Agrarantrag: Hinweise zu Agrarumweltmaßnahmen

Montage (c) Sabine Rübensaat
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Das Antragsverfahren zur Agrarförderung beginnt Ende März, doch aufgrund des Coronavirus müssen die Infoveranstaltungen der Ämter ausfallen. Die Hinweise für Betriebe gibt es deshalb hier.

Von Detlef Finger

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt (MULE) hat der Bauernzeitung Hinweise zum Antragsverfahren Agrarförderung 2020 für die markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung (MSL), freiwillige Naturschutzleistungen (FNL), den ökologischen Landbau, die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) sowie den Natura 2000-Ausgleich übermittelt und um Veröffentlichung gebeten. Hintergrund sind die aufgrund der Gefahr durch das Coronavirus landesweit abgesagten Informationsveranstaltungen der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) für Landwirte.


Agrarantrag: MSL-Fördermaßnahmen

(c) Sabine Rübensaat

Im Antragsverfahren 2020 können danach Neu- und Erweiterungsanträge für folgende MSL-Förderprogramme gestellt werden:

a) Ökolandbau: Für Anträge auf Förderung gelten wie im Vorjahr Auswahlkriterien (Tabellen am Ende des Textes). Sollten die Mittel innerhalb einer Kategorie nicht ausreichen, so werden nur die vorangegangenen Kategorien bewilligt und die betroffene Kategorie insgesamt abgelehnt.

b) MSL-Strukturelemente: mehrjährige Blühstreifen/-flächen,

c) extensive Obstbestände: Anträge auf einjährige Verlängerungen bestehender Verpflichtungen, die zum 31.12.2020 auslaufen, sind möglich für:

  • die MSL-Maßnahmen zur extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünland: mit Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngung (MS 70), mit Schonflächen (MS 71), mit Absenkung der Beweidungsdichte (MS 72) sowie mit Beweidung durch Schafe und/oder Ziegen (MS 73);
  • die FNL-Maßnahmen auf Dauergrünland: Mahd bis 15.6./Zweitnutzung nach 1.9. (FN 10), Erstmahd nach dem 15.7. (FN 11), Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen (FN 12), Beweidung mit Rindern (FN 13) sowie Beweidung mit Schafen und Ziegen in Hütehaltung (FN 15).

Die einjährige Verlängerung bestehender MSL- bzw. FNL-Verpflichtungen beginnt am 1.1.2021. Bei Verlängerungen von MSL/FNL sind Flächenabgänge möglich, neu hinzukommende Flächen können jedoch nicht in die Bewilligung aufgenommen werden.


Ausgleichszulage, Natura 2000-Ausgleich

(c) Sabine Rübensaat

Neuanträge können für die Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (Bezugszeitraum 1.1. bis 31.12.2020) gestellt werden. Zum Natura 2000-Ausgleich Landwirtschaft (Bezugszeitraum 1.1. bis 31.12.2020) heißt es: Das Antragsverfahren zum Natura 2000-Ausgleich wurde umgestellt und erheblich vereinfacht.

Ab diesem Jahr ist nur noch ein „Antrag auf Gewährung einer Ausgleichszahlung für Natura 2000 Landwirtschaft“ mit den ergänzenden Unterlagen (u. a. Formblatt für Bewirtschaftungsbeschränkungen) notwendig, jedoch nicht mehr die Abgabe eines (zusätzlichen) Auszahlungsantrages. Dieser Antrag ist bis spätestens 15.5.2020 mit dem von der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) bestätigten Formblatt beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) einzureichen. Eine Fristüberschreitung hat Sanktionen bis zur Ablehnung des Antrages zur Folge.

Zu beachten sind bei allen Förderprogrammen im Rahmen des Antragsverfahren zur Agrarförderung (Agrarantrag) die Hinweise im Internet im ELAISA-Portal des Landes Sachsen-Anhalt (www.elaisa.sachsen-anhalt.de), insbesondere die jeweiligen Merkblätter.


Agrarantrag: Termine und Fristen

(c) Sabine Rübensaat

Bis 15. April 2020: Information des Antragstellers an zuständige UNB, dass das „Formblatt für Bewirtschaftungsbeschränkungen 2020“ (Natura 2000-Ausgleich) im elektronischen Antrag zum Bearbeiten zur Verfügung steht.

Bis 5. Mai 2020: Information der UNB an den Antragsteller, dass die Bearbeitung des Formblattes für Bewirtschaftungsbeschränkungen 2020 abgeschlossen ist.

Bis 15. Mai 2020: MSL, Ökolandbau, FNL, Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, Natura 2000-Ausgleich: Einreichen der vollständigen Antragsunterlagen im zuständigen ALFF.

Bis 30. Juni 2020: Information der UNB an den Antragsteller, dass die Bearbeitung des Formblattes für Verpflichtungen 2020 (für FNL) abgeschlossen ist.

Bis 15. Juli 2020: Einreichen des Formblattes für Verpflichtungen (für FNL) im zuständigen ALFF.

Frühestens ab 1.1., spätestens bis 15.1.2021: Einreichen des Nachweisblattes zu den Durchschnittstierbeständen (bei Inanspruchnahme des höheren Natura 2000-Ausgleichs) sowie der Erklärung über die Einhaltung der Verpflichtungen.

Bis 15. Febr. 2021: Einreichen der Erklärung der Kontrollstelle zum Vollzug der Kontrolle gemäß VO (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit den Durchführungsbestimmungen nach VO (EG) Nr. 889/2008. Die Erklärung darf erst nach Ablauf des Verpflichtungsjahres, d. h. frühestens mit Datum 1.1.2021, von der Kontrollstelle ausgestellt worden sein.


Agrarantrag: Auswahlkriterien für Ökoförderung

BewilligungskategorieAuswahlkriterien 2020 Bewilligungsreihenfolge
1 Neuanträge von Betrieben, die im Jahr 2019 aufgrund der Anwendung der Auswahlkriterien keine Bewilligung erhalten konnten, dennoch bereits auf Ökolandbau umstellten und einen gültigen Kontrollvertrag (gültig am 1.1.2020) vorlegen  Es werden alle Anträge der Kategorie 1 bewilligt. Stehen darüber hinaus Mittel zur Verfügung, folgt 2.
2 Neuanträge nach auslaufenden fünfjährigen Verpflichtungen Es werden alle Anträge der Kategorie 2 bewilligt. Stehen darüber hinaus Mittel zur Verfügung, folgt 3.
3 Neuanträge von Junglandwirten (Zuwendungsempfänger der Förderung nach der Richtlinie Junglandwirteförderung) Es werden alle Anträge der Kategorie 3 bewilligt. Stehen darüber hinaus Mittel zur Verfügung, folgt 4.
4 Neuanträge von Betrieben mit einem Anteil von mind. 70 % Dauerkultur- bzw. Gemüsefläche im Betrieb Es werden alle Anträge der Kategorie 4 bewilligt. Stehen darüber hinaus Mittel zur Verfügung, folgt 5.
5 Neuanträge von tierhaltenden Betrieben mit einem Tierbestand von 0,5 bis 2,0 GVE/ha (Schweine*, Geflügel*) *) mindestens 15 Eltern- oder Masttiere bzw. 30 Stück Geflügel  
5a Anträge von Junglandwirten (InVeKoS 2019) Es werden alle Anträge der Kategorie 5a bewilligt. Stehen darüber hinaus Mittel zur Verfügung folgt 5b.
5b Übrige Anträge Es werden alle Anträge der Kategorie 5b bewilligt. Stehen darüber hinaus Mittel zur Verfügung, folgt 6.
Bewilligungskategorie Auswahlkriterien 2020 Bewilligungsreihenfolge
6 Neuanträge von tierhaltenden Betrieben mit einem Tierbestand von 0,5 bis 2,0 GVE/ha (Schafe*, Ziegen*) *) mindestens 15 Eltern- oder Masttiere    
6a Anträge von Junglandwirten
(InVeKoS 2019)
Es werden alle Anträge der Kategorie 6a bewilligt. Stehen darüber hinaus Mittel zur Verfügung, folgt 6b.
6b Übrige Anträge Es werden alle Anträge der Kategorie 6b bewilligt. Stehen darüber hinaus Mittel zur Verfügung, folgt 7.
7 Erweiterungsanträge bereits bestehender Verpflichtungen
bis 20 % (bis maximal 60 ha) Erweiterungsfläche je Betrieb
 
7a Anträge von Junglandwirten
(InVeKoS 2019)
Es werden alle Anträge der Kategorie 7a bewilligt. Stehen darüber hinaus Mittel zur Verfügung, folgt 7b.
7b Übrige Anträge Es werden alle Anträge der Kategorie 7b bewilligt. Stehen darüber hinaus Mittel zur Verfügung, folgt 8.
8 Ersetzungsanträge (über 20 % Flächenzuwachs) für Betriebe mit einer bewilligten Flächengröße bis 25 ha** **) Erweiterungsanträge über 20 % der Fläche führen zu einer „Ersetzung“, d. h. es beginnt ein neuer fünfjähriger Verpflichtungszeitraum für alle Flächen. Aufgrund der auslaufenden Förderperiode und nur beschränkt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können Ersetzungen nur für Betriebe bis zu einer Größe von 25 ha (bewilligte Flächengröße) in der Kategorie 5 zugelassen werden.
 
Bewilligungskategorie Auswahlkriterien 2020 Bewilligungsreihenfolge
8a Anträge von Junglandwirten
(InVeKoS 2019)
Es werden alle Anträge der Kategorie 8a bewilligt. Stehen darüber hinaus Mittel zur Verfügung, folgt 8b.
8b Übrige Anträge Es werden alle Anträge der Kategorie 8b bewilligt. Stehen darüber hinaus Mittel zur Verfügung, folgt 9.
9 Neuanträge von Betrieben, die im Jahr 2019 einen Förderantrag Ökolandbau gestellt hatten und aufgrund der Anwendung der Auswahlkriterien keine Bewilligung erhalten konnten und den Betrieb noch nicht auf den Ökolandbau umgestellt haben. Es werden alle Anträge der Kategorie 9 bewilligt. Stehen darüber hinaus Mittel zur Verfügung, folgt 10.
10 Neuanträge von tierhaltenden Betrieben mit einem Tierbestand von 0,5 bis 2,0 GVE/ha (Rinder und sonstige Tiere)  
10a Anträge von Junglandwirten
(InVeKoS 2019)
Es werden alle Anträge der Kategorie 10a bewilligt. Stehen darüber hinaus Mittel zur Verfügung, folgt 10b.
10b Übrige Anträge Es werden alle Anträge der Kategorie 10b bewilligt. Stehen darüber hinaus Mittel zur Verfügung, folgt 11.
11 Neuanträge mit einer Flächengröße von mind. 25 v. H. der Betriebsfläche in der Kulisse mit Flächen über 80 Bodenpunkte Kulisse siehe nachstehende Grafik
11a Anträge von Junglandwirten
(InVeKoS 2019)
Es werden alle Anträge der Kategorie 11a bewilligt. Stehen darüber hinaus Mittel zur Verfügung, folgt 11b.
11b Übrige Anträge Es werden alle Anträge der Kategorie 11b bewilligt. Stehen darüber hinaus Mittel zur Verfügung, folgt 12.
12 Alle übrigen Anträge