Wolfsstudie des BfN

Wölfe oder Weidetiere?

(c) Detlef Finger
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Der Rinderzuchtverband Sachsen-Anhalt äußert scharfe Kritik an der Wolfsstudie des Bundesamtes für Naturschutz. Die uneingeschränkte Ansiedlung des Wolfes sei nicht mit Nutzviehhaltung vereinbar, die Studie werde den existenziellen Problemen der Rinderhalter nicht im Ansatz gerecht.

Die Studie des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) „Habitatmodellierung und Abschätzung der potenziellen Anzahl von Wolfsterritorien in Deutschland“ werde nicht ansatzweise den existenziellen Problemen gerecht, mit welchen sich – ausgelöst durch die Wiederansiedlung des Wolfes – die Rinderhalter hierzulande konfrontiert sehen.

„Insofern lehnen wir den Inhalt dieses Papiers ab“, erklärte jetzt der Rinderzuchtverband Sachsen-Anhalt eG (RSA) in einer Stellungnahme zu der Studie, die sechs Institutionen unter Federführung des BfN und Begleitung durch das Bundesministerium für Umwelt (BMU) verfasst und Anfang Mai veröffentlicht haben.

Seinen Standpunkt erklärt der Verband folgendermaßen: Die in Deutschland lebenden Wölfe gehörten keiner isolierten, neuen Population an, sondern seien Teil der zentraleuropäisch-baltischen Population. Somit sei der Wolf in Europa, wo 20.000 Exemplare vermutet werden, nicht vom Aussterben bedroht.

Mittlerweile würden allein für Deutschland mehr als 1.000 Wölfe, verteilt auf über 70 Rudel – davon elf allein in Sachsen-Anhalt –, ausgewiesen.

Die aktuelle Studie schätze das bundesweite Potenzial auf 700 bis 1.400 Wolfsterritorien. Frühere Studien wiesen 440 Wolfshabitate aus. Allein die Differenz von fast 1.000 Wolfsterritorien wecke bei Befürwortern Erwartungen, die nicht mit dem Ziel, die Weidetierhaltung zu fördern, in Einklang gebracht werden könnten. Dieser, politisch korrekt, formulierte „Zielkonflikt“ sei schon jetzt, im Sommer 2020, nicht lösbar. „Klar ausgedrückt, sind Weidetierhaltung und uneingeschränkte Wolfsansiedlung Gegensätze, die nicht miteinander vereinbar sind!“

Wolfs-Studie: Keine Angaben zur kritischen Populationsgröße

Gerade zu der Zahl der kritischen Populationsgröße bzw. des guten Erhaltungszustandes, also zu jenem Schwellenwert, ab dem der Wolf nicht mehr vom Aussterben bedroht sein soll, würden keine Angaben veröffentlicht. Aber dieser Fakt sei eine wesentliche Voraussetzung für weitere Diskussionen zu diesem Thema und sei mehrfach nachgefragt worden.

Es reiche nicht aus, wenn sich die Verfasser hinter dem Argument versteckten, dass es sich bei den ermittelten Territorien nicht um eine Zielgröße für die bundesweite Bestandsentwicklung handele. „Diese ist nämlich längst überschritten“, betonte der Verband. 

Zu den potenziellen Verbreitungsgebieten der Wölfe zählten weite Teile des RSA-Zuchtgebietes, in dem mit 30.000 Mutterkühen politisch gewollt Landschafts-pflege betrieben und ökologisch Rindfleisch produziert werde. Im Zuchtbuch des Verbandes seien fast 5.000 Herdbuchkühe, verteilt auf 23 Rassen, registriert. „Dieses Veredlungspotenzial, jahrzehntelange Zuchtarbeit und durch Rinder gepflegte Kulturlandschaften sind durch die uneingeschränkte Ansiedlung der Wölfe bedroht.“ 

Wölfe und Weidetiere: Naturschutzgesetz geht „in gewünschte Richtung“

Es sei nicht nachvollziehbar, dass in der Studie die von Bundesrat und Bundestag beschlossene Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes vom Februar dieses Jahres keine Erwähnung findet. Das Gesetz erlaube, dass zukünftig Wölfe gejagt werden dürfen, wenn sie im Verdacht stehen, Nutztiere gerissen zu haben. Es gehe damit „in die gewünschte Richtung“ und erleichtere das Zusammenleben von Weidetieren und Wölfen im Rahmen einer vertretbaren Populationsgröße. 

Es reiche nicht aus, das Thema Wolf nur mit den Begriffen „Prävention“, „Herdenschutz“, „Monitoring“ und „Entschädigung“ zu bearbeiten. „Wir benötigen dringend eine wissenschaftlich begleitete Bestandsregulierung!“

Der Rinderzuchtverband erwarte eine Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt und von den verantwortlichen Behörden zur vorliegenden BfN-Studie. Dabei müssten jüngste Entscheidungen des Bundestages und des Bundesrates berücksichtigt werden.