.000 Tiere mussten getötet werden, Schutz- und Überwachungszonen wurden eingerichtet. Was bisher bekannt ist und welche Auflagen für Geflügelhalter in der Region gelten:
In Gaditz, einem Ortsteil der Stadt Kemberg im Landkreis Wittenberg, ist in der vergangenen Woche die Geflügelpest ausgebrochen. Betroffen war ein Hühnerzuchtbetrieb mit etwas mehr als 28.000 Elterntieren. Dieser hatte am vergangenen Donnerstag (27. März) in einem seiner fünf Ställe auffällig erhöhte Tierverluste bemerkt. Den Verdacht einer Infektion mit dem hochpathogenen H5N1-Virus bestätigten tags darauf das Landesamt für Verbraucherschutz in Stendal als auch das Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI).
Bereits am Freitagmorgen (28. März) hatte die Kreisverwaltung den Krisenstab einberufen. Der gesamte Geflügelbestand des Betriebes wurde aus seuchenrechtlichen Gründen im Verlauf des Sonnabends durch eine Spezialfirma, die Vetcon GmbH & Co. KG aus dem niedersächsischen Holdorf, tierschutzkonform mittels Begasung mit Kohlendioxid getötet. Die Tiere wurden anschließend für die fachgerechte Entsorgung in der Tierkörperbeseitigungsanlage der Secanim GmbH in Mützel bei Genthin in Spezialcontainer verladen. Die Fachfirma führte in den Ställen der Elterntier-Farm zudem eine erste Zwischendesinfektion durch.
Allgemeinverfügung: Auflagen für Geflügelhalter
Die Wittenberger Kreisverwaltung wies rund um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone (3 km Radius) und eine Überwachungszone (10 km Radius) aus. In der engeren Zone gibt es dem Landkreis zufolge 40 Geflügelhaltungen – überwiegend private Kleinbestände, aber auch ein größerer Direktvermarkter.
Für Geflügelhalter in beiden Zonen gelten bestimmte Auflagen, etwa Stallpflicht, Meldepflichten, Verbringungsverbote für Geflügel und deren Produkte sowie strenge Hygienevorschriften. Die genauen Anforderungen legte die Landkreisverwaltung in einer seit dem 30. März 2025 gültigen Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Aviäre Influenza fest.
Schutzzonen eingerichtet: Stallpflicht und Kontrollen im Landkreis Wittenberg
Diese Verfügung gilt zunächst bis auf Widerruf für alle Geflügelhaltungen in der betroffenen Region, also auch Hobby- oder Kleinsthaltungen in Privathaushalten. Die Schutzzone umfasst von der Stadt Kemberg die Ortsteile Kemberg, Gaditz, Gommlo und Dorna sowie von der Stadt Bad Schmiedeberg die Ortsteile Merkwitz und Schnellin.
Am Mittwoch sollten verstärkte Kontrollen von Geflügelhaltungen in der Schutzzone beginnen. In der Überwachungszone, die zahlreiche weitere Ortsteile der Städte Kemberg, Bad Schmiedeberg und Lutherstadt Wittenberg umfasst, wird stichprobenartig kontrolliert. Die Landkreisverwaltung hat auch Hinweise und Verhaltensregeln für Geflügelhalter auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
Wildvögel als wahrscheinliche Überträger der Vogelgrippe
Für den Landkreis Wittenberg ist es der erste Geflügelpest-Fall in einer landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. Als wahrscheinlichste Ursache des Ausbruchs der Geflügelpest gelten Kontakte zwischen Wildvögeln und dem Hausgeflügel.
Bei dem betroffenen Unternehmen handelt es sich nach Angaben des MDR um die Wimex Agrarprodukte Import und Export GmbH. Nach der Keulung des Geflügelbestandes und der Zwischendesinfektion werden die Ställe ausgemistet. Der Mist kommt schichtweise auf eine Fläche. Er wird dabei jeweils mit Desinfektionslösung getränkt und mit einer Plane bedeckt. Diese Packungen können laut Landkreis nach einer Ruhezeit von 42 Tagen dann als ungefährlicher Dünger wieder auf Feldern ausgebracht werden. In den Ställen erfolgt in den nächsten Wochen eine Reinigung und abschließend noch einmal eine Desinfektion.
Tierseuchenvorsorge bei LKV ATS GmbH
Für die Tierseuchenvorsorge ist in Sachsen-Anhalt die LKV Agro-Tier-Service GmbH zuständig, eine Tochtergesellschaft des Landeskontrollverbandes für Leistungs- und Qualitätsprüfung (LKV). Die LKV ATS GmbH ist mit dieser Aufgabe vom Ministerium für Wirtschaft, Touristik, Landwirtschaft und Forsten (MWL) des Landes Sachsen-Anhalt beauftragt.
Für angeordnete Tötungen von Nutztieren im Tierseuchenfall hat die LKV ATS GmbH für Großbestände von Nutzvieh einen Dienstleister gebunden. Seit Anfang 2025 ist dies durch Zuschlagserteilung nach entsprechender Ausschreibung die genannte niedersächsische Firma. Die fachgerechte Tötung von Kleinbeständen von Nutztieren erledigt die ATS mit eigenem Personal.
Entschädigung bei Tierseuchen: Regelungen für betroffene Geflügelhalter
Entschädigungen für amtlich angeordnete Tötungen von Nutzvieh infolge von anzeigepflichtigen Tierseuchen werden von der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt festgesetzt und ausgezahlt.

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