Sachsen-Anhalt

Wolf: Herdenschutz 2.0 für Weidetierhalter

(c) Detlef Finger
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Sachsen-Anhalt überarbeitet die Förderung zum Herdenschutz vor Wölfen. Dabei werden auch Schulungen für Hobbyhalter zur Pflicht. Doch bei den Herdenschutz-Beratungen gibt es Unklarheiten.

Sachsen-Anhalt regelt die Förderung präventiver Maßnahmen zum Schutz des Weideviehs vor Wölfen neu. Das geht aus dem vom Agrarministerium überarbeiteten Merkblatt zum Antragsverfahren 2020 (Antragsfrist 15. September) hervor, das den Verbänden kurzfristig zur Stellungnahme zugeleitet wurde. Es konkretisiert die Bestimmungen der 2019er-Richtlinie zum Herdenschutz und Schadensausgleich.

Nicht mehr bezuschusst werden soll ab diesem Jahr die Anschaffung zertifizierter Herdenschutzhunde. Diese würden in der Regel als Welpen oder Nachzucht selbst aufgezogen und ausgebildet. Die Förderung war in der Tat nicht angenommen worden, weil sie nur für ausgebildete Hunde greift und es eine dreijährige Zweckbindungsfrist gibt. Diese Hürden waren für die Weidetierhalter offenbar zu hoch.

Ab 2021 Übernahme laufender Ausgaben von Wiedetierhaltern

Stattdessen plant das Land, spätestens ab 2021 die laufenden Betriebsausgaben für zertifizierte Herdenschutzhunde (Futter, Steuer, Versicherung, Impfkosten) und für wolfsabweisende Zäune zu bezuschussen. Hierzu soll eine neue Richtlinie erarbeitet werden. Der Fördertatbestand war im Dezember neu in den GAK-Rahmenplan 2020–2023 aufgenommen worden. Die jährlichen Zuwendungen in ausgewiesenen Wolfs- bzw. Gefährdungsgebieten betragen hiernach je Kilometer Mobilzaun bis 1.230 € bei Schafen und Ziegen bzw. bis 620 € bei Rindern, Pferden und Damwild. Für feststehenden Elektrozaun werden bis 235€/km gewährt, je Herdenschutzhund bis 1.920 €. Die Zuschüsse sind auf höchstens 450 €/ ha beweidete Fläche und Jahr für den Zuwendungsempfänger oder Betrieb begrenzt. Die GAK-Fördermaßnahme ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

Für den Herdenschutz von Schafen, Ziegen und Gehegewild – in definierten Gebieten mit wiederholten Wolfsübergriffen auch von Jungtiere führenden Rindern und Pferden – finanziert das Land weiterhin die Anschaffung mobiler Elektrozäune nebst Zubehör zu 100 % (ohne MwSt.) mit jährlich maximal 30.000 € pro Antragsteller, dies ausschließlich aus Eigenmitteln. Maßgeblich überarbeitet wurde das Merkblatt in Bezug auf den Mindestschutz als Grundlage für die Förderung und für Billigkeitsleistungen zum Schadensausgleich bei Übergriffen von Wölfen auf Weidetiere. Die einzuhaltenden Kriterien werden für die Weidetierarten detailliert vorgegeben.

herdenschutz 2019 mit 1 MIo. Euro gefördert

Im Jahr 2019 beantragten laut Ministerium 183 Antragsteller, darunter 156 landwirtschaftliche Betriebe und 27 Hobbytierhalter, rund 1,15 Mio. € an Präventionsmitteln. 163 Anträge mit einem Volumen von 975.800 € wurden bewilligt. Das ursprünglich im Landeshaushalt hierfür vorgesehene Budget (220.000 €) musste dazu aufgestockt werden. Künftig sollen Antragsteller zur „Erhöhung der Effizienz von Herdenschutzmaßnahmen“ verpflichtend an Schulungen über wolfsabweisende Zäunungen teilnehmen müssen, und zwar binnen sechs Monaten nach Bewilligung der Fördermittel.


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Das Wolfskompetenzzentrum Iden und die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) Iden bieten ab 2020 in der Regel zwei gemeinsame Schulungen im Jahr an. Die Teilnahme ist gebührenfrei, aber durch Vorlage einer Teilnahmebestätigung bei der Bewilligungsbehörde nachzuweisen. Hiervon ausgenommen werden sollen Weidetierhalter, die im Rahmen ihrer beruflichen Ausbildung (Lehre, Fachschule, Universität) Kenntnisse zum Themenkomplex Zaunbau erworben haben. Der Nachweis hierüber ist durch Vorlage eines entsprechenden Abschlusszeugnisses zu erbringen. An den Schulungen teilnehmen können aber alle Weidetierhalter, so das Agrarministerium, das dies auch ausdrücklich empfiehlt.

Herdenschutz: Beratung als Schwerpunkt

Zur „Erhöhung der Wirksamkeit von Herdenschutzmaßnahmen“ sollen ab 2020 zudem Honorarverträge mit „kompetenten Organisationen zur gezielten Unterweisung besonders gefährdeter Weidetierhalter“ abgeschlossen werden. Die entsprechenden Vertragsinhalte werden dem Ministerium zufolge momentan ausgearbeitet.

Ansprechpartner der Weidetierhalter für Beratungs- und Schulungsdienstleistungen waren bislang zuvorderst das Zentrum für Tierhaltung und Technik der LLG sowie das Wolfskompetenzzentrum, beide in Iden. Seit diesem Jahr ist der Herdenschutz zudem ein Schwerpunkt der geförderten landwirtschaftlichen Beratung von Tierhaltern durch anerkannte fach- und sachkundige private Berater gemäß der zugehörigen Richtlinien. Dass nun auch noch „kompetente Organisationen“ gezielte, vom Staat honorierte Unterweisungen vornehmen dürfen sollen, macht das Wirrwarr der Zuständigkeiten nur noch größer.


Zuständige Behörde für die Antragstellung und Bewilligung ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau