Sachsen-Anhalt

Neue Regelungen für die Jagd

Vor allem auf die Reduzierung der Schwarzwildbestände in Sachsen zielt die Erlaubnis der Gemeinschaftsjagd auch unter Corona-Bedingungen. (c) Detlef Finger
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In Sachsen-Anhalt trat kürzlich eine geänderte Verordnung zum Landesjagdgesetz in Kraft. Diese erlaubt es, Nachtzieltechnik bei der Jagd auf Schwarzwild einzusetzen.

Jägerinnen und Jäger in Sachsen-Anhalt dürfen bei der Jagd mit Langwaffen auf Wildschweine jetzt auch Nachtsichtgeräte als Vor- und Aufsatz verwenden. Das Land hob die jagdrechtlichen Verbote zum Einsatz von Nachtzieltechnik auf Schwarzwild auf. Es folgte damit einem bundesweiten Trend, hier bestimmte technische Hilfsmittel zu erlauben. Das Waffenrecht beschränkt allerdings diese Lockerungen. Waffenrechtlich legal sind gemäß Bundesgesetz etwa Wärmebildgeräte und Restlichtverstärker. Weiterhin verboten bleiben demgegenüber Spiegel, künstliche Lichtquellen und Infrarotstrahler.


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Rechtliche Grundlage hierfür ist die Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt. Diese trat bereits mit Wirkung vom 3. Mai 2020 in Kraft. Der Landesjagdverband setzte sich zuletzt gezielt dafür ein, dass ein Einsatz solcher spezieller Technik bei der Jagd auf Schwarzwild möglich wird. Vorausgegangen war dem ein entsprechender Beschluss des Landesjägertages im Vorjahr.

Änderungen bei Jagd auf Nilgans und Fuchs

Auch die als invasive Art eingestufte Nilgans kann nun bejagt werden. (c) Detlef Finger

Mit der geänderten Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz wurde ferner eine Jagdzeit für die Nilgans festgelegt. Die Art ist als invasiv eingestuft und gehört nunmehr zum jagdbaren Wild. Die Jagdzeit für adulte Tiere wurde mit Ausnahme der Brutzeit vom 16. Juli bis zum 28. Februar festgelegt. Junggänse können ganzjährig bejagt werden.

Die neue Verordnung regelt außerdem die Jagdzeiten für Füchse neu. Der auch für Füchse geltende Elterntierschutz gemäß Bundesjagdgesetz, der sich bisher auf weibliche Tiere beschränkte, wird ausgeweitet. Eingeführt wurde eine Schonzeit von März bis Ende Juli für adulte Füchse. Damit wird neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung getragen. Denen zufolge ist auch der Fuchsrüde aktiv an der Aufzucht des Nachwuchses beteiligt. Dies insbesondere durch Nahrungsbeschaffung für die Fähe. Sachsen-Anhalt passt sich damit den Regelungen der Mehrzahl der anderen Bundesländer an.

Jagdzeit für Türkentaube aufgehoben

Aufgehoben wurde darüber hinaus die Jagdzeit für die Türkentaube, um eine Erholung des Bestandes zu ermöglichen. Jagdlich ist diese Taubenart in Sachsen-Anhalt aber ohnehin unbedeutend. Die Strecke im Jagdjahr 2018/19 hierzulande belief sich laut Landesjagdverband lediglich auf 47 Stück.

Die entsprechenden Neuregelungen sind in einer Sammlung der jagdrechtlichen Bestimmungen für Sachsen-Anhalt enthalten. Die Broschüre enthält zudem eine Aufstellung der aktuell geltenden Jagd- und Schonzeiten für Sachsen-Anhalt.