Sachsen-Anhalt

Koalitionsvertrag liegt im Entwurf vor

Aspekte des Tierwohls und des Tierschutzes finden sich im Entwurf des Koalitionsvertrages von CDU, SPD und FDP wieder. (c) Detlef Finger
Artikel teilen

CDU, SPD und FDP in Sachsen-Anhalt bekennen sich im Entwurf ihres Koalitionsvertrages zur Landwirtschaft als „Motor des ländlichen Raums“. Im Einzelnen gibt es auch Überraschungen.

Die Landesvorsitzenden von CDU, SPD und FDP in Sachsen-Anhalt haben am Montagabend nach Abschluss ihrer Koalitionsverhandlungen über erste Details aus dem Entwurf des Koalitionsvertrages informiert. Dabei gab es eine insbesondere für den land- und forstwirtschaftlichen Berufsstand im Land unliebsame Überraschung. Nach dem Willen der potenziellen Deutschland-Koalitionäre soll das bisherige Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie aufgeteilt werden.

Der Agrarbereich samt Forsten soll zum künftig CDU-geführten Wirtschaftsressort kommen. Umwelt und Energie hingegen sollen dem weiterhin von der SPD verantworteten Wissenschaftsministerium zugeschlagen werden. Diese Entscheidung rief massive Proteste hervor, so bei den berufsständischen Verbänden.

Landwirtschaft: besonders systemrelevant

Im Entwurf des Koalitionsvertrages, der der Bauernzeitung vorliegt, beziehen Christ-, Sozial- und Freie Demokraten auch Stellung, welche Prämissen sie für die Weiterentwicklung der Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt setzen wollen. Im Kapitel „Landwirtschaft als Motor unseres ländlichen Raums“ heißt es allgemein, die Landwirtschaft als „besonders systemrelevanter Grundversorger“ sei auch in schwierigen Zeiten eine verlässliche Zukunftsbranche und ein stabiler Eckpfeiler des Gemeinwesens. Sie präge in weiten Teilen die Kulturlandschaft und sei ein „wesentlicher, vielerorts der dominierende Wirtschaftsfaktor“. Sie biete die Grundlage für eine starke Ernährungswirtschaft, sei zugleich Motor für Innovationen und sichere Arbeitsplätze.

Bei der Erzeugung hochwertiger und sicherer Lebensmittel kommt es aus Sicht der Koalitionäre mehr denn je darauf an, die natürlichen Ressourcen nachhaltig zu nutzen. Hierzu gehörten der Erhalt der Bodenfruchtbarkeit und die Qualität des Trinkwassers, Artenvielfalt bei Flora und Fauna ebenso wie Klimaschutz und Wohl der Nutztiere. Grundstein seien „faire und verlässliche politische Rahmenbedingungen“, die den Betrieben Planungssicherheit vermitteln. Dafür brauche es Leitlinien einer nachhaltigen Landnutzung, die Klima- und Umweltschutz berücksichtigen und die aus Wettbewerbsgründen im europäischen Konsens zu entwickeln sind, heißt es im Koalitionsvertrag.


Sachsen-Anhalt aktuell

Nach Regional und praxisnah: Die Bauernzeitung versorgt Sie regelmäßig mit allen wichtigen Informationen rund um die Landwirtschaft und das Landleben in Sachsen-Anhalt. mehr


Flächendeckende bewirtschaftung sichern

Und weiter: „Ziel unserer Politik muss es daher sein, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Beteiligten zu ermöglichen, um eine nachhaltige und multifunktionale Landwirtschaft zu gewährleisten und die Leistungsfähigkeit unseres Agrar- und Ernährungssektors weiter auszubauen.“ Angestrebt werde eine flächendeckende Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen (von Gunststandorten bis zu benachteiligten Gebieten).

Ausdrückliches Anliegen der drei Parteien sei es, „Antworten auf die großen ökonomischen, ökologischen und sozialen Herausforderungen in den Dörfern zu geben und die Landwirtschaft verantwortungsvoll beim Schutz unserer natürlichen Ressourcen und in der Anpassung an veränderte klimatische Gegebenheiten zu begleiten.“ Um dies zu erreichen, wollen die Koalitionspartner in einem Gesetz Erleichterungen für Vorhaben und Investitionen schaffen. Europäische Vorgaben sollen im Sinne fairen Wettbewerbs in Sachsen-Anhalt 1:1 umgesetzt und bestehende Spielräume genutzt werden.

Details aus Entwurf des Koalitionsvertrages

Zu einer Reihe von aktuellen und Zukunftsthemen, die speziell die Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt betreffen, listet der jetzige Koalitionsvertrag detailliertere Maßnahmen auf. Diese wollen CDU, SPD und FDP in der neuen Legislaturperiode angehen bzw. umsetzen. Nachfolgend sind diese zu einzelnen agraren Themenbereichen stichpunktartig aufgeführt.

Afrikanische Schweinepest

Überprüfung und zielorientierte Anpassung der Maßnahmen zur Prävention unter enger Zusammenarbeit mit Landkreisen, kreisfreien Städten und Fachverbänden.

Agrarstruktur und Eigentum

Erhalt stabiler land- und forstwirtschaftlicher Strukturen, transparenter Eigentumsverhältnisse und einer ausgewogenen Verteilung von Eigentum; erneute Aufnahme und zu Ende führen der Diskussion über ein Agrarstrukturgesetz des Landes; Ziel: unter Einbezug der Fachverbände und im offenen Dialog mit den Betroffenen Transparenz auf den Bodenmärkten erhöhen und Spekulationen entgegenwirken.

Agrarverwaltung

Personelle Ausstattung der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten so, dass sie bestehenden und neuen Herausforderungen gewachsen sind; Stärken ihrer Verankerung im ländlichen Raum sowie der Möglichkeiten ihrer Vernetzung und des digitalen Arbeitens.

Perspektiven für Junglandwirte

Aus- und Fortbildung, Existenzgründung

Profilbildung an den Hochschulen prioritär der Nachfrage aus der Wirtschaft anpassen; Erweitern der Kooperationen zwischen Fachhochschulen, Universitäten und Forschungsinstituten im Land sowie Ausbau der Zusammenarbeit mit Hochschulen anderer Bundesländer; Sicherstellen der Lehre in den Agrarstudiengängen in all ihren Bereichen – nachhaltig und finanziell; Überführung des Ausbildungsschwerpunktes ökologischer Landbau an den Standort Haldensleben samt dessen umfassendere Gestaltung; Weiterentwicklung des bestehenden Agrarinvestitionsförderungsprogramms und der „Existenzgründungsbeihilfe“, um Junglandwirten verbesserte Startchancen zu eröffnen.

Digitalisierung

Zügiger Ausbau der Netzinfrastruktur gerade auch für die Landwirtschaft sowie Förderung smarter Lösungen für die Agrarwirtschaft.

Düngung

Sachgerechte Weiterentwicklung der Düngeverordnung im Sinne einer Binnendifferenzierung; Entwicklung eines repräsentativen Belastungsnetzwerkes zur Bereitstellung aussagekräftiger Daten für landwirtschaftliche Gebiete; Anstreben einer praxistauglichen Düngebedarfsermittlung.

Forschung und Züchtung

Neubewertung der Chancen und Risiken neuer Züchtungsmethoden für den Erhalt von Ertrag und Qualität landwirtschaftlicher Kulturen; Auflage eines Förderprogramms für fünf Modellregionen im Land zur Entwicklung von Anpassungsstrategien für die Landwirtschaft an Klimawandel und Wetterextreme mit jeweils einem regionalen Schwerpunkt (Gewässer- und Insektenschutz, Bewässerung, Biodiversität, klimaresiliente Pflanzen oder Anbau von Sonderkulturen sowie Regionalvermarktung und Wirtschaftskreisläufe).

Ländlicher Raum

Konsequente Verankerung des Verfassungsauftrages zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im neuen Landesentwicklungsplan und dessen Erhebung zu einem echten Masterplan für den ländlichen Raum; Stärkung der zentralen Orte, insbesondere der Grundzentren.

Regionalität und regionale Wertschöpfung

Besondere Förderung der regionalen Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte; marktgerechte Förderung von konventionellem und ökologischem Landbau sowie Nebenerwerbslandwirtschaft; Vertrauens- und Bestandsschutz für Ökolandbau.

Nutztierhaltung im Koalitionsvertrag

Tierhaltung und Tierwohl

Nutztierhaltung gehört elementar zur Landwirtschaft; Akzeptanz von Nutztierställen ist wichtigste Voraussetzung für Ausbau der flächengebundenen, standortgerechten und am Tierwohl orientierten Veredlungswirtschaft; Unterstützung der Einführung eines verbindlichen nationalen Tierwohlkennzeichens als auch der Vorschläge der Borchert-Kommission.

Tier- und Verbraucherschutz

Zusammenführung der Bereiche Tierseuchenbekämpfung/Tierschutz, Futtermittelüberwachung mit dem gesundheitlichen Verbraucherschutz im für Landwirtschaft zuständigen Ministerium; Einsatz für den Aufbau regionaler Schlacht- und Verarbeitungsstätten zum Verkürzen der Dauer von Tiertransporten und zur Stärkung von Regionalbewusstsein.

Tierseuchenprävention

Wiedereinführung des Landeszuschusses für die Tierkörperbeseitigung auf dem Niveau von 2018 auf Basis neuer gesetzlicher Regelungen.

Umwelt-, Natur- und Artenschutz in der Landwirtschaft

Ermöglichung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) auch durch gemeinsam getragene Kooperativen auf regionaler Ebene; Überführung des Pilotprojektes „Kooperativer Naturschutz in der Landwirtschaft“ in den Regelbetrieb; Einsatz des Landes bei Erarbeitung des nationalen Strategieplanes der GAP dafür, für dieses Kooperationsmodell passende Eco-Schemes zu etablieren; Biodiversität in der Agrarlandschaft durch Anlegen von Biotopverbünden, Bejagungsschneisen und vernetzten Lebensräumen weiter fördern; Gewässerrandstreifenprogramm als Beitrag zur ökologischen Qualität an Fließgewässern; Sicherstellung der Bewirtschaftung von Flächen unter Naturschutzauflagen durch Natura 2000 sowie des Inkrafttretens des Insektenschutzgesetzes und auskömmliche finanzielle Ausgestaltung der praktischen Umsetzung der Maßnahmen.

Versuchswesen

Stärkung des Tierwohlkompetenzzentrums in Iden mit seiner hohen überregionalen Bedeutung für die überbetriebliche Ausbildung, u. a. durch Errichtung neuer Stallanlagen und Setzen neuer Prioritäten; stärkere, anwendungsorientierte Vernetzung der Einrichtungen für das landwirtschaftliche Versuchs- und Forschungswesen mit Anstalten und Institutionen der landwirtschaftlichen Spitzenforschung und deren den Fördermöglichkeiten des AFP entsprechender Ausbau.

Wasserhaushalt

Erarbeitung einer Landesstrategie zum Wassermanagement; Erstellen einer Grundwassersicherungsstrategie.

Weitere Nachrichten aus den Bundesländern