Steht eine Feldmausplage bevor?
In diesem Frühjahr ist in Sachsen-Anhalt eine Massenvermehrung von Feldmäusen in den Ackerkulturen nicht ausgeschlossen. Hinzu kommt: Die Landwirte haben nur eingeschränkte Bekämpfungsmöglichkeiten.
Von Detlef Finger
In Sachsen-Anhalt könnte es in diesem Frühjahr in den Hauptbefallsgebieten nach Jahren wieder zu einer Massenvermehrung von Feldmäusen kommen. Die Monitoringergebnisse ließen ein erhöhtes Risiko für das Zustandekommen einer sogenannten Gradation erkennen. Das erklärte Christian Wolff vom Dezernat Pflanzenschutz der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) Sachsen-Anhalt auf einem Fachseminar in Bernburg-Strenzfeld.
Feldmaus-Prognose kommt im April
Wolff verwies dabei auf die Feldmaus-Prognose des Julius Kühn-Instituts (JKI). Laut dem Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen habe im vergangenen Herbst ein geringes Risiko für eine Gradation in einjährigen Kulturen wie Wintergetreide und Winterraps bestanden. Hingegen habe es ein hohes Risiko in mehrjährigen Kulturen wie Feldfutter gegeben. Stärkere Aktivitäten seien außerdem in den Refugien der Nager, etwa an Schlagrändern, zu verzeichnen gewesen. Eine dramatische Situation auf dem Grünland vermelde aktuell das Land Niedersachsen . In Sachsen-Anhalt gebe es momentan vereinzelte Hinweise auf eine Zunahme der Mäusepopulation, etwa auf Winterrapsflächen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Die Frühjahrsprognose des JKI zu den Feldmäusen ist nach den Worten von Wolff voraussichtlich im April 2020 zu erwarten.
Auf Hamster und Haselmaus achten
Zur Bekämpfung von Feldmäusen mittels Rodentiziden erklärte Wolff, diese sei durch vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) geänderte Anwendungsbestimmungen (AWB) für Zinkphosphid-Präparate eingeschränkt. In Vorkommensgebieten von Feldhamster und Haselmaus, deren Festsetzung durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt erfolge, sei eine Anwendung zumindest im Zeitraum 1. November bis Ende Februar zulässig (NT820-1, NT 820-2). Ausnahmen gebe es außerdem für Nicht-Habitate dieser Arten. Bei einem Hamsterfund werde eine Schutzzone um den Fundort von 10 mal 10 km (100 km2) ausgewiesen.
Keine Feldmaus-Köder in Natura-Gebieten
Zur Auslegung von Anwendungsbestimmungen sagte Wolff, für das Landesamt für Umweltschutz verbiete sich gemäß NT802-1 eine Anwendung in Natura 2000-Gebieten. Außerdem sei ein Mindestabstand von 3 km zu diesen Gebieten einzuhalten. Im Falle von nachgewiesenen Rastplätzen von Zugvögeln (NT803-1) sei zu empfehlen, vor einer Anwendung bei der Unteren Naturschutzbehörde anzufragen und deren Auskunft zu dokumentieren. Angeschnittene Feldblöcke seien solchen Gebieten als Ganzes zuzuordnen.
Feldmaus-Pflug bleibt verboten
Verboten bleibe der Einsatz der Mäuseköderlegemaschine Wumaki. Das BVL sehe die AWB NT664 (verdeckte Ausbringung) hier nicht gegeben. Es gebe allerdings Gespräche hierzu. Es wérde empfohlen, das Feldmausauftreten auf den Schlägen und in den Refugien kontinuierlich zu beobachten und vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen (Sitzkrücken für Greifvögel, Pflugfurche an Schlagrändern), um ein Einwandern der Mäuse in die Kulturen zu verhindern. Bei einem Befall gebe es nur noch wenige Handlungsoptionen.