Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt: Geflügelpest in Putenbetrieb amtlich bestätigt

Kräfte des Technischen Hilfswerkes halfen bei der Räumung des Tiebestandes (c) Detlef Finger
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Das Friedrich-Loeffler-Institut hat den Ausbruch der Aviären Influenza in einem Putenbetrieb mit 20.000 Tieren in Wieglitz attestiert. Der Landkreis Börde hat Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung eingeleitet.

Von Detlef Finger

In Wieglitz, einem Ortsteil der Gemeinde Bülstringen im Bördekreis, war am Sonntag der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest festgestellt worden. Dies hätten Beprobungen im Rahmen einer routinemäßigen Handelsuntersuchung aufgrund einer augenscheinlich erhöhten Sterblichkeit in einem Bestand von Mastputen ergeben, teilte der Landkreis am Dienstag mit. Am Montagabend hatte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) diesen Sachverhalt auch amtlich bestätigt. Daraufhin ordnete die Veterinärbehörde des Landkreis Börde die Bestandstötung, wie es die Rechtsvorschriften der Tierseuchenbekämpfung vorsehen, amtlich an.

Geflügelpest trifft Bestand mit 20.000 Puten

Die Tötung des Tierbestandes wurde am Montag und Dienstag durchgeführt. Er umfasste zum Zeitpunkt der Feststellung des Ausbruchs der Geflügelpest etwa 20.000 Puten. Die seuchenrechtlich geordnete Entsorgung der getöteten Tiere erfolgt durch die im Land Sachsen-Anhalt als entsorgungspflichtiges Unternehmen bestimmte Fachfirma. Nach der am Sonntag erfolgten umgehenden Einrichtung einer Überwachungszone erließ der Landkreis Börde am Dienstagnachmittag eine tierschutzrechtliche Allgemeinverfügung.

Geflügelpest Schutzausrüstung
Schutzausrüstung (c) Detlef Finger

Geflügelpest: Sperrbezirk eingerichtet

Mit dieser wird ein Sperrbezirk mit einem Radius von 3 Kilometern festgelegt. Im Sperrbezirk liegen die Ortschaften Ellersell, Wieglitz und Uthmöden. Die Verhaltensregeln im Sperrbezirk bestimmt §21 der Geflügelpestverordnung Sachsen-Anhalt. Um den Sperrbezirk wird ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 10 Kilometern festgelegt, für den Verhaltensregeln laut §27 Geflügelpestverordnung gelten.

Weiteres Beobachtungsgebiet

Im Beobachtungsgebiet liegen folgende Ortschaften:

  • Stadt Haldensleben: Bodendorf, Gut Detzel, Hütten, Lübberitz, Satuelle, Stadt Haldensleben, Süplingen
  • Stadt Oebisfelde-Weferlingen: Keindorf; Gemeinde Westheide: Born; Gemeinde Bülstringen: Bülstringen mit Siedlung „Schwarzer Pfuhl“;
  • Gemeinde Calvörde: Berenbrock, Calvörde, Dorst, Elsebeck, Grauingen, Klüden, Lössewitz, Mannhausen, Velsdorf, Wegenstedt, Zobbenitz;
  • Gemeinde Flechtingen: Böddensell, Flechtingen, Flechtingen Bahnhof, Hasselburg, Hilgesdorf, Lemsell.

Geflügelpest: Schutzmaßnahmen angeordnet

Das Gebiet um den Seuchenbestand „Ellersell, Wieglitz und Uthmöden“ wurde seit Sonntag bis zum Erlass der Allgemeinverfügung durch das Veterinäramt des Landkreises Börde amtlich überwacht. Amtsleiter Dr. Hans-Joachim Krohm betonte, dass „umgehend alle Geflügelhalter im Umkreis (Überwachungszone) schriftlich angewiesen wurden, Schutzmaßnahmen zu realisieren. Jeder Verdacht der Erkrankung auf Geflügelpest muss umgehend dem Veterinäramt gemeldet werden.“

Alle eingeleiteten Maßnahmen zielten darauf ab, die mögliche Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern. „Die Gefahr von tiergesundheitlichen wie auch von wirtschaftlichen Folgen muss unterbunden werden“, sagte Amtsleiter Krohm. Die angeordneten Maßnahmen dauern bis zur Aufhebung der tierschutzrechtlichen Allgemeinverfügung an.