Notbetreuung in der Corona-Krise – Landwirtschaft bleibt arbeitsfähig
Die Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt gehört zur kritischen Infrastruktur – und daher haben Landwirte Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kinder. Das hat die Staatskanzlei in Magdeburg heute klargestellt.
Die sachsen-anhaltische Landesregierung hat heute Nachmittag in einer Presseinformation der Staatskanzlei klargestellt, dass auch die Landwirtschaft zur kritischen Infrastruktur gehört. Eltern, die in der Landwirtschaft arbeiteten, könnten ihre Kinder somit in die Notbetreuung geben, sofern sie keine andere Möglichkeit der Betreuung haben. „Es ist für unsere landwirtschaftlichen Betriebe extrem wichtig, dass sie arbeitsfähig bleiben. Die Milchkühe müssen versorgt und die Äcker bestellt werden. Deshalb sollen Eltern, die in der Landwirtschaft tätig sind, unbedingt weiter zur Arbeit gehen können“, bekräftigte Landeslandwirtschaftsministerin Claudia Dalbert die Entscheidung.
In Sachsen-Anhalt sind Kindertagesstätten und Schulen seit gestern bis einschließlich Ostermontag (13. April) geschlossen. Eine Notbetreuung ist gesichert. Das Gesundheitsministerium hatte in einer mit dem Bildungsressort abgestimmten Weisung an Landräte und Oberbürgermeister dazu am Wochenende konkrete Vorgaben festgelegt. Danach kann ab Mittwoch (18. März) eine Notbetreuung nur noch für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr in Anspruch genommen werden, „wenn beide Erziehungsberechtigten oder der Alleinerziehende zur Gruppe der unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehören und sich eine Betreuung anders nicht organisieren lässt“.
Zentrale Funktion bei der Daseinsvorsorge?
Zu den dazu aufgeführten Bereichen mit zentraler Funktion für die Daseinsvorsorge und das öffentliche Leben gehörten laut dem Erlass des Gesundheitsministeriums vom Montag u. a. Einrichtungen zur Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, nicht aber die landwirtschaftliche Urproduktion. Dies hat die Landesregierung heute mit ihrer Erklärung geändert.
Corona-Krise: Kinderbetreuung – aber nicht für alle
Polizisten, Ärzte, Krankenschwestern – sie haben in Notsituationen wie aktuell mit dem Coronavirus Anspruch auf Betreuung ihrer Kinder. Auch für Landwirte gilt das – jedoch nicht in allen Bundesländern. mehr
Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln ist auch in der jetzigen Corona-Krise gesichert. „Es sind genügend Lebensmittel da“, versicherte die Landwirtschaftsministerin. Die Versorgungslage werde ständig und sehr aufmerksam beobachtet, um gegebenenfalls im richtigen Moment und mit den adäquaten Mitteln zu reagieren. Der Lebensmittelhandel reagiere auf die gestiegene Nachfrage und habe sein Lieferregime dementsprechend angepasst. „Das Anlegen von Lebensmittelvorräten über die empfohlenen Mengen hinaus ist nicht notwendig und belastet die Lebensmittelbranche unnötig. Es sollen auch keine Lebensmittel verschwendet werden“, appellierte Agrarministerin Dalbert an die Bevölkerung.
Aktuelle Informationen und Hinweise zum Thema „Corona“ finden Sie im Landesportal unter https://lsaurl.de/CoronaVirus