Monitoring-Bericht

Wölfe in Deutschland: Mehr Tiere, weniger Risse

Für 27 Wolfsrudel, die in Sachsen-Anhalt ansässig sind, ist mittlerweile ein amtlicher Nachweis erbracht. (c) Sabine Rübensaat
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Der für die Jahre 2022/2023 vorliegende Monitoring-Bericht von Umweltministerium und Landesamt für Umweltschutz in Sachsen-Anhalt weist landesweit schon deutlich über 200 Wölfe aus.

Von Detlef Finger

Die Wolfspopulation in Sachsen-Anhalt nimmt nur noch moderat zu, die Zahl der (gemeldeten) Nutztierrisse geht zurück. Das sind zwei Kernaussagen des Wolfsmonitoringberichts 2022/2023 des Landesamtes für Umweltschutz (LAU), den Umweltminister Armin Willingmann (SPD) am vorigen Montag in Magdeburg gemeinsam mit LAU-Präsidentin Dr. Sandra Hagel vorstellte.

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Wölfe in Sachsen-Anhalt

Im Berichtszeitraum – zwischen Mai 2022 und April 2023 – ist die Zahl der hierzulande in insgesamt 35 Territorien lebenden Wölfe demnach um 14 auf 201 gestiegen. Hinzu kämen weitere 36 Wölfe (+ 21), die sich in sieben grenzübergreifenden Territorien bewegen. Die Zahl der im Land lebenden Wolfsrudel habe von 24 auf 27 zugenommen, die Zahl der Wolfspaare von vier auf fünf und die der Einzeltiere um eins auf drei Individuen.

Daneben gebe es vier sogenannte Suchräume mit Hinweisen, aber ohne klaren Wolfsnachweis in Mansfeld-Südharz, dem Harz, der nordwestlichen Altmark und dem Vienauer Werder. Die Anzahl der erfolgreich aufgezogenen Welpen pro Rudel (älter als ein Jahr) stagnierte im zurückliegenden Jahr bei 3,5 und liege seit 2014/2015 unter vier.

Trotz moderaten Populationswachstums seien die Übergriffe auf Nutztiere um rund 21 % auf 59 zurückgegangen. Im Vorjahreszeitraum seien 75 Übergriffe registriert worden, rechnete Hagel vor.

Wolfsrisse: Statistik im Internet

Die Rissstatistik des Wolfkompetenzzentrums Iden (WZI) — im Internet unter kurzelinks.de/Wolf-Risse-ST – weist für das Kalenderjahr 2021 70 Übergriffe aus, 2022 waren es 65 und 2023 bislang 52. Rückläufig ist Hagel zufolge auch die Zahl getöteter Tiere, diese habe um 40 % auf 176 abgenommen. Im Vorjahreszeitraum seien bei 294 getöteten Nutztieren Wölfe als Verursacher nachgewiesen worden oder nicht auszuschließen gewesen. Die Anzahl durch Wölfe getöteter Nutztiere sei damit auf den niedrigsten Wert seit 2018 gesunken.

Die WZI-Rissstatistik, die ausschließlich von Weidetierhaltern gemeldete Vorfälle erfasst, weist für das Jahr 2021 217 getötete Nutztiere aus, für 2022 250 und für 2023 vorläufig 180 – überwiegend Schafe, aber auch Gatterwild, Ziegen und Rinder (Kälber) sowie vereinzelt Pferde (Fohlen) und Alpakas. Die meisten Wolfsübergriffe auf Nutzvieh gab es zuletzt in den Kreisen Jerichower Land (13), Salzwedel (12) und Wittenberg (9).

Auf den Hinweis der Bauernzeitung, dass Weidetierhalter nach Angaben ihrer Verbände Risse aus Frust oder Angst vor dem bürokratischen Prozedere teilweise nicht dem WZI melden würden, entgegnete Willingmann, „eine Dunkelziffer hilft uns bei der Betrachtung nicht weiter“. Wichtig seien valide Zahlen, weshalb es wünschenswert sei, dass sämtliche Risse erfasst werden. Die Ergebnisse des Monitorings belegten, so der Minister weiter, „dass ein konfliktarmes Leben mit dem Wolf nicht nur naturschutzfachlich wünschenswert, sondern auch praktisch möglich sein kann“. Offenkundig setzten Nutztierhalter im Lande verstärkt auf Herdenschutzmaßnahmen, die Übergriffe und Risse „in den allermeisten Fällen“ verhindern würden. „Insoweit bleibt wolfsabweisender Herdenschutz das zentrale Mittel der Wahl“, sagte der SPD-Politiker. Unter Verweis auf das für den Herdenschutz zuständige Agrarministerium als Quelle nannte er die Zahl von 84 bewilligten Anträgen mit einer Gesamtfördersumme von 460.000 Euro für 2023.

Beschluss zu Entnahmen

Zugleich gelte: Wölfe mit auffälligem Verhalten müssten zeitnah, rechtssicher und unbürokratisch entnommen werden können, sagte Willingmann. Eine gezielte Bestandsregulierung mittels systematischer Entnahmen halte er „im Lichte der Ergebnisse des Monitoringberichts jedoch für nicht angebracht“. Der Ressortchef verwies in diesem Zusammenhang auf die Umweltministerkonferenz Ende November in Münster. Diese habe sich darauf verständigt, dass Wölfe in Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen schneller und unbürokratischer entnommen werden dürfen. Bereits nach erstmaligem Überwinden des zumutbaren Herdenschutzes und dem Riss von Weidetieren soll künftig die Abschussgenehmigung erteilt werden können. Diese soll für einen Zeitraum von 21 Tagen nach dem Rissereignis gelten und die Entnahme im Umkreis bis zu 1.000 m um die betreffende Weide zulassen. Anders als bisher müsse nicht erst eine DNA-Analyse abgewartet werden.

„Wir sichern damit die Weidetierhaltung vor dem Wolf nachhaltig ab“, betonte der Minister. Zugleich gebe es keine „Generalerlaubnis, Wölfe schlicht zu bejagen“. Das wäre naturschutzfachlich unangemessen und auch mit geltendem Bundes- und EU-Recht nicht zu vereinbaren. Laut Willingmann haben sich die Umweltminister/-innen weiterhin darauf verständigt, die notwendigen Länderverordnungen jetzt zeitnah erarbeiten und möglichst einheitlich gestalten zu wollen.

Appell an Hobbyhalter

„Aus der täglichen Arbeit wissen wir, dass besonders in der Hobbyhaltung der wolfsabweisende Herdenschutz eine große Herausforderung ist“, sagte LAU-Präsidentin Hagel. Die Umsetzung hänge oft von den lokalen Gegebenheiten und Möglichkeiten der Halter ab. Hier sieht Hagel einen besonderen Bedarf an Beratung und Unterstützung durch das WZI und andere Akteure des Herdenschutzes.

Nicht ganz sattelfest zeigten sich auf Nachfrage von Medienvertretern sowohl Willingmann als auch Hagel hinsichtlich der Fördermodalitäten zum Herdenschutz in Sachsen-Anhalt. Agrarminister Sven Schulze (CDU) informierte deshalb am Folgetag in der Landespressekonferenz, dass hierfür im Jahr 2023 insgesamt 1,6 Mio. Euro zur Verfügung stehen und dass es im nächsten Jahr 1,8 Mio. Euro sein werden. Die Förderung erfolge in erster Linie über die Gemeinschaftsaufgabe für Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK). Dadurch könnten auch Technologien zum Aufwickeln der Zäune gefördert werden, ebenso der Schutz vor dem Untergraben der Weidezäune durch den Wolf. Die Fördersätze betrügen weiterhin teils 100 %, zum anderen Teil 80 % aufgrund der Förderregeln.

Der neue Wolfsmonitoring-Bericht sowie vorangegangene Berichte sind online abrufbar unter: kurzelinks.de/Wolf-Monitor-ST

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