Neue Kennzeichnungspflicht für Schweine in Sachsen-Anhalt
Der Landeskontrollverband Sachsen-Anhalt (LKV) wird künftig im Auftrag des Landes bei der Kennzeichnung der Haltungsform von Nutztieren tätig. Die erste Gruppe von Viehhaltern ist jetzt gefordert.
Das Land Sachsen-Anhalt hat den Landeskontrollverband für Leistungs- und Qualitätsprüfung (LKV) mit einer weiteren hoheitlichen Aufgabe beliehen. Es geht um die Durchführung der Kennzeichnung der Haltungsform der Tiere, von denen Lebensmittel gewonnen werden. Bekanntgegeben wurde die Übertragung der Befugnis an den LKV, diese Aufgabe wahrzunehmen, am 30. September 2024 im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt.
Rechtsgrundlage ist das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG). Es regelt die Anwendung der Kennzeichnung und gibt die Kriterien für die einzelnen Haltungsformen vor. Es werden fünf Haltungsformen unterschieden: Stall (STA), Stall+Platz (STP), Frischluftstall (FRI), Auslauf/Weide (AFW) und Bio (BIO).
Registriernummer mit Angabe zur Haltungsform
Wie der Landeskontrollverband dazu mitteilte, sind zunächst die Mastschweinehalter in Sachsen-Anhalt (Ort der Stallanlage) gefordert. Sie müssen mittels eines zweiseitigen Formulars dem LKV die Haltungsform ihrer Tiere mitteilen. Das Formular ist auf der Homepage des LKV (www.lkv-st.de) abrufbar.
Die Betriebe erhalten vom LKV zeitnah eine 23-stellige Registriernummer, die sich aus Tierart, Haltungsform, Herkunftsland, Bundesland, Behörde, Registriernummer des Standortes nach Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) und zwei zusätzlichen Nummern zusammensetzt. Beispiel: SW STP DE 15 15 222 222 2222 11 (Schwein, Stall+Platz, Deutschland, Sachsen-Anhalt, LKV, ViehVerkV-Reg., +2 Ziffern). Diese Registriernummer ist dem Abnehmer der Mastschweine mitzuteilen, um die Lieferkette zu schließen und die Kennzeichnung des Frischfleisches in der Kühltheke sicherzustellen. Die Registriernummernvergabe ist für den Tierhalter in Sachsen-Anhalt laut dem LKV kostenfrei.
Kennzeichnungspflicht: Pflicht zur Angabe zunächst nur für Frisch-Fleisch
Die Kennzeichnungspflicht gilt demnach zunächst nur für frisches Schweinefleisch, das von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Tieren stammt. Die Einführung der verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung soll für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren sorgen und den Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung erleichtern.
Die Kennzeichnung des Schweinefleischs ist ab sofort möglich. Es wird jedoch noch eine Weile dauern, bis die ersten gekennzeichneten Schweinefleischprodukte in den Kühltheken liegen. Denn das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sieht eine zweijährige Übergangsfrist vor. Spätestens ab September 2025 müssen entsprechend der Kennzeichnungspflicht die Schweinefleischprodukte im Handel allerdings gekennzeichnet sein.
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