Sachsen-Anhalt

Landurlaub: Programm fördert ländlichen Tourismus

Anbietern von Landurlaub bietet das Land Sachsen-Anhalt jetzt eine investive Förderung an. (c) Imago / Chromorange
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Mit einem Förderprogramm unterstützt Sachsen-Anhalt Investitionen in den Landurlaub. Von der Projektförderung können Gemeinden, Vereine und Private profitieren. Antragsschluss ist am 3. Mai.

Von Detlef Finger

Mit einem Förderprogramm für Landurlaub will Sachsen-Anhalt den ländlichen Tourismus ankurbeln und stärken. Das Landwirtschaftsministerium bezuschusst hierzu Investitionen in den Urlaub auf dem Lande. Diese Projektförderung unterstützt Vorhaben, mit denen touristische Entwicklungspotenziale erschlossen werden. Die Zuwendungen werden übrigens als Anteilsfinanzierung gewährt und zwar in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Zu den förderbaren Vorhaben gehören einerseits der Neu-, Um- und Ausbau von touristischen Dienstleistungseinrichtungen. Das können zum Beispiel Beherbergungseinrichtungen sein, aber auch Museen, Bootsanleger oder etwa Spielscheunen. Förderfähig sind darüber hinaus Informationszentren, Natur- und Lehrpfade, Rastplätze und Hinweistafeln.

Zuschussfähig ist des Weiteren der Ausbau der Barrierefreiheit in der touristischen Infrastruktur, außerdem die Ausschilderung von Tourismusstätten auf der Grundlage des touristischen Leitsystems in Sachsen-Anhalt oder regional etablierter Ausschilderungssysteme.

Projektförderung für Landurlaub

Antragsberechtigt im Förderprogramm Landurlaub sind laut dem Magdeburger Agrarressort unter anderem Gemeinden und Gemeindeverbände, Teilnehmergemeinschaften, anerkannte Glaubens- und Religionsgemeinschaften sowie gemeinnützige juristische Personen, zum Beispiel Vereine.

Antragsteller können aber auch Private sein als natürliche Personen und Personengesellschaften sowie nicht zuvor genannte juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Rechts.

Die Bemessungsgrundlage für die staatliche Beteiligung aus EU- und nationalen Mitteln beträgt zum Beispiel bei Gemeinden und Gemeindeverbänden 100 Prozent der förderfähigen öffentlichen Ausgaben. Die Begünstigten erbringen im Regelfall 35 Prozent der förderfähigen öffentlichen Ausgaben.

Natürliche Personen und Personengesellschaften können eine Zuwendung in Höhe von bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten, maximal jedoch 50.000 Euro.

1,6 Millionen Euro für Landurlaub

Das Budget für das Förderprogramm Landurlaub beträgt dem Ministerium zufolge immerhin 1,6 Millionen Euro. Die Bezuschussung der Projekte erfolgt aus nationalen Mitteln unter finanzieller Beteiligung des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Anträge auf Förderung sind auf jeden Fall bis spätestens 3. Mai 2021 einzureichen.

Dieser Termin ist eine Ausschlussfrist. Bis dahin vorliegende Anträge werden nachfolgend auf ihre Förderfähigkeit geprüft. Diese ist Voraussetzung, um in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der zu fördernden Anträge einbezogen zu werden.

Sachsen-Anhalts Agrarministerin Claudia Dalbert sagte zum Förderprogramm Landurlaub: „Wenn wir in Tourismusprojekte in unseren Dörfern investieren, sichern wir die nachhaltige Entwicklung auf dem Land.“ Die Grünen-Politikerin hat nach eigenem Bekunden in den vergangenen Jahren im Land sehr viele Menschen mit großartigen Ideen getroffen. Diese Menschen begeistern andere und wollen gemeinsam konkrete Projekte umsetzen.

Ministerin Dalbert ermunterte in diesem Sinne Interessierte, sich am Förderprogramm Landurlaub zu beteiligen. Wer mit einem überzeugenden Projektvorschlag aufwarten könne, sollte einen Antrag einreichen. Zugleich wünschte die Ministerin den Antragstellenden viel Erfolg.

HINTERGRUND ZUR FÖRDERUNG VON LANDURLAUB

Die touristische Infrastruktur für den Urlaub auf dem Lande ist Teil der Maßnahme Dorferneuerung und Dorfentwicklung. Grundlage der staatlichen Unterstützung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt. Diese sogenannte Richtlinie RELE wurde in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 erlassen.

Die notwendigen Antragsunterlagen für das Programm Landurlaub sind im Internet abrufbar. Die Formulare zur Investitionsförderung im ländlichen Raum, speziell für die touristische Infrastruktur (FP 6315), finden sich hier. Das Merkblatt und den Antragsaufruf zum Förderprogramm Landurlaub 2021 lesen Sie hier.